Es ist genug der Regelungswut!
Der Online-Handel steht vor großen Herausforderungen: Das Wachstum stagniert, Geschäftsaufgaben nehmen zu, und die Umsätze sinken. Gründe sind ein schlechtes Konsumklima, ausgelöst durch die Multikrisensituation und Inflation. Zusätzlich belasten gesetzliche Regelungen kleine Händler, die im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz preislich nicht mehr mithalten können. Plattformen wie Temu und Shein nutzen dies aus und bieten oft minderwertige Waren zu Dumpingpreisen an.
Inhaltsverzeichnis
- I. Worum geht es?
- II. Was sind die größten rechtlichen Hürden für Händler?
- 1. Allgemeines Wettbewerbsrecht / Kaufrecht/ Fernabsatzrecht
- 2. Produktspezifische Online-Kennzeichnungspflichten
- 3. Produktkonformität, Verkehrsfähigkeit und Produktsicherheitsrecht
- 4. Der neueste Aufreger: Die GPSR
- III. Dringend erforderlich: Staatliches Eingreifen bei Trittbrettfahren aus Drittstaaten, etwa Temu und Shein
- IV. Ein kleiner Lichtblick: In Sachen Abmahnungen ist es ruhiger geworden
- V. Fazit:
I. Worum geht es?
Der Online-Handel in Deutschland gehört seit etlichen Jahren zu den mit am meisten regulierten Branchen.
Fernabsatzgesetz, Energieeffizienzkennzeichnung, Batteriegesetz, Elektrogesetz, Verpackungsgesetz, Buttonlösung, Verbraucherrechterichtlinie, Onlinestreitbeilegung, DSGVO und aktuell GPSR sind nur einige beispielhafte Rechtsänderungen, welche über die Jahre stetig neue, wachsende rechtliche Anforderungen für den Ecommerce schufen.
Der gesetzgeberische Trend zu stets weitergehendem Verbraucherschutz und damit einhergehender Regulierung ist schon seit vielen Jahren zu beobachten und bietet immer konkreteren Anlass zur Sorge, dass sich der Wirtschaftsstandort Deutschland von innen heraus selbst abschafft.
Auf politischer Ebene scheint nicht zuletzt aufgrund der stark eingetrübten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schon seit einiger Zeit angekommen zu sein, dass die Bürokratie hierzulande inzwischen solche Ausmaße angenommen hat, die zu einer maßgeblichen Hemmung der wirtschaftlichen Schlagkraft führen.
Sogar von einer „Bürokratiebremse“ war schon die Rede, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder zu stärken.
Aktueller Anlass zum Kopfschütteln ist die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), die ab dem 13.12.2024 europaweit gelten wird und somit auch für den deutschen Ecommerce ein wahres Bürokratiemonster darstellt.
Ganz im Gegensatz zum von der derzeitigen Regierung propagierten Kurs der Abkehr von zunehmender Bürokratie zeigt die GPSR ganz wunderbar, wie man dem Handel das Leben noch schwerer macht.
Ob der Verbraucherschutz davon wirklich profitiert und sich die Produktsicherheit damit erhöht, bleibt fraglich.
Der Gesetzgeber scheint inzwischen vollständig aus dem Blick verloren zu haben, dass zum einen nicht jeder Online-Händler wie ein Großbetrieb aufgestellt ist und sich insbesondere Einzelunternehmer zunehmend schwertun, die regulatorischen Vorgaben umsetzen zu können, was Expertise und Zeitaufwand betrifft.
Zum anderen übersieht der Gesetzgeber, dass es einen großen Markt für Gebraucht- und Vintageprodukte gibt, bei denen die geforderten Informations- und Kennzeichnungspflichten oftmals nur sehr schwer oder auch gar nicht umsetzbar sind.
Schließlich findet inzwischen eine massive Umgehung der verbraucherschützenden und produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben der EU durch Händler aus Drittstaaten statt, die nichtkonforme Produkte massenweise in den Binnenmarkt senden und sich mangels juristischer Greifbarkeit keinerlei Sorgen deswegen machen müssen, da weder Behörden hiergegen effektiv vorgehen noch Verbraucher ihnen zustehende Rechte gegenüber solchen Verkäufern durchsetzen können.
Die Rede ist von bis zu 5 Millionen Päckchen und Paketen aus China, die inzwischen täglich nach Deutschland gelangen. Die meisten davon völlig ungeprüft von Zoll und Markaufsichtsbehörden. Ein Milliardenmarkt zu Lasten der redlichen Händler in der EU und letztlich auch der Verbraucher, die meist nur auf den ersten Blick ein Schnäppchen machen.
Diese Umstände werden zunehmend zu einem bedrohlichen Problem für deutsche Online-Händler.
II. Was sind die größten rechtlichen Hürden für Händler?
Die IT-Recht Kanzlei betreut über 70.000 Online-Händler und Webseitenbetreiber in rechtlichen Angelegenheiten und weiß daher, wo juristisch der „Schuh drückt“.
Herausforderungen bestehen vor allem in den folgenden Bereichen:
1. Allgemeines Wettbewerbsrecht / Kaufrecht/ Fernabsatzrecht
Ein typisch deutsches Phänomen ist das Instrument der Abmahnung. Wer einen Wettbewerbsverstoß begeht, also gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstößt, der ist in aller Regel zugleich abmahngefährdet.
Mit anderen Worten: Wird ein Mitbewerber oder ein Abmahnverband dann auf den Verstoß aufmerksam, kann er diesen auf dem Abmahnungswege verfolgen.
Dies hat nicht selten zum einen Kosten durch die Abmahnung an sich zur Folge, zum anderen die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Bei Abgabe dieser drohen im Wiederholungsfall hohe Vertragsstrafenforderungen.
Wer in Deutschland rechtssicher und abmahnfrei online handeln möchte, der muss sich einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher, kaufrechtlicher und fernabsatzrechtlicher Vorgaben bewusst sein.
Erfolgt keine oder nur eine unzureichende Information in Bezug auf die Verbraucherinformationspflichten, ist das Impressum oder die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, enthalten die AGB unzulässige Klauseln, werden Preise falsch angegeben, liegt in aller Regel zugleich ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vor.
