Kostenlose Barrierefreiheits-Prüfung Ihrer Website

Kostenlose Barrierefreiheits-Prüfung Ihrer Website
3 min
Beitrag vom: 27.03.2025

Künftig muss eine Vielzahl von Internetauftritten barrierefrei sein. Mit unserem neuen Tool können Seitenbetreiber nun kostenlos prüfen, ob sie die technischen Anforderungen erfüllen.

Verpflichtende Barrierefreiheit ab dem 29.06.2025

Zum 29.06.2025 tritt in Deutschland das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSG) in Kraft, das unter anderem zur barrierefreien Ausgestaltung sog. „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ verpflichtet.

Von dieser Definition betroffen sind grundsätzlich alle Websites mit

  • Bestell- bzw. Buchungs- und
  • Bezahlfunktion

Welche konkreten elektronischen Medien von den Barrierefreiheitsanforderungen erfasst werden, zeigen wir hier.

Das BFSG verpflichtet betroffene Seitenbetreiber zu einer Vielzahl technischer Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die Seiten auch von Menschen mit kognitiven, sensorischen oder motorischen Einschränkungen genutzt werden können.

Für die notwendigen technischen Implementierungen deklariert das Gesetz die Stufen „A“ und „AA“ der „Web Content Accessibility Guidelines“ zum Maßstab.

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Kostenloser Barrierefreiheits-Check für jedermann

Um Seitenbetreiber bei der Vorbereitung auf die verpflichtende Barrierefreiheit bestmöglich zu unterstützen, bieten wir ab sofort für jedermann einen kostenlosen Barrierefreiheits-Check an.

Durch bloße Eingabe Ihrer Website wird dank modernster Technologien eine automatische Analyse angestoßen, welche die Einhaltung aller relevanten technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit überprüft.

Hierbei werden alle kritischen Seitenelemente automatisch identifiziert und mit einem stetig aktualisierten und anwaltlich gepflegten Anforderungskatalog auf Basis der o.g. „Web Content Accessibility Guidelines“ abgeglichen.

Das Beste:

Sie erhalten einen umfangreichen und interaktiven Barrierefreiheits-Prüfbericht, der

  • die nicht hinreichend barrierefreien Seitenelemente einzeln auflistet,
  • eine Visualisierung dieser Elemente direkt auf der Website ermöglicht,
  • umfangreiche Problembeschreibungen und technische Lösungsansätze liefert und
  • auf Basis der Ergebnisse die Umsetzung der Barrierefreiheit gesamtprozentual bewertet.

Anleitung zur Nutzung

Der Barrierefreiheits-Check steht ab am rechten Seitenrand unter it-recht-kanzlei.de zur Verfügung.

Barrierefreiheit 1

Alternativ kann er auch über diese Landingpage genutzt werden.

Nach Eingabe der URL der zu prüfenden Website genügt ein kurzer Klick auf den Aktionsbutton, um den automatischen Barrierefreiheits-Scan zu starten.

Nach kurzer Zeit ist der Scan abgeschlossen und führt Sie unmittelbar auf das interaktive Prüfergebnis.

Dort ist für Sie einleitend die Quote aufgezeigt, zu der Ihre Seite bereits barrierefrei ist:

Barrierefreiheit 2

Unterhalb finden Sie sodann die Auflistung der als nicht barrierefrei identifizierten Elemente, aufgelistet nach Problemkategorien.

Jedes problematische Seitenelement ist hier innerhalb der Kategorie separat gelistet:

Barrierefreiheit 3

Ein Klick auf die Elemente-Graphik zeigt Ihnen, wo auf Ihrer Website sich das Element befindet.

Einzelne Problemkategorien können für die ideale Übersichtlichkeit jederzeit ein- oder ausgeklappt werden.

Soll eine neue Seite gescannt werden, ist dies jederzeit über Ersetzung der URL im Eingabefeld möglich.

Unsere weiteren Leistungen zum Thema Barrierefreiheit

1. Barrierefreiheit von Online-Shops

Ab Juni 2025 müssen etliche Shop-Betreiber ihre eigenen Verkaufsauftritte barrierefrei gestalten. Wir zeigen in einem umfangreichen Leitfaden, wer betroffen ist und welche Anforderungen konkret zu erfüllen sind.

2. Barrierefreiheitserklärung für Mandanten

Neben der Umsetzung der technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit müssen Seitenbetreiber auch Informationspflichten umsetzen und ab Ende Juni eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen.

Wir stellen Mandanten mit eigenem Online-Shop hierfür eine rechtskonforme Muster-Erklärung bereit.

Bildquelle: Markus Mainka / Shutterstock.com

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