Mandantenrabatt für Shopware Cookie-Consent-Plugin “EU Cookie Richtlinie Pro”

Mandantenrabatt für Shopware Cookie-Consent-Plugin “EU Cookie Richtlinie Pro”
Stand: 12.12.2019 4 min

Mandantenvergünstigungen für Cookie-Consent-Tools im Überblick Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Mandantenvergünstigungen für Cookie-Consent-Tools im Überblick"

Kürzlich hatten wir angekündigt, neue Kooperationen mit Anbietern von Cookie-Consent-Tools für bestimmte Shopumgebungen eingehen zu wollen. Ziel: Mandanten mit vielversprechenden und einfach zu integrierenden Lösungen zu versorgen. In Zusammenarbeit mit der ACRIS E-Commerce GmbH freuen wir uns, Mandanten ab sofort das bedienerfreundliche und erprobte Consent-Tool-Plugin „EU Cookie Richtlinie Pro“ speziell für Shopware-Shops zum rabattierten Preis empfehlen zu können.

I. Cookie-Consent-Tool: Wann und warum brauche ich eines?

Mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat der Europäische Gerichtshof eine generelle Einwilligungspflicht für all solche Cookies bestätigt, die für den Betrieb einer Webseite und die Bereitstellung der Seitenfunktion nicht aus technischen Gründen zwingend notwendig sind.

Seitenbetreiber, welche technisch nicht notwendige Cookies weiter setzen wollen, sind daher seitdem gehalten, wirksame Einwilligungslösungen auf ihren Präsenzen zu implementieren.

Von dieser Problematik betroffen sind Webseitenbetreiber (und damit auch Onlinehändler, die einen eigenen Onlineshop betreiben) insbesondere dann, wenn diese cookiebasierte Tracking-, Analyse- und sonstige Marketingtools auf ihren Seiten implementiert haben.

Für die technische Umsetzung des Einwilligungserfordernisses auf Webseiten haben sich sogenannte „Cookie-Consent-Tools“ bewährt, die sich wie eine Maske über eine Online-Präsenz legen und Nutzern bei Seitenaufruf per Pop-Up das Erteilen von cookiespezifischen Einwilligungen per Häkchensetzung ermöglichen. Derartige Tools blockieren das Setzen jeglicher Cookies, bis die jeweilige Einwilligung erteilt wird, und speichern die Nutzereingaben für die Sitzungsdauer.

In welchen Fällen Seitenbetreiber ein Cookie-Consent-Tool einsetzen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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II. Für Mandanten: 20% Rabatt* auf Cookie-Consent-Plugin „EU Cookie Richtlinie Pro“ der ACRIS E-Commerce GmbH

Nach abgeschlossenen Kooperationsverhandlungen und nach Befürwortung der technischen Umsetzung der rechtlichen Anforderungen freut sich die IT-Recht Kanzlei, ihren Mandanten in Kooperation mit dem österreichischen Anbieter ACRIS E-Commerce GmbH (https://www.acris-ecommerce.at/) speziell für Shopware-Shops das Cookie-Consent-Plugin „EU Cookie Richtlinie Pro“ mit einem Rabatt von 20%* zur Verfügung zu stellen.

Das Plugin ist ein speziell für Shopware-Shops entwickeltes Cookie-Consent-Tool, mit welchem sich einfach und bequem für alle Script-basierten Cookies rechtlich hinreichende Einwilligungen einholen lassen.

Das Plugin „EU Cookie Richtlinie Pro“ bringt für Mandanten folgende Vorteile mit sich:

  • datenschutzkonformes Einwilligungsmanagement in Shopware-Shops für alle Script-basierten Cookies nach dem aktuellen Stand der Technik
  • integrierte automatische Cookie-Erkennung
  • automatische Tool-Integration und -Konfiguration aller gängigen cookie-basierten Drittanwendungen (Google Analytics, Facebook Pixel, Amazon Pay, Livezilla, Cloudflare, Emarsys, uvm.)
  • Funktion zum manuellen Einbinden nicht automatisch erkannter und integrierter Cookies
  • Einfache Konfiguration und Integrierbarkeit auch für Laien
  • speziell für Shopware-Shops
  • Auswahl von deutscher oder englischer Sprache
  • Personalisierbares Design mit 2 Layouts und weiteren Button-Optionen
  • Persönlicher First-Level-Support vom Anbieter innerhalb der ersten 12 Monate
  • kostenlose Updates innerhalb der ersten 12 Monate
  • Laufende Pflege und steter Ausbau des Tools
  • 20% Rabatt auf die Kaufversion für Mandanten der IT-Recht Kanzlei*

* 20% Rabatt für Mandanten: Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten einen persönlichen Gutscheincode über einen Rabatt von 20% auf die Kaufversion. Mit dem Kauf kann das Plugin zeitlich unbegrenzt verwendet werden. Zusätzlich sind kostenloser First-Level-Support und Updates für 12 Monate ab Kauf enthalten („Shopware-Subscription“). Nach Ablauf der 12 Monate kann die „Subscription“ für weitere Updates und fortlaufenden Support optional gegen ein vermindertes Entgelt verlängert werden. Wird die Subscription nicht verlängert, kann das Plugin in seiner zuletzt aktualisierten Version in vollem Umfang weitergenutzt werden.

III. Wie beziehen Mandanten den Gutscheincode für das Shopware-Plugin „EU Cookie Richtlinie Pro“?

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können den Gutschein hier im Mandantenportal abrufen.

Der Gutschein kann sodann im Shopware-Store für den Kauf des Plugins „EU Cookie Richtlinie Pro“ hier eingelöst werden.

IV. Wie erfolgt die Installation des Cookie-Consent-Plugins?

Die Installation erfolgt über den Plugin-Manager von Shopware.

Nach Aktivierung des Plugins können durch die automatische Cookie-Erkennung vorhandene Cookies aufgespürt, vom Plugin erfasst und weitgehend automatisch in die Consent-Lösung integriert und dort unter Konfiguration der Scripte organisiert. Nicht automatisch so erfasste Cookies können manuell konfiguriert und dem Tool einverleibt werden.

Hinweis: Alle Cookies, die von einer externen Resource (z.B. iFrame-Einbindung) für eine externe Domain (z.B. www.paypal.com) gesetzt werden, können vom Plugin nicht erkannt und somit auch nicht verhindert werden. Dies betrifft als Beispiel Zahlungseinbindungen, die über iFrames geladen werden (z.B. Paypal Express Shopware Plugin).

Wichtig: Damit das Tool ordnungsgemäß funktioniert, ist es erforderlich, die Shopware-Einstellung "Cookie-Hinweis-Modus" auf "Nur Hinweis anzeigen" zu setzen.

V. Gibt es Integrationssupport?

Ja. Ab Kauf des Plugins im Shopware-Store ist für 12 Monate ein First-Level-Support direkt vom Anbieter verfügbar („Shopware-Subscription“). Diese Subscription kann nach Ablauf der 12 Monate gegen ein vermindertes Entgelt verlängert werden.

Bitte beachten Sie, dass die IT-Recht Kanzlei keinen technischen Support zur Konfiguration und Einbindung des Plugins in Shopware-Shops leisten kann.


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