Rechtliche Prüfung von Shopsystemen: Neuer Service der IT-Recht Kanzlei

Der Verkauf von Waren oder digitalen Inhalten im Online-Shop ist in Deutschland mit vielen Informationspflichten verbunden. Für Händler ist die Umsetzung oft eine Herausforderung. Umso wichtiger ist es, dass das genutzte Shopsystem die Erfüllung dieser Pflichten technisch unterstützt. Genau hier setzt der neue Service der IT-Recht Kanzlei für Hersteller von Shopsystemen an - mehr dazu in diesem Beitrag.
An wen richtet sich der neue Service der IT-Recht Kanzlei?
Die IT-Recht Kanzlei betreut derzeit ca. 30.000 Online-Unternehmen bei der Umsetzung rechtlicher Anforderungen im E-Commerce. Viele Online-Händler verwenden für Vertragsschlüsse mit ihren Kunden Shopsysteme unterschiedlicher Hersteller. Für zahlreiche dieser Shopsysteme bietet die IT-Recht Kanzlei bereits Schnittstellen zur automatischen Übertragung und Aktualisierung von Rechtstexten an (vgl. hier).
Der neue Service der IT-Recht Kanzlei richtet sich an die Hersteller/Entwickler solcher Shopsysteme und stellt somit eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits angebotenen Schnittstellen für die Händler, also die Nutzer entsprechender Shopsysteme dar.
Was beinhaltet der neue Service der IT-Recht Kanzlei?
Im Rahmen des neuen Services prüft die IT-Recht Kanzlei unter bestimmten Voraussetzungen, ob das betreffende Shopsystem den Händlern die Umsetzung der wichtigsten gesetzlichen Informationspflichten bereits in seiner technischen Grundausstattung ermöglicht.
Hierfür hat die IT-Recht Kanzlei einen Katalog von Prüfungskriterien erstellt. Dieser soll dem Hersteller des jeweiligen Online-Shopsystems einen Überblick über die wichtigsten Informationspflichten im Online-Handel verschaffen, damit dieser sein Shopsystem schon bei der Entwicklung besser auf die Bedürfnisse seiner Kunden anpassen kann.
Zugleich dient der Katalog als Prüfungsgrundlage für die rechtliche Prüfung des Shopsystems durch die IT-Recht Kanzlei im Rahmen der Kooperation zwischen der IT-Recht Kanzlei und dem Hersteller des Shopsystems.
Wie profitieren Hersteller von Shopsystemen von diesem Service?
Die rechtliche Prüfung der Grundausstattung eines Shopsystems ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und daher auch keine Selbstverständlichkeit. Der Hersteller des Shopsystems kann daher damit werben, dass sein Shopsystem in der Grundausstattung einer anwaltlichen Prüfung unterzogen wurde, die es dem Nutzer erleichtern soll, seine gesetzlichen Informationspflichten im Online-Handel rechtskonform umzusetzen. Dabei kann er den Prüfungsumfang konkretisieren, indem er auf den Prüfungskatalog der IT-Recht Kanzlei verweist.
Ferner weckt eine solche Prüfung das Vertrauen der Händler in das betreffende Shopsystem, da diese davon ausgehen können, die sie betreffenden gesetzlichen Anforderungen auch umsetzen zu können, wobei die konkrete Ausgestaltung des Online-Shops natürlich Sache des jeweiligen Händlers ist.
Wie können Hersteller von Shopsystemen diesen Service in Anspruch nehmen?
Interessierte Hersteller können sich gerne per Email unter info@it-recht-kanzlei.de über die näheren Einzelheiten zu dem neuen Service der IT-Recht Kanzlei erkundigen.
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