Derzeit erhalten wir zahlreiche Anfragen zur Umsetzung der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR), insbesondere von betroffenen Online-Händlern, die bis Ende des Jahres ihre Produktbeschreibungen überarbeiten müssen. Gerne möchten wir unser erweitertes Unlimited-Paket vorstellen, welches nun auch Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Erfüllung der GPSR-Pflichten beinhaltet.
Inhaltsverzeichnis
1) Umsetzungs-Pflicht für Online-Händler bis Ende 2024
Vielen Online-Händlern ist mittlerweile bekannt, dass sie bis Jahresende 2024 reagieren müssen, um die neuen zwingenden Vorgaben der EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (EU-Produktsicherheitsverordnung; GPSR) vollständig umzusetzen. Wir merken in unserer Beratungspraxis allerdings, dass vielen Händlern hingegen nicht klar ist, was sie ganz konkret tun müssen und wie groß, umfangreich und aufwendig der Umsetzungsbedarf in der Praxis tatsächlich ist.
Neben anderen Pflichten sieht die GPSR für Online-Händler und sonstige Händler im Fernabsatz vor allem neue produktsicherheitsrechtliche Informationspflichten vor, die bereits vor Abschluss von Kaufverträgen im Internet bzw. im Fernabsatz erfüllt werden müssen. Geregelt sind diese in Art. 19 GPSR.
Daraus ergibt sich für Online-Händler schon heute konkreter Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarf, da die Umsetzung bis 13. Dezember 2024 erfolgt sein muss.
Detailliertere Informationen zu den Pflichten von Händlern nach der GPSR finden Sie in diesen FAQs auf der Website der IT-Recht Kanzlei. Weitere Informationen werden wir im Laufe der nächsten Wochen und Monate unseren Mandanten zur Verfügung stellen.
2) Beratung durch IT-Recht Kanzlei im Unlimited-Paket
Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten, die eines unserer Schutzpakete gebucht haben, bei der Umsetzung der Vorgaben der GPSR.
Die wichtigsten Fragen beantworten wir im Rahmen von FAQs, Leitfäden und sonstigen Beiträgen, die wir exklusiv unseren Mandanten oder öffentlich auf unserer Website zur Verfügung stellen werden.
Zusätzlich bieten wir den Mandanten, die ab sofort unser erweitertes Unlimited-Paket buchen bzw. ein Upgrade auf dieses Paket vornehmen, auch individuelle Rechtsberatung zur GPSR an, welche die folgenden Punkte umfasst:
GPSR-Informationspflichten im E-Commerce
Bereits vor Inkrafttreten der EU-Produktsicherheitsverordnung beraten wir Sie in Bezug auf die produktsicherheitsrechtlichen Pflichtinformationen im Fernabsatz (Art. 19 EU-GPSR) wie folgt:
Auf Ihre Anfrage hin begutachten wir bei bis zu drei (3) von Ihnen vorbereiteten Angeboten die Umsetzung der GPSR-Informationspflichten durch anwaltliche Prüfung des Vorhandenseins von:
(a) der Angabe eines Herstellers des Produktes in den Produktangeboten mit Namen, eingetragenem Handelsnamen oder eingetragener Handelsmarke sowie der Postanschrift und einer elektronischen Adresse (E-Mail-Adresse oder Adresse einer Website (URL))
(b) der Angabe einer verantwortlichen Person in den Produktangeboten, wenn der angegebene Hersteller gemäß der Angabe nicht in der Europäischen Union niedergelassen ist, mit Namen, Postanschrift und einer elektronischen Adresse (E-Mail-Adresse oder Adresse einer Website (URL))
(c) der Darstellung mindestens einer Abbildung des Produktes zu dessen Identifizierung in den Produktangeboten,
(d) der Angaben zur Art des Produktes in den Produktangeboten und
(e) der Angaben sonstiger Produktidentifikatoren, soweit erforderlich, in den Produktangeboten.
Wir haben die gesetzlichen Änderungen zum Anlass genommen, das Unlimited-Paket in Bezug auf die genannten Punkte nach der GPSR zu erweitern.
