Paneuropäischer Versand durch Amazon: Mit den richtigen Rechtstexten kein Problem

Paneuropäischer Versand durch Amazon: Mit den richtigen Rechtstexten kein Problem
Stand: 08.02.2017 3 min

Amazon macht es den Händlern mit dem Logistikprogramm Paneuropäischer Versand durch Amazon leicht europaweit zu verkaufen und zu versenden. Wir erinnern uns: Amazon bietet Onlinehändlern an, auf fünf wichtigen europäischen Marktplätzen, sprich amazon.de, amazon.co.uk, amazon.fr, amazon.it und amazon.es europaweit ihre Produkte zu verkaufen – und das mit nur einem Verkäuferkonto. All diese Märkte haben sich in letzter Zeit gut entwickelt und sind daher für viele übernational agierende Händler als Vertriebskanal nicht mehr weg zu denken. Die IT-Recht Kanzlei bietet spezielle Amazon-AGB (samt Datenschutz und Widerrufsbelehrung) in englischer, italienischer, französischer und spanischer Sprache an – und natürlich entsprechen diese Texte den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben.

Warum muss sich ein deutscher Amazon-Onlinehändler, der Ware etwa in Italien oder Frankreich vertreibt, überhaupt mit italienischem Recht auseinandersetzen?

Amazon bietet, wie erwähnt, ein einheitliches, europäisches Verkäuferkonto an, weist aber selbst darauf hin, dass die jeweiligen lokalen Gesetze durch den Händler zu beachten sind. Amazon bietet dem deutschen Onlinehändler also für den Vertrieb seiner Produkte im europäischen Ausland lediglich eine Plattform an, mehr aber nicht. Der Vertrieb von Waren in Italien/Frankreich über die Amazon-Plattform entbindet den deutschen Amazon-Onlinehändler daher gerade nicht von der Beachtung des italienischen bzw. französischen Rechts. Und daher ist es Sache des Händlers die jeweiligen Rechtsvorschriften in seinen Rechtstexten einzuhalten.

Und was hier rein exemplarisch für Italien/Frankreich gilt, gilt natürlich auch für die weiteren genannten Amazon-Plattformen. Trotz der eu-weiten Harmonisierung der Rechtssysteme gibt es immer noch kleinere und größere Unterschiede, die es zu beachten gilt.

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Und bleiben wir mal bei Italien: In welchen Fällen muss ein deutscher Onlinehändler, der über Amazon Produkte in Italien vertreibt, italienisches Recht und die Zuständigkeit italienischer Gerichte beachten?

Letztlich gilt italienisches Recht und die Zuständigkeit italienischer Gerichte, wenn der deutsche Onlinehändler Produkte an einen italienischen Verbraucher verkauft. Ist der Kunde ein Unternehmer, dann kann aber in den AGB des deutschen Onlinehändlers auch die Anwendung deutschen Rechts und die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart werden. Die IT-Recht Kanzlei hat daher ihren AGB italienisches Recht zugrunde gelegt, aber in einer Klausel der AGB festgelegt, dass deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte in Fernabsatzverträgen mit Unternehmerkunden gelten. Der Unterschied zwischen Verbraucherverträgen (B2C) und Verträgen mit Unternehmern (B2B) spielt also eine sehr wichtige Rolle.

Welche wichtigen nationalen rechtlichen Besonderheiten sind beim Onlinehandel im Ausland zu beachten?

Wichtige Besonderheiten sind bei Fragen wie Zustandekommen eines Fernabsatzvertrags, Ausgestaltung des Widerrufs und Gewährleistungsfragen zu beachten. Wichtig ist etwa auch die Informationspflicht hinsichtlich Streitschlichtung in den AGB. Die IT-Recht Kanzlei hat diesen Besonderheiten in ihren AGB für den europäischen Onlinehandel über die Plattform Amazon Rechnung getragen.

Fazit

Wer auf Amazon eu-weit verkaufen will, kommt am Einsatz von AGB, die dem jeweiligen Landesrecht und der jeweiligen Landessprache angepasst sind, nicht vorbei. Und wer logistisch erfolgreich eu-weit einfach verschicken will, sollte sich das Logistikprogramm paneuropäischer Versand durch Amazon mal genauer anschauen.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © alexlmx - Fotolia.com

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