Frage des Tages - zur Textilkennzeichnung
Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier: "Verkauf von Textilien"
Müssen auch gebrauchte Textilerzeugnisse mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen sein?
Nein. Gebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse müssen nicht mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen werden, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind (vgl. Anlage 3 Nr. 14 des Textilkennzeichnungsgesetzes).
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