Ein Großteil der häufigsten im Abmahnungswege angegriffenen Verstöße kann durch professionelle Rechtstexte in Form von Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung verhindert werden.
Diese Rechtstexte unterliegen einem gewissen „Verschleiß“, sollten also aufgrund Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung stets auf Aktualität und Richtigkeit hin überprüft werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Die IT-Recht Kanzlei bietet abmahnsichere und dauerhaft im Rahmen des Update-Service aktuell gehaltene Rechtstexte bereits ab 5,90 Euro zzgl. MwSt. monatlich an. Verschaffen Sie sich gerne hier einen Überblick.
Wer sich als Online-Händler über die Rechtstexte hinaus weitere Rechtssicherheit wünscht (etwa in Bezug auf die Korrektheit der Preisangaben und die Richtigkeit des Checkouts), dem sei das Unlimited-Paket empfohlen, welches eine anwaltliche Intensivprüfung nach über 120 Prüfkriterien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht inkludiert.
2. Produktspezifische Online-Kennzeichnungspflichten
Über die Jahre haben sich für zahlreiche Produktkategorien zudem zum Teil recht komplexe, neue spezifische Kennzeichnungspflichten ergeben.
In diesem Zusammenhang zu nennen sind insbesondere die Kennzeichnungspflichten für energieverbrauchsrelevante Produkte wie Lichtquellen, für Lebensmittel, für Spielzeuge und Textilien.
Hierbei gilt es, im Rahmen der Artikelbeschreibung die zutreffenden Pflichtinformationen zur Verfügung zu stellen. Bei Lebensmitteln etwa das Verzeichnis der Zutaten mit hervorgehobenen Allergenen, die Angabe der Nährwerte, der Füllmenge, des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers usw.
Hier besteht die Herausforderung zum einen darin, die (korrekten) Daten zu recherchieren.
Bestenfalls werden diese korrekt und vollständig vom jeweiligen Hersteller geliefert, etwa im Rahmen der physischen Kennzeichnung der Produkte.
Zum anderen müssen diese Informationen dann richtig aufbereitet und formal korrekt online dargestellt und auch aktuell gehalten werden (etwa: Zutaten eines Lebensmittels ändern sich).
Kennzeichnungsdefizite sind in der Regel abmahnfähige Wettbewerbsverstöße, die somit in der Praxis nicht selten zu (teuren) Problemen des Händlers führen können.
3. Produktkonformität, Verkehrsfähigkeit und Produktsicherheitsrecht
Große Herausforderungen bestehen für Online-Händler auch in Sachen Produktkonformität, Verkehrsfähigkeit der Ware und Anforderungen an die Produktsicherheit.
Wenngleich diese Aspekte originär in der Verantwortung des Herstellers liegen, kommen Händler dennoch in der Praxis damit häufig in Berührung.
Entweder, weil diese durch Einfuhr der Produkte in die EU selbst wie ein Hersteller behandelt werden oder aufgrund diverser Prüfpflichten dahingehend, ob der Hersteller seine Hausaufgaben gemacht hat.
Typische Themen in diesem Zusammenhang sind etwa:
- Vorhandensein der CE-Kennzeichnung bei CE-kennzeichnungspflichtigen Produkten
- Vorhandensein der Herstellerkennzeichnung (Name und Anschrift) auf dem Produkt selbst bei Verbraucherprodukten
- Registrierung bei der Stiftung EAR als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten
- Registrierung für Batterien nach dem BattG / BattVO
Auch hier gilt: Gibt es in diesen Bereichen Defizite, sind diese in aller Regel abmahnbar.
Importiert ein deutscher Händler z.B. aus Frankreich ein Elektrogerät, für welches kein ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registrierter Hersteller existiert, ist das Produkt in Deutschland nicht verkehrsfähig. Das bedeutet, es darf in Deutschland nicht angeboten oder vertrieben werden.
Erfolgt trotzdem ein Anbieten bzw. ein Vertrieb, kann dieser durch jeden Mitbewerber auf dem Abmahnungsweg unterbunden werden. Bis die Registrierung bei der Stiftung EAR erfolgt ist, vergehen mehrere Wochen. Solange, bis der Händler dann eine eigene Registrierung nachgeholt hat, wäre der Händler dann vom Markt gefegt.
4. Der neueste Aufreger: Die GPSR
Zum 13.12.2024 kommen erhebliche, neue Informationspflichten auf die Händlerschaft zu: Die GPSR verlangt von Händlern, dass diese künftig in jedem ihrer Online-Angebote u.a. informieren über
- den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke der Produktherstellers sowie dessen postalischer Anschrift und dessen elektronischer Adresse (Email-Adresse und/ oder URL der Webseite), unter welcher der Hersteller kontaktiert werden kann.
- neben den Herstellerangaben den Namen, die postalische Anschrift und eine elektronische Anschrift der sogenannten verantwortlichen Person, sofern der Hersteller keinen Sitz bzw. keine Niederlassung in der Europäischen Union hat. Dies ist dann in der Regel der EU-Einführer, etwa wenn es sich um Chinaware handelt.
Diese neuen Pflichtangaben nach der GPSR sind in doppelter Hinsicht ein großes Problem für die Online-Händler:
Zum einen deren Beschaffung, Implementierung und Pflege, was einen erheblichen Mehraufwand verursacht, da quasi jedes einzelne Produkt erfasst wird und die Daten sich von Produkt zu Produkt unterscheiden.
Zum anderen werden damit in vielen Fällen „Geschäftsgeheimnisse“ preisgegeben. Wer bei z.B. in China selbst gesourcter Ware den dortigen Hersteller angibt, der macht es Mitbewerbern und potentiellen Kunden recht einfach, sich die Ware selbst bzw. auf direktem Weg zu beschaffen.
Hier stellt sich die Frage, welchen Benefit die Angabe des Herstellers mit Sitz etwa in China aus produktsicherheitsrechtlicher Sicht dem Verbraucher bringen soll. Wie soll ein Verbraucher sinnvoll gegen einen Hersteller aus China im Schadensfall rechtlich vorgehen, wenn es nicht einmal die Behörden schaffen, unsichere Produkte chinesischer Akteure effektiv vom Binnenmarkt auszusperren?
