OTTO und Kasuwa: Aktualisierung der Datenschutzerklärungen

OTTO und Kasuwa: Aktualisierung der Datenschutzerklärungen
29.02.2024 | Lesezeit: 2 min

Auf dem Marktplatz Otto wurden jüngst die Möglichkeit der Zahlung über den Anbieter RatePay deaktiviert, dafür sind auf dem Marktplatz Kasuwa nun Zahlungen via Mollie per Kreditkarte und Klarna-Rechnungskauf möglich. Aus gegebenem Anlass hat die IT-Recht Kanzlei die Datenschutzerklärungen für beide Marktplätze aktualisiert.

I. OTTO: Von RatePay zu OTTO Payments

Bisher gab es für Käufer auf dem OTTO-Marktplatz die Möglichkeit, Bestellungen über die Ratenkaufoption von RatePay zu bezahlen.

Im Zuge einer Zentralisierung der Zahlungsabwicklung hat OTTO diese Zahlungsmöglichkeit nunmehr abgeschafft und bietet nur noch Zahlungsoptionen der unternehmenseigenen Lösung OTTO Payments an.

Die Ratenkaufszahlung fällt dabei nicht weg, sie wird nur nicht mehr über RatePay, sondern direkt über die OTTO Payments GmbH angeboten und abgewickelt.

Aktuell stehen damit auf OTTO folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Kauf auf Rechnung
  • Ratenzahlung
  • PayPal
  • Lastschrift
  • Vorkasse
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II. Kasuwa: Neue mollie-Zahlungsoptionen

Dahingegen sind auf der Plattform Kasuwa durch Anbindung an den Payment-Service-Dienstleister „mollie“ neue Zahlungsoptionen hinzugekommen.

Kunden können, sofern der Händler diese Zahlungsoptionen aktiviert hat, via mollie ab sofort auch per Apple Pay, Google Pay, Kreditkarte und Klarna-Rechnungskauf bezahlen.

III. Aktualisierung der Datenschutzerklärungen für Mandanten der IT-Recht Kanzlei

Weil die Änderungen der Zahlungsarten und Zahlungsabwicklungen auf OTTO und Kasuwa sich zwangsweise auch auf die Art und den Umfang der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Käufern auswirken, hat die IT-Recht Kanzlei die

jüngst aktualisiert.

In der Datenschutzerklärung für OTTO wird der Wegfall der RatePay-Ratenkaufoption ebenso berücksichtigt wie die Eingliederung dieser Zahlungsoption in die Lösungen von OTTO Payments, inkl. der damit einhergehenden geänderten Verarbeitungsgrundlagen zu Bonitätsprüfungszwecken.

In der Datenschutzerklärung für Kasuwa können Händler, die mollie-Zahlungen aktiviert haben oder aktivieren möchten, nunmehr durch eine neue Klauseloption auch über die Datenverarbeitungen bei Zahlungen via mollie, inklusive der Verarbeitungsgrundlagen zu Bonitätsprüfungen bei Auswahl des Klarna-Rechnungskaufs, informieren.

Mandanten, welche die Datenschutzerklärung für OTTO und/oder für Kasuwa verwenden, werden gebeten, die aktualisierte(n) Fassung(en) aus dem Mandantenportal auf ihre Zielpräsenz(en) zu übernehmen.


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