IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte für otto.de an

22.10.2020, 15:42 Uhr | Lesezeit: 2 min
IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte für otto.de an

Seit Kurzem ermöglicht Otto es Händlern, über eine Marktplatzfunktion Waren direkt über otto.de zu verkaufen. Zwar werden Kaufverträge hierbei über Otto abgewickelt. Da der Händler aber ein eigenes Verkäuferprofil unterhalten und Käuferdaten selbst verarbeiten kann, sind ein eigenes Impressum und eine rechtskonforme Datenschutzerklärung für otto.de unverzichtbar. Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten daher erweitert und bietet ab sofort auch eine professionelle Datenschutzerklärung mit Impressum für otto.de an.

Auf otto.de wurden bislang nur von der Otto GmbH & Co.KG selbst vertriebene Waren aller Art zum Verkauf angeboten. Otto hat sich Händlern aber geöffnet und ermöglicht es ihnen über eine Marktplatz-Funktion nun auch, die Reichweite von otto.de für eigene Verkäufe zu nutzen.

Hierbei wickelt otto.de Händlerverträge zwar im eigenen Namen ab, wird also selbst Vertragspartner. Händler, die über otto.de anbieten möchten, unterhalten aber ein Verkäuferprofil und verarbeiten Käuferdaten für die Bestellabwicklung (insbesondere die Lieferung) eigenständig.

In rechtlicher Hinsicht ist es deshalb unerlässlich, dass Händler ihre Profile auf otto.de mit einem rechtskonformen Impressum und einer Datenschutzerklärung speziell für die Marktplatz-Verkäufe versehen.

Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung und ein rechtssicheres Impressum für otto.de bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres Pflegeservices an – und das schon für 5,90 EUR zzgl. USt. monatlich.

Nähere Informationen zum neuen Schutzpaket für otto.de finden Sie hier.


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