Die GPSR zeigt einmal mehr, dass an Bürokratieabbau gar nicht zu denken ist und die Marktakteure mit immer weitergehendem Formalismus inzwischen über Gebühr belastet werden.
III. Dringend erforderlich: Staatliches Eingreifen bei Trittbrettfahren aus Drittstaaten, etwa Temu und Shein
Während hierzulande die Regulierung also stetig steigt und hier ansässige Händler mit immer weitergehenden Pflichten belegt werden, die Zeit, Personal und Gelder binden, erleben Billig-Plattformen wie Temu oder Shein, deren Produkte nach dem Kauf direkt aus einem Drittstaat (v.a. aus China) zum deutschen Kunden versendet werden, einen nie dagewesenen Boom.
Derartige Anbieter können auf einem sehr niedrigen Preisniveau agieren, welches für deutsche Händler unerreichbar ist. Dies dürfte nicht zuletzt dem Umstand geschuldet sein, dass diesen Anbietern die Verkehrsfähigkeit der verkauften Waren nach EU-Vorgaben schlicht egal ist. Dies ermöglicht geringere Produktkosten.
Gerade das inflationsbedingt fast durchweg gestiegene Preisniveau veranlasst Interessenten mit knapper Kasse dazu, sich vermehrt nach günstigeren Alternativen umzusehen. Daher rennen Temu, Shein und Co. derzeit offene Türen bei Interessenten aus Deutschland ein.
Dabei wird nicht selten übersehen, dass das dortige Angebot gar nicht mit der Leistung eines deutschen Händlers vergleichbar ist, die Ware dann also dann gar nicht preiswert, sondern vielmehr billig ist und de facto auf Verbraucherrechte wie Widerrufsrecht und Sachmängelhaftung „verzichtet“ wird. Eben weil Rechte gegenüber dem Anbieter aus einem Drittstaat nicht durchsetzbar bzw. nicht praktikabel sind (z.B. aufgrund horrender Rücksendekosten nach China im Widerrufsfall).
Kauft ein deutscher Verbraucher etwa ein elektronisches Gerät bei einem solchen Anbieter, dürfte das Gerät mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht die regulatorischen Vorgaben in der EU (etwa erfolgreiches Durchlaufen eines Konformitätsbewertungsverfahrens im Sinne der CE-Kennzeichnung, Registrierung des Herstellers im Sinne des ElektroG oder BattG, Beteiligung an Entsorgungssystem für Verpackungen etc.) erfüllen.
Diese Entwicklung hat damit zwei gravierende Auswirkungen:
Der Verbraucher wendet sich von deutschen Händlern, die vergleichbare Ware anbieten, ab, da diese aus seiner Sicht deutlich zu teuer sind (eben weil diese die erheblichen Kosten für die Compliance ihrer Produkte auf den Preis umlegen müssen).
Daneben holen sich Verbraucher auf diese Weise nicht selten gefährliche Produkte ins Haus, die zu Sach- und Personenschäden führen können, weil diese grundlegende Vorgaben in Bezug auf die Produktsicherheit nicht erfüllen.
Auch aus Umweltaspekten ist die Entwicklung sehr bedenklich: Die Produkte werden dann in aller Regel in einzelnen Paketen via Luftpost nach Deutschland versendet, damit Kunden nicht zu lange auf die Ware warten müssen. Gerade technische Produkte enthalten oft giftige Substanzen bzw. überschreiten maßgebliche Grenzwerte. Für die fachgerechte Entsorgung etwa von Elektrogeräten, Batterien oder Verpackungen werden vom China-Lieferant keinerlei Abgaben entrichtet, so dass die fachgerechte Entsorgung wirtschaftlich nicht gesichert ist.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass zumindest ein Großteil der von Temu, Shein und Co. angebotenen Produkte in Deutschland gar nicht verkehrsfähig ist, damit also niemals auf den deutschen Markt gelangen dürfte.
Doch in der Praxis interessiert sich hierfür niemand.
Dem Verbraucher ist dieser Umstand entweder gar nicht bekannt oder er nimmt ihn aus Preisgesichtspunkten schlicht in Kauf.
Auf Behördenseite herrscht blanke Überforderung mit den inzwischen auflaufenden Paketmengengen aus China. Hier kann nur ein verschwindend geringer Bruchteil der Sendungen überhaupt überprüft werden.
Werden dann ganz vereinzelt Produkte vom Zoll oder eine Marktüberwachungsbehörde aus dem Verkehr gezogen, z.B. weil eben in Deutschland nicht verkehrsfähig, muss der Verbraucher nur eine Beschwerde z.B. bei Temu eröffnen und bekommt sein Geld erstattet. Also wird er es beim nächsten Mal erneut versuchen in der Hoffnung, dass diese Sendung nicht vom Zoll überprüft wird.
Konsequenzen hat ein solcher „Treffer“ für den Versender dann wegen Sitz im Drittstaat in aller Regel keine.
Die bestehende 150-Euro-Zollfreigrenze ermöglicht die aktuelle Flut von asiatischen Billigwaren in Deutschland erst.
Nach Angaben der EU-Kommission erreichten in 2023 2 Milliarden Pakete mit einem erklärten Warenwert unter 150 Euro aus Drittstaaten. Diese schiere Paketflut überfordert Behörden wie den Zoll und macht eine sachgerechte Prüfung auf Plausibilität des angegebenen Warenwerts einerseits und auf Einhaltung zwingender Sicherheitsvorgaben schon im Ansatz zunichte.
Besonders irritierend ist dabei der Umstand, dass für den Versand der Waren von China nach Deutschland aufgrund der Regelungen des Weltpostvertrags nur abstrus niedrige Kosten anfallen.
Grund hierfür ist der Weltpostvertrag aus dem Jahre 1874, der sicherstellt, dass Unternehmen aus Ländern, die einen niedrigeren wirtschaftlichen Entwicklungsstand aufweisen oder aufgewiesen haben, Päckchen auch in andere Länder zu Inlandstarifen verschicken können. Hier steht zu vermuten, dass in China das Inlandsporto durch staatliche Subventionen gering gehalten wird, um den dortigen Unternehmen so einen extrem günstigen Versand ihrer Waren z.B. nach Deutschland zu ermöglichen.
