Registrierungspflicht des Online-Händlers bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) ist entfallen

Registrierungspflicht des Online-Händlers bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) ist entfallen

Ein Online-Händler, der seinen Online-Handel in Frankreich über eine Niederlassung in Frankreich abwickelt, muss sich nicht mehr bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) registrieren und eine entsprechende Genehmigung einholen. Diese Registrierungspflicht ist mit der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entfallen.

Bereits vor Anwendung der DSGVO galt eine Pflicht zur Registrierung bei der französischen Datenschutzbehörde nur für solche Onlinehändler, die den Absatz Ihrer Waren in Frankreich über eine Niederlassung in Frankreich abwickelten. Online-Händler mit Wohnort in Deutschland, die Waren in Frankreich direkt von Deutschland aus vertreiben, waren immer schon von einer solchen Registrierungspflicht ausgenommen. Jetzt ist diese Registrierungspflicht auch für Online-Händler mit Niederlassung in Frankreich aufgehoben worden.

Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) schreibt dazu auf Ihrer Webseite:

Le 25 mai 2018, le règlement général sur la protection des données (RGPD) entre en application. La plupart des formalités auprès de la CNIL disparaissent. Seules certaines formalités du secteur santé et certaines demandes d'avis (activités régaliennes de l’État) perdurent.

(Am 25. Mai 2018 fand die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Anwendung. Damit entfallen die meisten Anmeldepflichten gegenüber der CNIL. Ausnahmen für den Gesundheitssektor und bestimmte Ersuchen um Stellungnahmen, die staatliches Handeln betreffen, bleiben bestehen).

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Haftung des Händlers für versteckte Mängel nach französischem Recht
(15.11.2024, 11:35 Uhr)
Haftung des Händlers für versteckte Mängel nach französischem Recht
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für französische Plattformen und Shops
(16.05.2024, 07:36 Uhr)
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für französische Plattformen und Shops
Oberstes französisches Gericht: Verbraucherschutzvorschriften können unter Umständen auch für juristische Personen gelten
(24.11.2023, 13:44 Uhr)
Oberstes französisches Gericht: Verbraucherschutzvorschriften können unter Umständen auch für juristische Personen gelten
Neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Elektrogeräten, Batterien, Lampen und Solar-Panelen in Frankreich
(07.11.2022, 11:47 Uhr)
Neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Elektrogeräten, Batterien, Lampen und Solar-Panelen in Frankreich
Wichtige Änderungen bei französischen AGB ab Oktober 2022!
(29.09.2022, 17:11 Uhr)
Wichtige Änderungen bei französischen AGB ab Oktober 2022!
Änderungen zum Triman Logo für Kleidung, Textilien und Schuhe in Frankreich ab 2022
(28.04.2022, 13:46 Uhr)
Änderungen zum Triman Logo für Kleidung, Textilien und Schuhe in Frankreich ab 2022
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei