![Spanier bekommen FIFA WM-Pokal – aber nicht den FC Bayern München](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/2173/image.png)
Nach einer Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 30.04.2010, Az.:6 U 208/09) stellt die Registrierung der spanischen Domain fc-bayern.es eine Verletzung der Namensrechte der FC Bayern München AG gem. § 12 BGB dar.
Auch der Namensbestandteil „FC Bayern“ genieße nach Ansicht der Richter Namensschutz. Ein durchschnittlicher Internetuser gehe davon aus, dass die besuchte Website eine Internetseite der FC Bayern München AG sei. Hierbei sei nicht auf die Einschätzung eines spanischen Fußballfans abzustellen, der den Bundesligisten möglicherweise nur als „Bayern de Munich“ oder „Bayern“ kenne. Aufgrund der Zuordnungsverwirrung ist das Namensrecht des Bundesligisten verletzt.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
weitere News
![BGH: Nicht immer gewinnt der Name gegen die ältere Domain](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/9459/image.png)
![BGH: Zur Haftung des Registrars für rechtswidrige Inhalte einer Website](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8244/image.png)
![Achtung: Domain-Registrar haftet für Markenrechtsverstöße Dritter!](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/6644/image.jpg)
![Stress mit Staubsaugern: Das Abgrenzungsmerkmal als markenrechtlicher Verstoß](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/5819/image.jpg)
![Wir sind Berlin: Land Berlin hat keinen Anspruch auf Domain berlin.com](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/5724/image.jpg)
![Jung vs. alt: Löschungsanspruch junger Firma gegenüber älterer Domain](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/5464/image.jpg)
1 Kommentar