Frage des Tages: Ist ein Pfand als Bestandteil des Gesamtpreises anzusehen oder separat auszuweisen?
Heute gehen wir der Frage nach, ob ein Pfand als Bestandteil des Gesamtpreises anzusehen oder separat auszuweisen ist.
Nach dem KG Berlin, LG Kiel und dem LG Essen ist ein Pfand (entgegen der Vorschrift des § 1 Abs. 4 PAngV) in den Gesamtpreis einzubeziehen und nicht als gesonderter Posten daneben auszuweisen.
Alle drei Gerichte stellten sich dabei auf den Standpunkt, dass die Vorschrift des § 1 Abs. 4 PAngV mangels Grundlage im europäischen Recht nicht mehr anwendbar sei.
Allerdings wurde dies von anderen Gerichten auch schon anders entschieden (OLG Dresden, LG Leipzig, OLG Köln und LG Bonn), danach sei das Pfand kein Bestandteil des Gesamtpreises.
Daher: Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung oder einer eindeutigen gesetzlichen Regelung verbleibt daher eine Rechtsunsicherheit, die zu Lasten der Online-Händler geht. In dieser Hinsicht gibt es im Augenblick keine "best practice" für Online-Händler. Es bleibt abzuwarten, bis die Frage höchstrichterlich geklärt werden wird.
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