Informationspflichten bei der Online-Vermietung von Ferienwohnungen

Informationspflichten bei der Online-Vermietung von Ferienwohnungen
5 min
Beitrag vom: 04.04.2019
Aktualisiert: 18.03.2025

Wer Ferienwohnungen online vermietet, muss diverse Hinweispflichten des Verbraucherrechts umsetzen. Welche dies sind, zeigen wir hier.

AGB mit Kundeninformationen für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern

Zwar ist das Vorhalten allgemeiner Geschäftsbedingungen im Rechtsverkehr per se nicht verpflichtend, weil nach dem zivilrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit eine Rechtspflicht zur Regelung bestimmter Vertragsinhalte nicht existieren kann.
Dennoch sind AGB für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen regelmäßig aus zwei Gründen unerlässlich:

1. Vermieterfreundliche Änderungen der gesetzlichen Rechtslage

Zum einen ermöglichen AGB es den Online-Vermietern, die geltende Rechtslage zu ihren Gunsten abzuändern.

Dies ist bei der Überlassung von Wohnraum auf Zeit besonders relevant, weil ohne AGB das mietrechtliche Gewährleistungsrecht nach den §§ 536 ff. BGB für Vermieter vollständige Anwendung fände und den Vermieter so in eine weitreichende Haftung für die Beschaffenheit von Mietobjekt und Inventar drängen würde.

Ferner lassen sich in den AGB für die Online-Vermietung von Feriendomizilen die Pflichten und Obliegenheiten der Mieter besonders definieren, konkretisieren und vermieterfreundlichen Rechtsfolgen zuführen, für die das allgemeine Gesetz im Zweifel keine speziellen oder deutlich ungünstigere Regelungen bereithielte.

Schließlich können durch AGB für die für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern die jeweiligen Rechtskreise und Verantwortlichkeiten eindeutig abgesteckt werden, was die Lösungsfindung bei etwaigen vertraglichen Streitigkeiten erleichtert und beschleunigt.

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2. Erfüllung zwingender Verbraucherinformationspflichten

Der zweite Grund für die grundsätzliche Notwendigkeit von AGB für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern ist, dass durch sie wesentliche Pflichtinformationen des Verbraucherrechts erfüllt werden können.

So normieren das BGB und das Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) für Vertragsschlüsse mit Verbrauchern im Fernabsatz zahlreiche vor- und nachvertragliche Belehrungs- und Informationspflichten, denen man sinnvollerweise kaum ohne AGB nachkommen kann.

Zu den erfassten Fernabsatzverträgen gehören nach § 312b Abs. 1 BGB auch Verträge über die Erbringung von Miet-Dienstleistungen.

Kein Verbraucherwiderrufsrecht

Eine Besonderheit bei der Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern besteht bezüglich des Verbraucherwiderrufsrechts.

Über dieses ist bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich eingehend vor- und nachvertraglich mit einer Widerrufsbelehrung und der Bereitstellung eines Musterwiderrufsformulars zu unterrichten.

Bei der Online-Vermietung von Feriendomizilen im B2C-Bereich ist ein Verbraucherwiderrufsrecht nach § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB aber ausgeschlossen. Es gilt nämlich nicht für Dienstleistungsverträge im Beherbergungsbereich mit spezifischem Leistungstermin.

Grund für den Ausschluss des Widerrufsrechts ist, dass die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern die Bereitstellung von Kapazitäten mit sich bringt, die der gewerbliche Vermieter im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts möglicherweise nicht mehr anderweitig nutzen könnte.

Bei der Online-Vermietung von Feriendomizilen ist wegen des Widerrufsausschlusses eine Widerrufsbelehrung entbehrlich, sofern der Ausschluss in den AGB kommuniziert wird.

Datenschutzerklärung

Bei Abschluss von Online-Mietverträgen für Feriendomizile erheben, prozessieren und speichern die Vermieter zwangsweise personenbezogene Daten der Mieter.

Dies eröffnet den Anwendungsbereich der DSGVO und verpflichtet gemäß deren Art. 13 zur Vorhaltung einer umfänglichen Datenschutzerklärung auf der Buchungs-Website, die über alle dort vollzogenen Datenverarbeitungen belehrt.

Impressum

Nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) muss jede geschäftsmäßig genutzte Internetpräsenz ein vollständiges Impressum vorhalten, und zwar leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar.

Die Impressumspflicht, die wegen der Geschäftsmäßigkeit von Online-Vermietungen freilich auch die Internetpräsenzen von Vermietern betrifft, schreibt diesen umfangreiche Hinweise über ihre Person, Kontaktdaten, Registereinträge, Steuermerkmale und weiteres vor.

Tipp: umfangreiche Informationen zum Gegenstand und zur Umsetzung der Impressumspflicht stellen wir in diesen FAQ bereit.

Preisangaben

Nicht nur beim Verkauf von Waren, sondern auch bei der Erbringung von Dienstleistungen wie derjenigen der Vermietung von Feriendomizilenn sind die Bestimmungen der Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten.

Relevant für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern wird neben dem stets zu beachtenden Gebot der Preiswahrheit und Preisklarheit nach § 1 Abs. 3 Satz 2 PAngV vor allem die Hinweispflicht dahingehend, dass alle angegeben Preise die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten (§ 6 Abs. 1 PAngV) .

Fallen zusätzliche Gebühren (etwa für die Reinigung und die Vermittlung) an, müssen auch diese eindeutig ausgewiesen werden.

Zu erfüllen ist diese Pflicht in Nähe zur jeweiligen Gesamtpreisangabe auf den Objektdetailseiten.

Die All-in-One-Lösung der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Vermietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern professionelle Rechtstexte an, die mit AGB samt Kundeninformationen, Datenschutzerklärung und Impressum einen Großteil der beschriebenen Hinweispflichten standardisiert und rechtskonform umsetzen.

Die professionellen Rechtstexte für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen/Ferienhäusern werden für mtl. nur 9,90 € angeboten

Die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei enthalten:

  • AGB mit Kundeninformationen
  • eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
  • ein rechtssicheres Impressum

und können verwendet werden für:

  • die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern
  • durch gewerbliche und private Vermieter
  • an gewerbliche oder private Mieter

Die AGB der IT-Recht Kanzlei für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern enthalten unter anderem folgende vermieterfreundliche Regelungen zu:

  • An- und Abreisebedingungen
  • Schlüsselübergabe und Schlüsselrückgabe
  • Zahlungs-, Rückzahlungs- und Einbehaltungsbedingungen für die Mietkaution
  • Gebrauchsüberlassungen an Dritte
  • Obliegenheiten des Mieters
  • Änderungen am Mietobjekt
  • Vertraglichen Rücktrittsrechten
  • Vermieter- und Mieterhaftung
  • Räumungspflichten

Gut zu wissen: Mit dem Rechtstexte-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: ArtesiaID / shutterstock.com

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