Buchpreisbindung Österreich: Dringender Handlungsbedarf im Handel mit Büchern und eBooks

Buchpreisbindung Österreich: Dringender Handlungsbedarf im Handel mit Büchern und eBooks
von Mag. iur Christoph Engel
09.12.2014 | Lesezeit: 2 min

Auch unsere Nachbarn in Österreich kennen die Buchpreisbindung – bislang waren aber eBooks und der e-Trade im Allgemeinen von dieser Preisbindung ausgenommen. Das änderte sich, recht überraschend, zum 01.12.2014: Durch eine jüngst verabschiedete Gesetzesnovelle sind beide Ausnahmen aus dem österreichischen Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern herausgefallen. Händler mit Kunden in Österreich müssen nun dringend ihre Preise überprüfen.

Am 21.11.2014 wurde die Neufassung des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern verkündet; die Neuerungen sind denkbar knapp, ändern die Rechtslage jedoch erheblich. So lautete § 1 Satz 1 bislang folgendermaßen:

„Dieses Bundesgesetz gilt für den Verlag und den Import sowie den Handel, mit Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels, mit deutschsprachigen Büchern und Musikalien.“

Der grenzüberschreitende e-Trade wurde somit privilegiert, und eBooks wurden gar nicht erst erwähnt. Ab dem 01.12.2014 lautet der gleiche Satz jedoch:

„Dieses Bundesgesetz gilt für den Verlag und den Import sowie den Handel mit deutschsprachigen Büchern, E-Books und Musikalien.“

Das eBook als solches wird übrigens im neuen § 2 Ziffer 7 definiert:

„E-Book, ein digital abrufbarer und speicherbarer Buchinhalt, der über geeignete Endgeräte, wie insbesondere E-Reader, Tablets und Smartphones lesbar gemacht wird.“

Wirken sich diese Neuerungen nun auf den deutschen e-Trade aus? Ja: Auch deutsche Händler, die Kunden in Österreich mit Büchern und eBooks beliefern (wollen), müssen nun ihre Preise überprüfen – und zwar möglichst schnell, denn für den Verkauf nach Österreich gelten ab dem Stichtag 01.12.2014 die „österreichischen“ Preise, die zumeist von der deutschen Preisbindung abweichen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
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