OTTO: Impressum und Datenschutzerklärung korrekt einbinden

OTTO: Impressum und Datenschutzerklärung korrekt einbinden
Stand: 22.02.2024 4 min

OTTO ermöglicht als Marktplatz einen reichweitenstarken Warenabsatz abseits der selbst verwalteten Internetpräsenzen. Weil OTTO gegenüber Käufern auf der Plattform die Vertragsabwicklung auf Rechnung des Händlers übernimmt, stellt die Plattform wesentliche Rechtstexte, nämlich AGB und Widerrufsbelehrung, selbst. Händler müssen aber zwingend ein Impressum und eine eigene Datenschutzerklärung vorhalten. Dieser Leitfaden zeigt, wie die OTTO-Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei im Verkäuferprofil korrekt eingebunden werden.

I. Notwendige Rechtstexte für OTTO

OTTO ist ein Marktplatz, auf dem sowohl der Betreiber als auch externe Verkäufer Waren zum Verkauf anbieten können.

Verantwortlich für die Vertragserfüllung ist hierbei zwar der jeweilige Verkäufer selbst, der insofern Vertragspartei wird.

OTTO agiert aber bei Vertragsschluss und Abwicklung als Vertreter der Marktplatzverkäufer.

Verträge, auch solche zwischen Händlern und Verbrauchern, kommen damit ausschließlich nach den Geschäftsbedingungen von OTTO zustande, die ebenfalls die gesetzliche Verbraucherwiderrufsbelehrung und das vorgesehene Muster-Widerrufsformular enthalten.

OTTO stellt also für Marktplatzverkäufer die AGB und die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular als maßgebliches vertragliches Regelwerk und nimmt für die Marktplatzverkäufer Vertragserklärungen der Verbraucher, darunter auch Widerrufserklärungen, entgegen.

Aus dieser besonderen Konstellation folgt für Verkäufer auf OTTO, dass keine eigenen AGB und keine eigene Widerrufsbelehrung benötigt werden und eingebunden werden müssen. Immerhin werden stets die Bedingungen von OTTO Bestandteil der über den Marktplatz geschlossenen Verträge.

Weil es sich bei OTTO-Verkaufsauftritten von Händlern aber um selbst verwaltete Telemedien handelt, ist gemäß § 5 TMG stets ein eigenes Impressum darzustellen.

Außerdem kommen OTTO-Händler, die an der Vertragsabwicklung in gewissem Umfang beteiligt werden, selbst mit personenbezogenen Daten von Käufern in Berührung und verarbeiten diese zu einem gewissen Grad selbst. Dies macht die Einbindung einer eigenen Datenschutzerklärung speziell für Datenverarbeitungen des Marktplatzhändlers auf OTTO erforderlich.

Tipp: Die Datenschutzerklärung und das Impressum für OTTO stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices für mtl. 5,90 EUR zur Verfügung. Alternativ bieten wir ein Premium-Schutzpaket an, welches die Absicherung von bis zu 5 Internetpräsenzen für den Verkauf von Waren durch unsere abmahnsicheren Rechtstexte zum Gegenstand hat.

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II. Impressum und Datenschutzerklärung auf OTTO einbinden

Um die für OTTO benötigte Datenschutzerklärung und das Impressum korrekt im OTTO-Händlerprofil einzubinden, müssen die Eingabeoptionen auf OTTO genutzt werden.

1.) Impressum auf OTTO einbinden

Anders als auf diversen anderen Marktplätzen sieht OTTO für das Impressum kein allgemeines Freitextfeld vor, in das Händler alle Pflichtangaben nach § 5 TMG eintragen könnten.

Vielmehr stellt OTTO jeweils spezifische Eingabefelder für bestimmte Unternehmerdaten zur Verfügung, die vollständig befüllt werden und von OTTO dann im Verkäuferprofil zu einem kompletten Impressum zusammengesetzt werden.

Um das Impressum auf OTTO vollständig einzurichten, ist zunächst ein Klick auf das „Einstellungs-Zahnrad“ am oberen rechten Rand der Profilverwaltung erforderlich:

Otto.de 1

Sodann ist die Rubrik „Verkäuferinformationen“ auszuwählen:

Otto.de 2

Hier werden nun auf der oberen Hälfte der Seite alle wesentlichen Impressumsdaten abgefragt und müssen eingegeben werden.

Nach Speichern der Eingaben wird Ihr Impressum in Ihrem OTTO-Händlerprofil korrekt angezeigt.

2.) Datenschutzerklärung auf OTTO einbinden

Anders als für das Impressum steht auf OTTO für die händlereigene Datenschutzerklärung ein Freitext-Eingabefeld bereit.

Um die Datenschutzerklärung einzubinden, muss diese zunächst aus dem Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei kopiert werden.

Loggen Sie sich in das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei ein.

Sollten Sie die OTTO-Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei gebucht haben, so wird Ihnen diese hier angezeigt.

Nach der erforderlichen Konfiguration können Sie die Anzeige- oder Download-Funktionen nutzen, um den Rechtstext anzeigen zu lassen:

Otto.de 3

Markieren Sie den Rechtstext vollständig und kopieren Sie ihn.

Nun begeben Sie sich wieder in Ihren OTTO-Account, klicken am oberen rechten Rand der Profilverwaltung auf das „Einstellungszahnrad“ und sodann abermals auf „Verkäuferinformationen“.

Scrollen Sie hier nun bis zur zweiten Seitenhälfte nach unten, bis Sie sich jenseits der Impressumsangaben befinden und das Eingabefeld unterhalb von „Ihr Zusatz zur OTTO-Datenschutzerklärung“ erscheint:

Otto.de 4

Fügen Sie die eben aus dem Mandantenportal kopierte Datenschutzerklärung nun vollständig in das Eingabefeld ein und speichern Sie die Eingabe.

Im Anschluss kann Ihre Datenschutzerklärung für OTTO von Nutzern auf Ihrem OTTO-Händlerprofil eingesehen werden.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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