Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für OnlyFans

Wir haben unser Portfolio an Rechtstexten erweitert und bieten ab sofort auch professionelle Rechtstexte für die Creator-Plattform "OnlyFans" an. Auf "OnlyFans" können Personen audiovisuelle oder fotografische Inhalte über Abonnements und Einzelabrufe unent- oder entgeltlich über eigene Profile zur Verfügung stellen und mit Interessenten auch in direkten Austausch treten.
Unternehmer, die auf OnlyFans als Creator auftreten und eigene Inhalte kostenlos oder kostenpflichtig zum Abruf bereitstellen, müssen ein rechtskonformes Impressum und eine Datenschutzerklärung für OnlyFans vorhalten.
Die Datenschutzerklärung muss hierbei spezifisch über mögliche Datenverarbeitungen gerade im Zusammenhang mit der Nutzung von OnlyFans informieren, über die Rolle von OnlyFans bei der Abwicklung von Vertragsverhältnissen (Subscriptions und Einzelabrufen) eindeutig aufklären und die Direktwerbemöglichkeiten eines Creators gegenüber seinen Abonnenten datenschutzrechtlich einordnen.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






0 Kommentare