Das neue Produktsicherheitsgesetz – welche Pflichten enthält es für Hersteller und Händler?

Das neue Produktsicherheitsgesetz – welche Pflichten enthält es für Hersteller und Händler?
Stand: 21.02.2012 1 min 1

Seit 1. Dezember 2011 gilt das neue Produktsicherheitsgesetz und ist seitdem die zentrale nationale Vorschrift zur Produktsicherheit. Es löst das bisher geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ab. Was sollten Hersteller, Händler und Importeure wissen? Welchen Pflichten müssen sie nach dem neuen Gesetz nachkommen? Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen und wie groß ist insbesondere die Abmahngefahr? Die IT-Recht Kanzlei hat die Neuregelung genauer unter die Lupe genommen. Lesen Sie hierzu den ausführlichen Artikel der IT-Recht-Kanzlei.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

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1 Kommentar

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Kai Müller 03.03.2012, 21:20 Uhr
Private Importe aus Drittländern betroffen?
Laut Abs. 1 §1 des ProdSG gilt das Gesetz nur im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Wie von Ihnen erläutert ist damit gewerblicher Vertrieb gemeint.
Damit würde das Gesetz für private Importe von Artikeln zur eigenen Verwendung keinerlei Anwendung finden.
Leider sieht der Zoll das anders und unterbindet private Importe aus China mit Verweis auf das ProdSG.

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