Asiatische Anbieter können also nicht nur aufgrund der fehlenden Compliance ihrer Produkte so günstig anbieten, sondern auch aufgrund des Umstands der künstlich verbilligten Versandkosten nach Deutschland.
Aufgrund der massiven Schadwirkung auf deutsche Händler und den deutschen Wirtschaftsstandort besteht dringender Handlungsbedarf seitens Politik und Gesetzgebung, die entsprechenden Schlupflöcher endlich zu schließen.
IV. Ein kleiner Lichtblick: In Sachen Abmahnungen ist es ruhiger geworden
Durch die Änderungen im Abmahnwesen im Jahre 2020 ist festzustellen, dass nahezu allen „unseriösen“ Abmahner, denen es nicht um die Sache an sich ging, von der Bildfläche verschwunden sind.
Dies hat zu einem nachlassenden Abmahndruck vor allem bei bloß formalen Verstößen, etwa bei der Angabe abweichender Widerrufsfristen in einem Angebot, geführt.
Auf der anderen Seite kompensieren Abmahnverbände weggefallene Abmahnungen von Mitbewerbern und der Output von Verbandsabmahnungen scheint weiter anzusteigen.
Zudem sind „materielle“ Verstöße, wie etwa eine fehlende Registrierung nach dem ElektroG oder die fehlende CE-Kennzeichnung CE-kennzeichnungspflichtiger Produkte weiterhin gute Gelegenheiten für Mitbewerber, auf diese Weise unliebsame Mitbewerber für Monate vom Markt zu fegen.
Deutsche Online-Händler sind daher gut beraten, es nicht asiatischen Anbietern gleich zu tun. Deutsche Anbieter sollten unbedingt auf die Compliance der von ihnen angebotenen Produkte achten. Dies gilt nicht nur aus Abmahngesichtspunkten, sondern auch deswegen, weil Marktüberwachungsbehörden gegenüber deutschen Anbietern immer wieder aktiv werden.
V. Fazit:
Die Regelungswut des Gesetzgebers nimmt überhand. Die ab dem 13.12.2024 geltende GPSR zeigt dies einmal mehr sehr deutlich.
Der Gesetzgeber scheint dabei zum einen zu übersehen, dass nicht jeder Online-Händler über Kapazität und Expertise wie ein Konzern verfügt, tausende von Artikelbeschreibungen mit entsprechenden Pflichtinformationen anzureichern und laufend auf Aktualität und Richtigkeit der Informationen hin zu überprüfen.
Konzerne wie z.B. Amazon reiben sich die Hände, schafft der Gesetzgeber doch immer neue und stetig höhere Compliance-Hürden, die kleinere Onlinehändler mit eigener Expertise und eigenem Personal schlicht nicht mehr bewältigen können. Der kleine Händler droht durch überbordende Bürokratie auszubluten.
Zum anderen ist wenig zielführend, wenn der der EU-Gesetzgeber über die Jahre durch strikte Regulierung einen für sich genommen maximal kundenfreundlichen Binnenmarkt mit ausschließlich sicheren Produkten erschaffen will, zugleich diesen nach außen hin aber nicht hinreichend gegen unsichere Billigprodukte, vornehmlich aus China, verkauft von Händlern aus Drittstaaten, die sich nicht ansatzweise um die in der EU herrschenden Verbraucherrechte scheren, abschottet.
Die Verbraucher sind wohl kaum bereit, den durch die geschaffenen hohen Standards und den damit verbundenen hersteller- und händlerseitigen Mehraufwand bedingten Preisaufschlag zu berappen, wenn vermeintlich günstigere Alternativen zur Verfügung stehen.
Diese kaufen dann lieber zum günstigeren Preis „beim Chinesen“ und verzichten damit faktisch auf ihre Verbraucherrechte und holen sich unsichere Produkte ins Haus.
Damit werden nicht nur nicht die ambitionierten Ziele der EU an Verbraucherschutz und Produktsicherheit nicht erreicht, sondern sogar konterkariert, indem millionenfach unsichere Produkte das Sicherheitsniveau faktisch erheblich verschlechtern, während Brüssel von einer Verbesserung träumt.
Vielmehr verliert hierdurch der Wirtschaftsstandort der EU zunehmend an Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit.
Es ist für einen Onlinehändler ja maximal frustran, wenn er sich an den komplexen Dschungel an rechtlichen Vorgaben hält, dadurch Mehrkosten hat, die er auf den Preis umlegen muss, sein Produkt aber anschließend nicht mehr zufriedenstellend verkauft bekommt. Dies deswegen, weil die Verbraucher lieber beim chinesischen Händler shoppen gehen, der das Produkt trotz der Distanz unterhalb der Kosten des deutschen Händlers verkaufen kann, weil er sich mangels Ahndung schlicht nicht um die rechtlichen Vorgaben in der EU kümmern muss.
Schließlich entgehen den EU-Mitgliedstaaten durch Temu & Co. noch Steuer- und Zolleinnahmen in Millionenhöhe.
Auch aus Umweltgesichtspunkten ist diese Entwicklung bedenklich.
Der EU-Gesetzgeber wäre hier gut beraten, endlich wirksame Strategien zu entwickeln, um den geschaffenen, in sich streng regulierten Binnenmarkt vor „unfairen“ Marktteilnehmern aus Drittstaaten hinreichend zu schützen und bestehende Schlupflöcher wie Zollfreigrenzen und mangelnde Marktüberwachung zu stopfen, anstatt die Daumenschrauben für redliche Händler in der EU immer weiter anzuziehen, wie jüngst durch die Vorgaben der GPSR.
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lemono
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42 Kommentare
Es ist höchste Zeit, dass wir den Bürokratieabbau ernsthaft angehen. Statt ständig neue Vorschriften zu erlassen, sollten wir bestehende Regelungen überdenken und vereinfachen. Ein schlanker Verwaltungsapparat würde nicht nur den Unternehmern helfen, sondern auch den Verbrauchern zugutekommen, indem er Innovation und Wettbewerb fördert. Nur so kann Deutschland als Wirtschaftsstandort gestärkt werden und im globalen Wettbewerb bestehen.
