Alles für alles: Alle Rechtstexte in allen Sprachen und für alle relevanten Plattformen jetzt DSGVO-konform

Es ist vollbracht: Wir haben geliefert! Seit ca. einer Woche sind alle angebotenen Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei, egal ob für Onlineshop, Blogs& Co. oder Plattformen und egal ob in deutscher oder den ausländischen eu-Sprachen DSGVO-konform. Nachdem zunächst die deutschen Datenschutzerklärungen für Onlineshops, Verkaufsplattformen und Blogs DSGVO-konform gestaltet wurden, hatten wir vor kurzem wegen der hohen Nachfrage die englischsprachigen Texte nachgeschoben. Und jetzt ist alles in allen Sprachen fertig.
IT Recht international: Unsere fremdsprachigen Pakete
Die IT-Recht Kanzlei ist eine der wenigen Anbieter für ausländische Rechtstexte – und das für viele EU-Sprachen. Wir bieten für Onlineshops und die wichtigsten Plattformen unsere Rechtstexte in
- dänisch
- englisch
- italienisch
- französisch
- niederländisch
- polnisch
- schwedisch
- und spanisch
an.
In vorgenannten Sprachen gibt es dann:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Widerrufsbelehrung
- Datenschutzerklärung (DSGVO)
- Impressum
Dabei sind alle Texte dem jeweiligen Landesrecht angepasst.
Und als add on im englischen: Die jeweilige Übersetzung deutscher Texte und landesspezifische Texte - wir bieten Beides an: Sowohl die Übersetzung der deutschen Rechtstexte also auch die AGB betreffend landesspezifische Regelungen nach britischen Recht.
Smart‘n easy: Natürlich auch für die ausländischen Texte
Über unseren elektronischen Textkonfigurator haben Sie auf für die ausländischen Texte die Möglichkeit, die Rechtstexte auf Ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen - hierbei stehen wir Ihnen gerne auch beratend zur Seite.
Und das gilt natürlich auch und gerade für die Datenschutzerklärung:
Auch hier können Sie, wie von der deutschen Version der Datenschutzerklärung gewohnt, alle Handkniffe der DSGVO in Griff bekommen. Durch einen einfach zu bedienenden Konfigurator werden auch die fremdsprachigen Versionen der DSGVO-konformen Datenschutzerklärung für datenschutzrechtlich nicht vorgebildete Online-Verkäufer machbar.
So beherrschen auch die fremdsprachigen Datenschutzerklärungen nun unter anderem:
- 17 Retargeting-Anbieter
- 25 Web-Analysedienste
- 18 Live-Chat Dienste
- 9 Kundenbewertungssysteme
- 32 Paymentdienstleister
- 24 Auskunfteien (für Bonitätsabfragen)
- 12 Dienstleister zur Bestellbearbeitung und –abwicklung
- 5 Versanddienstleister
- 8 Anbieter von Social Plugins
Und nicht nur das: Natürlich sind auch folgenden datenschutzrechtlichen Dauerbrenner für die Verwender unserer Datenschutzerklärung auch nach neuer Rechtslage in den ausländischen Versionen der Datenschutzerklärung inkludiert:
- Direktwerbemaßnahmen (z.B. Newsletter, Briefwerbung, etc.)
- Cookie-Informationen
- Online-Marketing-Tools (z.B. Google AdSense, Conversion Tracking, etc.)
- Verwendung von Singel-Sign-On-Verfahren (Facebook Connect)
- Google-Maps
- Affiliate-Partnerprogramme (z.B. Amazon, eBay, etc.)
- und vieles mehr
Easy: Wir haben es den Händlern leicht gemacht
Auch die ausländsichen Datenschutzerklärungen können, wie jedes Rechtsdokument der IT-Recht Kanzlei, in einem übersichtlichen Konfigurationssystem für die jeweiligen Bedürfnisse passend gemacht werden:
Einfache Fragen sind nur mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.
Bei komplexeren Sachverhalten werden jeweils leicht verständliche Handlungsanleitungen zur Verfügung gestellt.
Und natürlich steht zum besseren Verständnis der Texte jeweils eine deutsche Übersetzung der ausländischen Texte gegenüber – man möchte ja selbst wissen, was da genau steht.
Am Ende steht auch bei den ausländischen ein Dokument, das genau den Bedürfnissen des Nutzers entspricht. Dann nur noch das Dokument über einer der Rechtstexte-Schnittstellen der IT-Recht Kanzlei mit dem eigenen Online-Shop verknüpfen und schon ist auch künftig eine vollautomatische Aktualisierung und Rechtssicherheit gewährleistet.
Wer den Weg nicht über die Schnittstelle gehen kann oder möchte: kein Sorge – wir geben via Newsletter Bescheid, sobald sich was ändert und hinterlegen immer die neueste Version in verschiedenen Formaten im Mandantenportal. Die Datenschutzerklärung kann dann mit "copy und paste" in den jeweiligen Online-Shop übertragen werden.
Alles für alles fertig
Es ist soweit – alle deutschen und fremdsprachigen Rechtstexte für alle Präsenzen sind fertig. Also nicht nur die neue Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei für Online-Shops, sondern auch die zahlreichen ausländischen Datenschutzerklärungen sind seit ca. einer Woche DSGVO-konform und verfügbar. Der 25.Mai kann kommen, wir haben unsere Arbeit getan - jetzt liegt es an Ihnen!
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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