Früh übt sich: IT-Recht Kanzlei bietet Amazon-Rechtstexte für Schweden an

Früh übt sich: IT-Recht Kanzlei bietet Amazon-Rechtstexte für Schweden an
14.09.2020 | Lesezeit: 3 min

Amazon ist und bleibt DIE Handelsplattform im Onlinehandel – und das im In- und Ausland. Verkaufen scheint hier besonders einfach und daher attraktiv für Händler zu sein. Aber natürlich braucht ein Händler auch hier die richtigen Rechtstexte. Die IT-Recht Kanzlei stellt Amazon-Händlern für zahlreiche europäische Amazon-Plattformen abmahnsichere Rechtstexte zur Verfügung - und erweitert dieses Angebot nun mit der schwedischen Länderversion.

Erfolgsmodell Amazon…

Die Verkaufsplattform Amazon liegt weiterhin vorne in der Gunst der Verbraucher – auch in den letzten Monaten, die durch die Corona-Pandemie geprägt waren, konnte Amazon durch den Online-Boom nochmal merklich zulegen. Amazon weiß, was die Plattform so attraktiv macht: Ein breites Angebot, ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, eine schnelle Lieferung und ein guter Kundenservice. Und davon profitieren natürlich nicht nur Amazon selbst, sondern auch die Marketplace-Händler, die ihre eigenen Produkte auf der Plattform anbieten.

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...auch eu-weit

Amazon hatte in den letzten Jahren den Onlinehandel im EU-Ausland für deutsche Händler noch attraktiver gemacht. Denn Amazon bietet hierzu deutschen Onlinehändlern an, auf den wichtigen europäischen Marktplätzen ihre Produkte zu verkaufen. Aber: Wer hier mitspielen will, der muss entsprechend auf diese ausländischen Plattformen zugeschnittene Rechtstexte vorhalten.

Der Einsatz nur deutscher Rechtstexte ist eben nicht ausreichend. Wer sich mit seinen Angeboten auf Amazon ES/FR/IT/UK gezielt an Verbraucher des jeweiligen Landes richtet, muss Rechtstexte in der jeweiligen Landessprache vorhalten, die auch das jeweilige Landesrecht abbilden. Bisher hatte die IT-Recht Kanzlei hierzu folgende Amazon-Länderversionen im Angebot:

Und jetzt: Schweden!

Dieses umfassende eu-Angebot wird nun für Amazon erweitert durch das Land Schweden – denn unter der Domain amazon.se will die Handelsplattform nun den schwedischen Markt bedienen. So war es zumindest Anfang August diesen Jahres zu vernehmen. Bisher wird der Nutzer von amazon.se noch auf die amazon.de-Seite weitergeleitet – mit der Option für eine Lieferung nach Schweden. Aber es wird wohl nicht mehr lange dauern, dann ist Amazon unter amazon.se präsent.

Zu lesen ist, dass Experten mit einem Start der Website innerhalb von rund 12 Monaten rechnen - vergleichbar mit der Startphase der amazon.nl-Seite letzten Jahres. Wir werden sehen…

Wie dem auch sei: Die IT-Recht Kanzlei bietet jedenfalls bereits jetzt Amazon-Händlern spezielle AGB in schwedischer Sprache an.

Und nicht nur das! Wir haben die Texte für amazon.se nicht nur auf schwedisch, sondern auch nach schwedischen Recht erstellt. Denn Amazon bietet zwar ein einheitliches, europäisches Verkäuferkonto an, weist aber selbst darauf hin, dass die jeweiligen lokalen Gesetze, also hier die schwedischen Gesetze zu beachten sind. Amazon bietet dem deutschen Onlinehändler für den Vertrieb seiner Produkte in Schweden lediglich eine Plattform an, mehr nicht. Der Vertrieb von Waren in Schweden über die Amazon-Plattform entbindet den deutschen Amazon-Onlinehändler daher keineswegs von der Beachtung schwedischen Rechts.

Und keine Angst: Schwedische Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Texte sind selbstverständlich zweisprachig ausgestellt – d.h. dass der schwedischen Version direkt die deutsche Übersetzung gegenübersteht. Damit man auch selber weiß, was da drin steht.

P.S.: Sie haben kein Interesse auf Amazon, aber Interesse in Schweden Ihre Waren anzubieten? Hier geht es zu unseren schwedischen Rechtstexten für Onlineshops.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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1 Kommentar

S
Suse 15.12.2020, 14:25 Uhr
Gut investiertes Geld
Hallo, kann ich jedem nur empfehlen. Als amazon.se kürzlich gelauncht wurde, war das eine mittlere Katastrophe.
Und vor allem nicht nachvollziehbar, daß es seitens Amazon offenbar keine Qualitätskontrolle gab. Das wirkt dann schnell unprofessionell und unseriös.
Ich habe keine Verbindung zur Kanzlei, kann aber jedem Händler nur empfehlen, den Service für Schweden in Anspruch zu nehmen, denn hier hatte man reichlich Bedenken bzgl, Amazons Markteintritt, sodaß ein professionelles Auftreten unbedingt nötig ist, um Vertrauen zu schaffen und erfolgreich zu verkaufen. Eine sprachlich korrekte Abwicklung gehört unbedingt dazu. Mit Übersetzungsprogrammen zu experimentieren, geht nach hinten los und englisch-sprachige Abwicklung ist nichts rechtssicher, soviel ich weiß. Sobld etwas zum Konsumentenschutz oder vor Gericht geht, muß in Schwedisch kommuniziert werden.

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