Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für OnlyFans
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten erweitert und bietet ab sofort auch professionelle Rechtstexte für die Creator-Plattform "OnlyFans" an. Auf "OnlyFans" können Personen audiovisuelle oder fotografische Inhalte über Abonnements und Einzelabrufe unent- oder entgeltlich über eigene Profile zur Verfügung stellen und mit Interessenten auch in direkten Austausch treten. Damit gilt ein OnlyFans-Creator-Profil als unternehmerisches eigenes Telemedium, auf dem rechtskonforme Rechtstexte speziell für OnlyFans vorzuhalten sind.
Unternehmer, die auf OnlyFans als Creator auftreten und eigene Inhalte kostenlos oder kostenpflichtig zum Abruf bereitstellen, müssen ein rechtskonformes Impressum und eine Datenschutzerklärung für OnlyFans vorhalten.
Die Datenschutzerklärung muss hierbei spezifisch über mögliche Datenverarbeitungen gerade im Zusammenhang mit der Nutzung von OnlyFans informieren, über die Rolle von OnlyFans bei der Abwicklung von Vertragsverhältnissen (Subscriptions und Einzelabrufen) eindeutig aufklären und die Direktwerbemöglichkeiten eines Creators gegenüber seinen Abonnenten datenschutzrechtlich einordnen.
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