Heute kam bei der Arbeit an der GPSR-Verordnung bei mir per Email die neue Verordnung "EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)". Kein April-Scherz, es ist Ende September 2024. Wortlaut von Amazon: "Beispielsweise müssen Sie bei Büchern die Daten zur geografischen Lage für das Holz (Papier) angeben, das für die Herstellung des Buchs verwendet wurde."
Das ist wirklich kein Scherz und kommt wohl von den gleichen Politikern, die experimentelle Imp.... als Pflichtimp.... nicht gefährdeten Kinder spritz.. wollten. Völliger Irrsinn von höchster Ebene. Wer da nicht langsam an eine Verschwörung und Ziele von Mächtigen wie Schwab, Gates und Co., zumindest für möglich hält..... Mal Kla.TV schauen, einiges davon erscheint so langsam doch schon sehr wahrscheinlich.
Bei so viel Irrsinn kann man nur noch den Kopf schütteln und auf Karma oder die Faust Gottes hoffen.
Wenn die Lieferungen aus China so weiter gehen, brauchen sich die meisten von uns über die GPSR keine Gedanken mehr machen: Dann sind wir nämlich weg vom Fenster!
Gleich im Anschluß kommt aber die GPSR. Auch ich würde mir dafür eine Petition wünschen.
An IT Recht: Wie sieht es aus? Ihr habt doch das Know How dafür. Bitte gebt Euch einen Ruck und startet mit einer Petition gegen die GPSR durch.
@ an Alle die Ihre Meinung hier gesagt haben.
Jeder einzelne von Euch spricht mir aus der Seele. Das kann nur jemand verstehen, der "Selbst" und "Ständig" sich damit auseinandersetzen muß.
Wir Händler zahlen in diesem Land Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer sorgen für Arbeitsplätze und halten den Laden am Laufen. Als Dank werden wir von der EU totbürokratisiert und weder die IHK, noch unser Wirtschaftsminister macht für uns "einen Finger krumm".
Das ist Alles nicht zu fassen...
Eine Pedition ist auf change.org bereits gestartet:
https://www.change.org/p/stoppt-die-eu-subventionen-f%C3%BCr-temu-shein
Gebt bitte Eure Stimme ab und teilt den Link auch mit Euren Großhändlern, die diesen an viele Ihrer EInzel- und Onlinehändler weitergeben können.
...nur nicht den Kopf hängen lassen: Gemeinsam sind wir stark!
ES wird ZEIT was zu tun gegen diese GPSR was nur Amazon, Temu, Shein in die Arme spielt und vor allem wissen die wie man alles and er Steuer vorbei schleust.
Liebe IT Rechts KANZLEI rufen Sie zusammen mit Ihren Kunden und mit anderen Plattformenzu einer riesengroßen Petition auf gegen diesen UNSINN was da ab dem 13.12.24 auf uns zukommt. Ich selbst habe vor 4 Wochen alle Pateien in unserer Stadt angeschrieben was Sie davon halten und wie Sie das den Händlern erzählen wollen.Was ist passiert? NIX keine ANtwort bisher. Sollte eine Antwort dazu noch kommen stellen ich diese gerne der IT Rechts Kanzlei zu verfügung.
Vom Reden und Beschweren wird`s nicht besser in Germoney und der EU.
... nach meinem naiv-romantischem Verständnis von einer funktionalen und zukunftsorientierten Wirtschaft.
Das Gegenteil ist mittlerweile der Fall.
Kein Wunder, dass sich alles in US/China abspielt.
Und vielleicht sollte sich die IT-Kanzlei wirklich darüber einmal Gedanken machen. Wer, wenn nicht Sie, könnte das besser umsetzen und 70.000 Mandanten stehen geschlossen hinter Ihnen. Denken Sie bitte darüber nach, wir würden es Ihnen danken.
Ein weiteres, sehr frustrierendes Problem für unseren kleinen, spezialisierten Onlineshop ist die EU Verpackungsrichtlinie. Jedes einzelne EU-Land mit eigenen Verpackungsverordnungen, spezieller Pflicht zur Registrierung in Landessprache, Ernennung von teuren Bevollmächtigen in einzelnen Ländern - absolut nicht durchführbar für einen Shop unserer Größe, der in diverse EU-Länder früher nur einige Pakete pro Jahr verschickte. Die jährlichen Kosten für die Lizenzen überschreiten den Gewinn für die wenigen Sendungen. Ganz abgesehen vom bürokratischen Riesen-Aufwand.
Was haben wir gemacht?
Seit 1.1.2024 haben wir den Versand an Endverbraucher in viele EU-Länder komplett eingestellt! Für EU-Interessenten steht nur noch "Selbstabholung" zur Verfügung - macht natürlich kein Kunde, aber als Shop darf man ja kein Geoblocking betreiben...
Insbesondere für unsere österreichischen Kunden tut es mir sehr leid (und ihnen auch).
Das kann doch nicht der Sinn des "harmonisierten" Binnenmarktes sein?!
Warum nicht eine einzige Verpackungs-Registrierung für die gesamte EU??
Und wirklich, alles was möglich war, hab ich umgesetzt. Rechtschaffender Unternehmer eben.
Dann findet eine Eichdirektion einen kaputten Link zu einem Datenblatt und in 9 Datenblatt fehlt eine technische Angabe, die sowieso kein Verbraucher versteht.
Über 5000€ sollte ich zahlen.
Da macht man es 100mal korrekter als besondere ausländischen Anbieter und bekommt dann doch noch einen auf den S.ck.
Das war der Anfang vom Ende.
und weil auch die Umsätze eingebrochen sind, nun Büroräume gekündigt. Mitarbeiter entlassen. Und mal sehen, was ich 2025 dann so mache.
Danke EU und vor allem auch ein Dank an die dienstgeiligen Behörden, die auch noch glauben so ihrem Staat gut zu dienen.
Sägen am eigenen Ast!!
Was für ein Wahnsinn!
Es macht für mich auch Sinn, innerhalb der EU für alle Marktteilnehmer gleiche Regeln aufzustellen.
