Abmahnung Rainer Hullmann: Wegen fehlender Informationen zum Vertragsschluss
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung des Händlers Rainer Hullmann vor, in der angebliche Verstöße gegen die Pflicht, den Verbraucher zum Vertragsschluss bestimmte Informationen zukommen zu lassen, geltend gemacht werden.
So hat der abgemahnte Händler angeblich nicht informiert
- über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen.
- darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
- darüber, wie er mit den gem. § 312 e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann.
Hinweise
Die IT-Recht Kanzlei hat bereits eine News zum Thema veröffentlicht.
Ob derzeit noch weitere Abmahnungen des Händlers Rainer Hullmann in Umlauf sind, entzieht sich zum jetzigen Zeitpunkt unserer Kenntnis. Wir werden jedoch unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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1 Kommentar
Für mich mal wieder reinste Abzocke...