Auch „passive“ Endgeräte fallen künftig unter das ElektroG

Ab dem 01.05.2019 passt die stiftung ear ihre Praxis an und stuft auch passive Endgeräte als Elektro- oder Elektronikgerät ein; diese werden damit registrierungs- und meldepflichtig.
Inhaltsverzeichnis
Aus der Pressemitteilung der Stiftung EAR:
"Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen
Auch bei passiven Produkten ist die Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen wichtig. Während Endgeräte, in den Anwendungsbereich fallen, bleiben Bauteile auch weiterhin davon ausgenommen. Zu Endgeräten gehören beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen und Stromschienen. Als Bauteile eingestuft werden z. B.
- Kabel als Meterware,
- Aderendhülsen und
- Ringkabelschuhe.
Registrierung einfach über das ear-Portal zu beantragen
Hersteller passiver Endgeräte sind verpflichtet, ihren Registrierungsantrag vor dem 01.05.2019 zu stellen. Dies kann über das ear-Portal vorgenommen werden.
Informationen zum Registrierungsverfahren sowie den Pflichten, die sich aus dem ElektroG für Hersteller ergeben können, stellt die stiftung ear auf ihrer Website bereit.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






2 Kommentare
Die Registrierung dauert in der Regel ca. 12 Wochen. Gehen wir von der Puplikation des BMU vom 29.01.2019 aus dann hätte jeder Hersteller genau 1 Woche gehabt um sich zu registrieren.
Das ist nicht realistisch da erst einmal entsprechende Rahmen geschaffen werden müssen.