ABER:
Teilweise sind es einfach Regeln die keinen Sinn machen, und auch dem Verbraucher nicht helfen oder gar interessieren.
Niemand liest sich AGBs oder Datenschutztexte komplett durch. Selbst Artikelbeschreibungen werden nicht richtig gelesen was bei mir immer wieder zu Falschbestellungen führt.
Noch nie hat ein Kunde nach dem Hersteller meiner Produkte gefragt. Die einzigen die das interessieren wird sind meine Mitbewerber. Dann wird das Preisdumping los gehen und Ende nächsten Jahres kann ich schließen.
D.h. die neue Regel hat für meine Kunden Null Mehrwert und wird mir aber immensen Schaden zufügen.
Das Zeigt halt leider dass die Menschen die sowas entscheiden weit weg von der Realität vieler, vor allem kleiner, Händler sind.
Zudem sollte man erstmal diese Direktversender wie Temu und Shein regulieren, bevor man den innereuropäischen Händlern im Wettbewerb mit diesen weiter benachteilt.
Ich habe also miterlebt, wie die Textil-und Bekleidungsindustrie in Deutschland ausgemerzt und ins Ausland verlagert wurde.
Man hat bewusst ganze Industriezweige vernichtet.
Aber es hat sehr viele Jahre gedauert, bis es bei mir Klick gemacht hat und ich erkannt hatte, dass es mit kleinen Geschäften/Firmen/Betrieben genauso geplant ist. Man will einfach nicht, dass die Bürger sich selbst ernähren können und vor allem nicht, dass sie Gewinne machen!
Alle sollen nur noch bei Amazon und Co. kaufen. Und wo gehen diese Gewinne hin? Jedenfalls bleiben sie nicht in Deutschland.
Das ist alles so gewollt und langjährig geplant!
Diese ganzen Gesetze und Verordnungen habe einfach das Ziel, dass viele Händler aufgeben und viele andere schon gar nicht erst mit einem Geschäft anfangen.
Und das wird solange gehen, solange wir das alle schön brav mitmachen!
In manchen Ländern ist es quasi nicht möglich dort ohne Anwalt und Notar teil zu nehmen. In einigen ist eine jährliche Meldung nötig, während andere es quartalsweise wollen. Natürlich sind alle Systeme unterschiedlich, manche nicht mal auf Englisch, damit kaum nutzbar.
Viele Länder haben auch keine Bagatellmengen, wo man also mit nur wenigen Paketen nichts bezahlen muss, in Spanien kostet es z.B. 300 Euro ab dem ersten Paket.
Hier hätte der Binnenmarkt bestärkt werden müssen, durch ein zentrales Meldesystem, wie es bei der OSS Regelung für die Umsatzsteuer auch gelungen ist.
Temu, Shein und Co. zahlen da natürlich nichts ein, das sollte jedem klar sein. Die Ungerechtigkeit schreit zum Himmel und führt nur noch zu mehr Frust auf die EU Behörden.
Die Rechnung des Herstellers aus China ist ohne Umsatzsteuer an Endverbraucher ausgestellt, obwohl die Ware direkt aus Bremen versandt wird.
Es ist mittlerweile ein Riese, der sehr große Mengen an Waren direkt aus Bremen ohne Umsatzsteuer versendet. Weder WEEE Registrierung noch andere sind vorhanden. Sitz der Firma angeblich in China.
Der Hersteller hat eine Adresse in China und eine Briefkastenfirma in New York, was ihr den Anschein einer US-Firma gibt.
Durch diesen Trick mit der Trennung kommen sie wohl davon. Alle unsere Anzeigen (und die der Deutschen Mitbewerber) bei den Behörden wurden nicht bearbeitet, es gab keine Reaktion.
Wir könnten nach unserer Schätzung 10x soviel Umsatz machen wenn es diesen illegalen Händler nicht gäbe. Wir verkaufen ein Teil, dass sie nicht haben, Kunden kaufen das, aber notwendige Motoren dazu bei denen, dadurch können wir ziemlich genau ausrechnen was sie uns abnehmen.
Nach 21 Jahren kann ich nun meinen erfolgreichen Onlinehandel abmelden.
Nicht selten komme ich da jetzt schon a meine Grenzen, da ich immer versuche alles so genau wie möglich zu beschreiben.
Mit den den neuen Infos (GPSR), wäre dann der halbe Text voll mit diesen Infos aber die Infos zum Produkt fehlen.
Das bedenkt sicherlich auch keiner von "oben".
Sprich, wichtige Infos fehlen, damit nicht so wichtige Infos Platz haben.
Ich weiß nicht wie ich die GPRS umsetzen soll.
Es is ein immenser täglicher Mehraufwand.
Die Abmahnvereine reiben sich jetzt schon die Hände.
Geschweige davon dass ich meine Lieferanten preisgeben soll.
Es wird Zeit dass man gegen diesen ganzen Wahn vorgeht.
Gerade wenn IT Recht 70.000 Kunden hat sollte es uns Händler unterstützen indem gegen dieses Gesetz geklagt wird.
Wir dürfen nicht zu allem ja und Amen sagen. Hier stehen Existenzen auf dem Spiel.
Der Direktversand aus China zu uns (in der Regel portofrei) zerstört unseren Handel.
Dazu legt man uns Händler einen Stein nach dem anderen in den Weg.
Temu und Co lachen sich kaputt und bei der EM gabs es Riesen Werbung für Ali Express!!!!
China Pakete müßen hier stark besteuert werden oder dürfen nicht so billig ins Land.
GPSR - Stoppen! Es muß doch möglich sein. Wer spicht denn für uns Händler? Haben wir keine Stimme?
Warum gibt es keine Petition gegen sowas ?
Die Petition spielt sich aber woanders ab: AfD und Co. sind die Gewinner von einem solchen Schwachsinn.
