Mehr Rechtssicherheit für Influencerinnen und Influencer
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Influencer-Marketing: Übersicht zu den wichtigsten Urteilen"
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will einen sicheren Rechtsrahmen für unentgeltliche Empfehlungen von Influencern und Bloggern schaffen und hat dazu kürzlich einen Regelungsvorschlag veröffentlicht. Danach sollen Äußerungen auf sozialen Medien zu Produkten nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgen und vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen.
Aus der Pressemitteilung des BMJV:
"Stellungnahmen zu dem Regelungsvorschlag können bis 13. März 2020 abgegeben werden. Der Regelungsvorschlag wird an Ressorts und Verbände versendet und kann auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hier abgerufen werden.
Die Empfehlungen von Influencern genießen bei ihren Followern hohes Vertrauen. Die Frage, wann Influencer ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen, hat deshalb in der jüngeren Zeit große Aufmerksamkeit gefunden. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt mehrere voneinander abweichende Gerichtsentscheidungen, die in Presse und Fachöffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden.
In einem ersten Schritt hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die rechtlichen Probleme des Influencer-Marketings bereits bei einer Dialogveranstaltung im vergangenen Sommer erörtert. An der Veranstaltung haben Vertreter der Influencer, ausgewählte Wirtschaftsverbände, Verbraucherzentralen, Landesmedienanstalten sowie die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz teilgenommen."
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare