RTL gegen DSDS-Fanseite – und Fanseite gegen RTL!

Jahrelang geduldet und dann abgemahnt: RTL hat den Betreiber einer „Deutschland sucht den Superstar“-Fanseite abgemahnt und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Der Kölner Fernsehsender verlangt außerdem einen Verzicht auf die Domain. Jetzt geht der Betreiber der Seite mit anwaltlicher Hilfe seinerseits gegen den Sender vor…
Die Online-Präsenz unter www.dsds-news.de ging 2006 ins Netz und entwickelte sich rasch zu einer beliebten Fanseite zur Sendung „Deutschland sucht den Superstar“. Die Verwendung des offiziellen DSDS-Logos war dem Betreiber der Seite vom Markeninhaber RTL nicht gestattet worden, die Verwendung der Wortmarke DSDS hatte der Sender aber zugelassen – bis März diesen Jahres: Beim Betreiber der Webseite ging ein Abmahnschreiben ein, das ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Übertragung der Domain auffordert.
RTL macht eine Verletzung der Rechte an der eingetragenen Wortmarke „DSDS“ geltend. Die Marke werde „im geschäftlichen Verkehr“ genutzt, wogegen der Rechteinhaber, die RTL Television GmbH, bzw. die RTL interactive GmbH vorgehen könne. Es handele sich um eine kommerzielle Webseite, die Gewinn durch Werbung und Einbindung eines Shops erziele und zur Reichweitensteigerung auch SEO-Maßnahmen (Suchmaschinenoptimierung) durchführe.
Doch der Betreiber der Fanseite wehrt sich, u.a. mit folgenden Argumenten:
- Die Verwendung des Begriffs „DSDS“ sei erlaubt, da der Begriff nicht markenmässig verwendet werde. Vielmehr handele es sich um ein Themenportal mit redaktionellem Schwerpunkt, das auch von der Pressefreiheit (Art. 5 GG) geschützt sei. Außerdem sei das Portal ohne Werbung nicht finanzierbar.
- Soweit wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht würden, wären diese ohnehin gemäß § 11 UWG verjährt.
- Selbst wenn Ansprüche bestünden, könnten sie wegen Verwirkung nicht erfolgreich geltend gemacht werden – die Online-Präsenz war von RTL trotz Kenntnis lange geduldet worden.
- Die.de-Domain „dsds-news“ will der Betreiber behalten und weiter nutzen. Eine Markenrechtsverletzung liege nicht vor, da die Domain rein privat und nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt werde.
Jetzt holt der Betreiber sogar zum Gegenschlag aus und droht mit einer negativen Feststellungsklage, wenn nicht bis 26.03.2009 erklärt wird,
„dass die folgenden Ansprüche […] nicht bestehen und daher […] nicht weiter verfolgt werden:
1. es zu unterlassen, die Internetdomain „dsds-news.de“ zu verwenden und/oder verwenden zu lassen und
2. […]
3. unverzüglich gegenüber der DENIC eG, Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt und dem domainverwaltenden Provider, durch unwiderrufliche schriftliche Erklärung, unter Ankündigung der Übernahme der Domain durch die RTL Television GmbH, auf die Domain „dsds-news.de“ zu verzichten und den Verzicht der RTL interactive GmbH – als rechtswahrnehmende Stelle – bis zum 11.04.2009 schriftlich nachzuweisen.
4. sämtliche Internetdomains, die auf ihn registriert sind oder für die er als Admin-C fungiert und die eine phonetische oder sonstige Ähnlichkeit zu der Marke „DSDS“ haben, bzw. sich an diese anlehnen, der RTL Television offenzulegen und auf diese zu übertragen.“
Es bleibt also spannend. Übrigens müssen sich nicht alle DSDS-Fanseiten vor Abmahnungen durch RTL fürchten. Fanseiten, die offensichtlich nicht kommerziell genutzt werden, sind dem Sender scheinbar kein Dorn im Auge. Wer jedoch Geld mit einer Fanseite verdient, könnte auf Gegenwehr stoßen.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






1 Kommentar