Popcorn Time - Abmahnungen: Was ist dran am neuen Trend?

Popcorn Time - Abmahnungen: Was ist dran am neuen Trend?
Stand: 21.01.2015 2 min

Der IT- Recht Kanzlei liegen urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag diverser Rechteinhaber der Filmbranche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen vor. Was eigentlich im Abmahnwesen nichts neues ist, hat dennoch eine neue Dimension: Denn es handelt sich hier nicht um die klassischen filehsaring-Abmahnungen der gewöhnlichen Tauschbörsen – sondern es geht hier um angebliche Rechtsverletzungen, die auf der Plattform popcorntime, stattgefunden haben.

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Was ist popcorn time?

Unter der Domain popcorntime.io können Filme und Serien gestreamt und im Sinne des klassischen Filesharings geteilt werden, hierzu ist eine entsprechende Software vom Nutzer runterzuladen – durch dieses Doppelangebot unterscheidet sich popcorntime von herkömmlichen Tauschbörsen. Während über die Rechtsmäßigkeit des streamens von derartigen Filmangeboten noch trefflich gestritten wird, ist das klassische filesharing an sich grds. urheberrechtswidrig.

In der Abmahnung wird der Adressat wie üblich aufgefordert eine entsprechend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie Rechtsanwaltskosten zu erstatten und Schadensersatz zu leisten.

Was wir dazu meinen?

Sowohl Abmahnkanzlei als auch die Rechteinhaber sind keine Neulinge – die Abmahnungen sind daher grds. ernst zu nehmen. Ob auch in der nunmehr vorliegenden Konstellation auf popcorntime die Ansprüche berechtigterweise geltend gemacht werden, bleibt abzuwarten, insbesondere dürfte die Beweisbarkeit des urheberrechtswidrigen Verhaltens hier durchaus schwieriger sein und Fragen aufwerfen. In jedem Fall sollte die Abmahnung gründlich überprüft werden – und zwar nicht nur dem Grunde nach, sondern hinsichtlich der Zahlungsansprüche auch der Höhe nach.

Was tun?

In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – denn da es im Urheberrecht im allgemeinen und hier im speziellen um relativ hohe Gegenstandswerte und vergleichsweise hohe Schadensersatzsummen geht, ist das finanzielle Risiko für den Abgemahnten entsprechend hoch.

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Bildquelle: © Manfred Ament

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