Ich habe gestern Ware vom Finanzministerium erhalten: Alles das was gefordert ist von deutschen Produktherstellern, ist nicht angegeben! Zusätzlich sind aber auch nicht die erforderlichen Angaben bzgl. der vom Finanzministerium gekauften Utensilien aus China angegeben. ( Alleine die Tatsache, dass der Staat Utensilien in China kauft, weil es in Deutschland 1-2 Euro teurer sein würde, lässt mir die Hutschnur platzen ! )
So lange das Finanzministerium bzw. staatliche Stellen diese Angaben nicht automatisch mitteilen, werde ich auch nichts machen. Und einen Scheißdreck werde ich tun, um Angaben bei 10-200 Jahre alter Gebrauchtware zu recherchieren.
Da freue ich mich auf jede Gerichtsverhandlung mit der EU.
- DSGVO
- Lieferkettengesetz
- Verpackungsgesetz
- Arbeitszeiterfassungspflicht nach Arbeitszeitgesetz
- Seit neuestem auch noch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
und je nach Branche natürlich einige andere.
Das Beste daran ist, dass Unternehmen all diesen Gesetzen entsprechen müssen, aber wenn man bei der Behörde nachfragt, was genau zu tun ist, wissen die oft noch weniger als die Händler selbst. Es ist wirklich zum Verzweifeln.
Danke, dass ihr das Thema ansprecht. Die Politik scheint allerdings derzeit blind und taub zu sein. Ich befürchte, Deutschland hat die fetten Jahre hinter sich. Egal, in welche Richtung man schaut, es ist eine Katastrophe. Die Folgen werden auf Dauer gravierend sein. Es ist zum Heulen. Hilft aber leider auch nicht weiter.
Dieses Jahr wieder -30%.
Eigentlich müsste ich meinen Shop und mein Sortiment strategisch weiterentwickeln, stattdessen darf ich auf jede Produktseite Infos zum Hersteller und zur Produktsicherheit schreiben.
Absoluter Wahnsinn! Und es wird sich nichts ändern.
Die IHKs sollten auf die Politik einwirken und auf Seiten der Mitglieder stehen. Das tun sie aber nicht. Stattdessen bieten sie Seminare an: "Wie sie mit den neuen Regelungen am besten umgehen", statt mit der Faust auf den Tisch zu hauen und zu sagen: "So geht das nicht weiter". Aber ist das verwunderlich, wenn alle hohen Posten auch bei den IHKs mit Parteifunktionären besetzt sind?
Wir haben einen kleinen Onlineshop - und bei den immer weiteren auf uns einprasselnden Regelungen können wir nur noch fassungslos den Kopf schütteln.
Prinzipiell ist ja ein gewisser Verbraucherschutz gut und richtig - aber dieser wird völlig ausgehebelt durch die gleichzeitig geduldeten Importe.
Man hat das Gefühl, dass hier zwei unterschiedliche Ämter am Start sind. Eines, dass sich immer kompliziertere Regelungen ausdenkt und ausschließlich aus Sicht des Verbrauchers und gar nicht aus Sicht der heimischen Wirtschaft agiert, und parallel dazu ein Amt, das einfach nur versucht, bloß nicht eingreifen zu müssen bei all den Importen denn das würde ja Arbeit bedeutet.
Es ist für mich unbegreiflich, dass man sich da nicht mal an einen Tisch setzt und Regelungen erarbeitet, die sowohl die heimische Wirtschaft stärken, als auch die Verbraucher schützen. Nämlich durch eine Verschärfung der Regelungen was die Importe angeht, und eine - nennen wir es mal Anpassung an die Realität mit gesundem Menschenverstand, was die europäischen / deutschen Gesetze angeht.
Das mit der Bürokratie in Deutschland ist Fluch und segen zugleich. Aber warum der Weltpostvertrag nicht neu verhandelt wird, erschließt sich mir nicht. China ist kein Entwicklungsland mehr.
Nun haben Online-Händler zwar keine vergleichbare Lobby wie Verbraucher, sitzen dafür aber selbst an der wichtigen Schaltstelle Internet und kennen sich damit aus. Das ist ihre Stärke.
So könnten Online-Händler (und Forenbetreiber) beispielsweise Artikel im Internet veröffentlichen oder Links auf Artikel wie z.B. diesen setzen, um die Leser zu sensibilisieren.
Und ich finde, wenn Verbraucherschützer das Recht haben, Aufklärungskampagnen zu betreiben, dann ist es nur gerecht, wenn Online-Händler ihrerseits ebenfalls Aufklärungskampagnen betreiben. Das kommt bislang viel zu kurz.
Für mehr Ausgewogenheit bei Kampagnen sollte die Öffentlichkeit beispielsweise auch darüber aufgeklärt werden, wie das Angebot verknappt wird und Preise steigen, wenn sich Kleinunternehmer frustriert vom Markt zurückziehen. Für viele Kleinunternehmer ist bereits nach der ersten Abmahnung oder Vertragsstrafe Schluss.
Oder wie Abmahnkosten und Abmahnrisiken auf die Preise aufgeschlagen werden (müssen). Am Ende zahlt der Verbraucher zumindest einen Teil der Abmahnkosten, wenn nicht sogar ganz.
Oder wie viel es kostet, Regeln einzuhalten. Auch das zahlt am Ende der Endverbraucher.
Oder dass es für viele Online-Händler trotz aller Bemühungen nahezu unmöglich ist, alle Regeln zu 100% einzuhalten. Es gibt sehr viele Regeln.
Oder dass zu viele Regeln Innovationen hemmen.
Oder dass weniger manchmal auch mehr sein kann. Wenige wichtige Regeln hätten alle auf dem Schirm. Viele Regeln hingegen verwirren nur, auch die Verbraucher.
Wer berichtet eigentlich darüber?
Die Verbraucherschützer?
Bei mir muss aber sowohl das Recycling (4x Verträge), die ERP Richtlinien, CE und ElektroG alles tipi-topi vorhanden sein.
Das hat mich zuerst 5 stellige Beträge im Prüfen gekostet, dann zahle x Grundgebühren im Ausland für ein paar Kilo Mist, mit dem sich dann andere Firmen noch mästen und als Dank kaufen nun Kunden auf Temu, wo es weder CE noch ERP noch Recycling noch OSS gibt.
Habe nun den Umsatz getrimmt (alle Produktsparten außer einer aufgelassen), die GmbH verkleinert, 1x Angestellte gekündigt und alles, was nicht absolut wichtig ist, aufgekündigt.
