Wie wir bereits berichtet hatten, tritt im Januar 2018 eine Reform des Kaufrechts in Kraft, die einige wenige Änderungen vorsieht. Hauptsächlich geht es dabei um eine gesetzliche Regelung der Rechtsprechung in den sog. Einbaufällen. Dies hat u. a. Auswirkungen auf die gesetzliche Mängelhaftung und auf den Rückgriffsanspruch des Verkäufers gegenüber seinem Lieferanten.
Allerdings hat diese Gesetzesänderung keine Auswirkungen auf die von uns bereitgestellten AGB für den Warenkauf. Dies gilt sowohl für B2C-, als auch für B2B-Verträge.
Unsere Mandanten können ihre von uns bereitgestellten AGB daher auch über den 31.12.2017 hinaus weiter verwenden, ohne diesbezüglich Änderungen vornehmen zu müssen.
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