Abmahnsichere Rechtstexte für Online-Händler aus Österreich an

Inzwischen ist vermehrt zu beobachten, dass auch Händler in Österreich Ziel von Abmahnungen werden, so dass auch diese zunehmend auf eine wettbewerbskonforme Gestaltung ihrer Verkaufsauftritte achten sollten.
Hauptabmahnland Deutschland
In Deutschland ist der Markt des Onlinehandels über die Jahre zu einer Art „Haifischbecken“ geworden. Wer als Händler aktiv ist, muss schon wegen kleiner formaler Fehler damit rechnen, von Mitbewerbern oder Wettbewerbsverbänden abgemahnt zu werden.
Mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung haben folglich schon sehr viele deutsche Onlinehändler Bekanntschaft gemacht.
Eine solche Abmahnung ist aber nicht nur ärgerlich, sondern mit hohen Kosten und – entscheidet sich der Abgemahnte für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – mit einer oft unterschätzten, dauerhaften Belastung verbunden.
Denn wer die Unterlassungsverpflichtung künftig nicht rigoros einhält, muss damit rechnen, erneut vom Abmahner (dann auf Zahlung einer Vertragsstrafe) in Anspruch genommen zu werden.
Grund genug, als Händler von Anfang an für einen rechtssicheren Verkaufsauftritt im Internet zu sorgen!
Von Österreich nach Europa
Da der österreichische Markt naturgemäß recht klein ist, adressieren Händler mit Sitz in Österreich ihre Angebote in der Regel auch an deutschsprachiges Publikum (Deutschland und Schweiz) bzw. generell europaweit.
Dieser Umstand stellt dann oftmals auch das Einfallstor für Abmahnungen dar, weil auf diese Weise deutsche Händler und Wettbewerbsverbände erst auf die Angebote der österreichischen Händler aufmerksam und zu Konkurrenten werden.
Deshalb kommen Händler aus Österreich nun auch vermehrt mit den „rauen Sitten“ insbesondere der deutschen Ecommerce-Landschaft in Kontakt.
Abmahnungen vermehrt auch gegenüber österreichischen Händlern
In den letzten Jahren ist der Trend zu beobachten, dass vermehrt auch Händler mit Sitz in Österreich das Ziel von (deutschen) Abmahnern werden.
Die Hauptursache hierfür dürfte darin zu sehen sein, dass man als Händler dort - wegen der bislang nur sehr geringen Abmahngefahr – nicht so ein großes Augenmerk auf die Rechtssicherheit des eigenen Verkaufsauftritts legt wie der typische deutsche Onlinehändler (der dazu spätestens nach der Konfrontation mit der ersten Abmahnung eh gezwungen ist). Damit finden sich also generell leichter Wettbewerbsverstöße.
Auch ist das Abmahnen der benachbarten Kollegen von Deutschland aus wenig risikobehaftet: Die Amtssprache ist dieselbe und auch eine Zwangsvollstreckung EU-weit problemlos realisierbar. Der deutsche Abmahner muss damit, mahnt er einen österreichischen Kollegen ab, insbesondere nicht mit teuren Übersetzungskosten für gerichtliche Titel bzw. Problemen bei einer allfälligen Zwangsvollstreckung rechnen.
Sicherlich wird die Abmahndichte in Österreich zeitnah nicht deutsche Verhältnisse erreichen. Österreichische Onlinehändler stehen jedoch vermehrt unter Beobachtung.
Die IT-Recht Kanzlei sichert auch österreichische Onlinehändler ab
Da wir häufig danach gefragt werden:
Ja, die IT-Recht Kanzlei betreut auch Verkäufer mit Sitz in Österreich, die rechtssicher über das Internet verkaufen möchten. Insbesondere stellt die IT-Recht Kanzlei österreichischen Onlinehändlern abmahnsichere Rechtstexte, angepasst an das österreichische Recht zur Verfügung.
Entscheiden Sie sich einfach für ein Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei.
Eine Übersicht über die von der IT-Recht Kanzlei angebotenen fremdsprachigen Rechtstexte finden Sie gerne hier
Egal, ob ein Verkauf über den eigenen österreichischen Onlineshop und/ oder auf Plattformen wie Amazon oder eBay erfolgen soll. Onlinehändler haben damit die Möglichkeit, durch einen geringen monatlichen Betrag bereits ein umfassendes Niveau an Rechtssicherheit für ihren Internetauftritt zu erreichen und sich so effektiv vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen abzusichern.
Dauerhafte Rechtssicherheit durch Update-Service und Datenschnittstelle
Für eine dauerhafte Rechtssicherheit des Händlers sorgt die IT-Recht Kanzlei im Rahmen des Update-Service: Ergibt sich aufgrund gesetzlicher Änderungen oder neuen Anforderungen seitens der Rechtsprechung ein Anpassungsbedarf bei den Rechtstexten, werden Update-Service-Mandanten hierüber per Email-Newsletter informiert. Die neueste, aktualisierte Fassung der Rechtstexte steht für diese dann im Mandantenportal bereit. So besteht nicht die Gefahr, dass Händler wichtige Änderungen verpassen und deswegen Ziel entsprechender Abmahnungen werden.
Praktisch: Für über 40 Shopsysteme (wie etwa Shopware, JTL, Gambio, 1&1 IONOS E-Shop, Magento, Oxid, modified eCommere, STRATO Webshop, xt:Commerce, Wordpress u.v.m.) bietet die IT-Recht Kanzlei ohne Mehrkosten eine Datenschnittstelle an, mittels derer die Rechtstexte bequem in den eigenen Onlineshop übertragen werden können. Im Falle eines Updates der Texte wird die aktualisierte Fassung automatisch via Schnittstelle in den Shop des Händlers übertragen.
Ferner überprüft die Datenschnittstelle automatisiert mehrfach täglich, ob die Rechtstexte auf den Seiten des Händlers vorhanden und erreichbar sind. Ist dies nicht der Fall, erfolgt eine Warnmeldung per Email.
Die Datenschnittstelle kann damit nochmals ein Plus an Rechtssicherheit für den Händler schaffen.
Fazit
Österreichische Onlinehändler können sich im Vergleich zu ihren deutschen Kollegen nach wie vor glücklich schätzen, was die Verfolgungsdichte von Wettbewerbsverstößen durch Abmahnungen seitens Mitbewerbern und Verbänden betrifft.
In letzter Zeit ist jedoch zu beobachten, dass es deutlich häufiger auch zu Abmahnungen österreichischer Anbieter kommt. Die Zeiten, in denen man als Verkäufer in Österreich die Rechtssicherheit der eigenen Internetpräsenz hintenanstellen konnte, dürften vorbei sein.
Darüber hinaus erwarten inzwischen auch Verbraucher in Österreich ebenso wie die meisten Paymentanbieter das Vorhalten professioneller Rechtstexte wie Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung.
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