Man kann dem Staat und seinen Günstlingen und Mitläufern nur gratulieren.
Nun bietet Temu den Artikel an. Eine Raubkopie, der Hersteller in den Staaten ist machtlos, es sind so viele die auf den Zug aufspringen er kann nichts machen. Die Anbieter bei Temu verlangen 4 Euro mit Versand, frei Haus.
Unser Umsatz ist komplett eingebrochen, die Kunden beschimpfen uns wie wären Nepper und informieren auf unseren Facebook Seiten man solle direkt bei Temu kaufen.
Das Produkt dort ist geklaut, vermutlich schlechter produziert, es ist ohne OVP natürlich musst keiner Zoll zahlen oder die Schindereien mitmachen die wir hier mitmachen. Und Temu lacht nur statt zu sperren.
Wir werden wenn es so weitergeht das Geschäft dass absolut florierte und viel Geld brachte und zahlreiche Mitarbeiter am Leben hielt zum 31.12 einstellen. Sollte Bürgergeld dann noch existieren bin ich mit von der Partie da es mir reicht und ich auch klar sagen kann, rechne ich es mir durch und beachte dabei dass ich bei Bürgergeld auch noch frei habe also nichts arbeiten muss fahre ich damit um Welten besser.
Deutschland schafft sich nicht mehr ab, da sind wir durch. Nun ist der Lochfraß weiter und nimmt ganz Europa mit rein. Schöne neue Welt.
Eigentlich unterliegt dieses Gerät also der Medical Device Regulation (MDR) und müsste von vorn bis hinten zertifiziert sein (von der Anleitung bis zu Wartung und Entsorgung).
Natürlich ist nichts davon der Fall aber es interessiert wirklich niemanden.
Beim Versuch das China-Gerät zu melden hatte ich 8 mögliche Institutionen angeschrieben. Diese haben in der Regel aufeinander verwiesen und keiner wollte so richtig zuständig sein. Nach 1 Woche recherche (wer macht denn sowas?) war es dann die Bezirkregierung Düsseldorf, Dezernat 24, was ich niemals selbst hätte herausfinden können.
Eine Suchanfrage wie "Fehlendes CE Zeichen melden" führt also nicht auf einfache Weise zum Ziel, so wie man es erwarten können sollte.
Die Bezirkregierung Düsseldorf, Dezernat 24 hat sich des Falls dann angenommen, mit Amazon kommuniziert und einige Wochen später war das Gerät dann aus dem Katalog raus... nur um wenige Tage später (über den selben Händler) wieder erneut zu erscheinen.
Also habe ich die Bezirkregierung Düsseldorf, Dezernat 24 erneut kontaktiert. Und siehe da, es stellte sich heraus, dass der Chinesiche Hersteller das Angebot mit einen EU-Bevollmächtigten gewürzt angegeben hatte.
Dieses in Schleswig-Holstein sitzende Unternehmen wusste zwar nichts von seiner Bevollmächtigung, aber rein aufgrund der fantasievollen Benennung war nun die Bezirkregierung Düsseldorf, Dezernat 24 nicht mehr zuständig und verwies auf das Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein.
Problem für die Bezirkregierung Düsseldorf schonmal gelöst; Durch einfaches Verschieben ;)))
Ich bin gespannt wie es weitergeht und wie lange man dieses stromführende Gerät mit (im wahrsten Sinne des Wortes) greifbarer Gefährdungslage noch bei Amazon käuflich erwerben kann. Ich vermute aber, dass sich diese Geschichte als Kampf gegen WIndmühlen darstellen wird, denn Amazon scheint trotz mehrfacher Meldung ebenfalls kein Interesse daran zu haben seine Verbraucher zu schützen.
Wie gesagt; Vor einem Gerät ohne CE-Zeichen das Strom durch den Körper leitet und in Europa medizintechnischen Regularien unterliegen sollte.
Beste Grüße Sascha Ballweg
jedem Ihrer Worte kann ich nur zustimmen. Nur was ändert sich? Diese Probleme sind schon seit Jahren bekannt und statt dass es besser wird, wird es von Jahr zu Jahr schlimmer. Als Unternehmer in Deutschland (besonders auch als Onlinehändler) hat man das Gefühl, man hätte eine Schlinge um den Hals und Politik und EU-Bürokratie ziehen von Jahr zu Jahr fester zu. Dem Unternehmer bleibt mehr und mehr die Luft weg. Also, was tun, wenn man ein Spiel spielen soll, das man im Grunde nicht mehr gewinnen kann? Man spielt es einfach nicht mehr. Sobald ich meine erste Abmahnung erhalten sollte, egal wofür und trotz Bemühungen mit anwaltlicher Hilfe es zu vermeiden, bin ich aus dem Onlinehandel raus! Bis dahin arbeite ich nun wieder daran, mir „analoge“ Standbeine aufzubauen. Vielleicht kommt ja irgendwann so was wie eine „Retrowelle“ für den Einzelhandel und der Kunde merkt, dass es noch eine andere Welt da draußen gibt, außerhalb der Onlinewelt. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Noch eine kleine Anregung für Sie, Herr Amereller. Stellen Sie doch bitte allen Ihren Kunden ein Protestschreiben zur Verfügung, das man sich herunterladen, unterschreiben und an die EU oder seinem Bundestagsabgeordneten der Partei, die man gewählt hat, zuschicken kann, um deutlich zu machen, das man diese Entwicklung nicht mehr mittragen kann und will. Dies würde vielleicht mehr Sinn ergeben als ausschließlich eine solche Meinungsäußerung hier auf Ihrer Seite.
Das wäre ja auch eine Form anwaltlicher Unterstützung für Ihre Kunden.
Bin fast 25 Jahre stationär und im Online Handel unterwegs.
Ende 2024 ist für mich ENDE. Spiele das Spiel nicht mehr mit. Gestern habe ich mich mit meinem Steuerberater ausgetauscht. Fortbildung ? Schafft er nicht mehr , tagtäglich neue Änderungen und Gesetze.... Auch er wird Ende 2024 aufhören. Meine Meinung zur EU erspare ich mir jetzt.