Nicht Gegenstand unserer rechtlichen Beratungsleistungen im Unlimited-Paket ist hingegen, ob
- bestimmte einzelne Produkte die produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben beachten, also ob
- produktbezogene Vorgaben der GPSR eingehalten werden, z.B. hinsichtlich der physischen Kennzeichnung von Produkten,
- wer Hersteller oder verantwortliche Person eines Produkts im Sinne der GPSR im konkreten Einzelfall ist und ob
- die in den Produktangeboten angegebenen Informationen inhaltlich richtig sind, also etwa, ob ein als Hersteller eines Produktes angegebenes Unternehmen tatsächlich dessen Hersteller im Sinne der GPSR ist.
3) Das Unlimited-Paket - kurze Zeit noch für EUR 49,90 pro Monat
Die vorstehenden einzelfallbezogenen Beratungsleistungen zur Umsetzung der GPSR bieten wir unseren Mandanten exklusiv im Rahmen unseres erweiterten Unlimited-Pakets an.
Sie können das Paket noch bis einschließlich 31. Juli 2024 zum aktuellen Preis in Höhe von EUR 49,90 zzgl. USt. pro Monat (12 Monate Mindestvertragslaufzeit) buchen.
Hinweis: Zum 1. August 2024 werden wir den Preis für das Unlimited-Paket aufgrund des erweiterten Leistungsumfangs und des damit verbundenen gestiegenen Haftungsrisikos auf 54,90 EUR zzgl. USt. pro Monat erhöhen. Der neue Preis wird für alle Mandanten gelten, die unser Unlimited-Paket ab dem 1. August 2024 erneut oder erstmalig buchen werden.
Ihr Vorteil: Wenn Sie vom 10.07.2024 bis einschließlich 31.07.2024 das erweiterte Unlimited-Paket als Neukunde buchen oder als Bestandsmandant auf das Unlimited-Paket upgraden, dann profitieren Sie auch über den 01.08.2024 hinaus vom aktuellen, niedrigeren Preis in Höhe von 49,90 Euro zzgl. USt. mtl. .
Selbstverständlich können Mandanten, die bislang ein anderes Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei gebucht haben, jederzeit - auch ganz bequem im Upgrade-Center im Mandantenportal - auf unser Unlimited-Paket upgraden, um von unseren individuellen Beratungsleistungen hinsichtlich der Umsetzung der GPSR zu profitieren.
Hinweis: Weitere Informationen zum Unlimited-Paket und zu dessen Leistungsumfang finden Sie hier. Sprechen Sie uns gerne noch heute an, wenn Sie Fragen zu unserem Unlimited-Paket haben.
4) Das Wichtigste in Kürze
- Die GPSR zwingt Online-Händler bis Jahresende 2024 zu einer umfassenden Überarbeitung der Darstellung ihrer Produktangebote in ihren Shops.
- Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere durch - teils exklusive - FAQs, Leitfäden und sonstige Beiträge bei der Umsetzung der GPSR-Pflichten.
- Mandanten, die ab sofort unser erweitertes Unlimited-Paket buchen bzw. auf dieses Paket upgraden, können zusätzliche Beratungsleistungen erhalten, insbesondere eine individuelle Beratung zu ihren Produktangeboten hinsichtlich der Umsetzung der GPSR-Informationspflichten im Fernabsatz.
- Weitere Informationen zum Unlimited-Paket der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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1 Kommentar
So wurde es auch gestern auf onlinehändler news nochmal von Volljuristin May veröffentlicht.
https://www.facebook.com/share/v/5yj7YjE6uZdhh9TR/
Verstehe ich das richtig und für alle Produkte die bereits vor dem 13.12.24 eingeführt und verkauft wurden besteht die Umsetzung nicht.
Erst für alle ab dem 13.12. auf den Markt gebrachten Produkte muss die Umsetzung erfolgen?
Denn das würde uns Händlern ja sinnvollerweise bürokratische Hürden erleichtern und bleibt überschaubar.