Rechtliche Fragen des Onlinehandels in der Schweiz / Leitfaden

Rechtliche Fragen des Onlinehandels in der Schweiz / Leitfaden

Die Schweiz ist als Nachbarland für deutsche Onlinehändler ein beliebter Markt, da die Mehrheit der Schweizer die deutsche Sprache benutzen und die Schweizer Bürger mit die höchste Kaufkraft in Europa haben. Die Schweiz ist allerdings kein EU-Mitgliedsstaat, sondern hat nur viele EU-Regeln teilweise analog übernommen. Ein Überblick über die einschlägigen Vorschriften zum Fernabsatzrecht ist schwierig, da sich die Schweiz nicht dazu entschließen konnte, diese rechtliche Materie in einem einheitlichen Gesetz zu regeln.

Es wäre allerdings fahrlässig, im Rahmen von Onlinegeschäften von Deutschland in die Schweiz einfach die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden und darauf zu vertrauen, dass die deutschen Vorschriften zum Fernabsatzrecht , die im Prinzip strenger als schweizerisches Recht ausgestaltet ist, irgendwie auch auf die Schweiz passen. Dies stimmt in vielen Einzelheiten wie zum Beispiel im Preisauszeichnungsrecht nicht, wie im folgenden Überblick veranschaulicht werden soll. Übersehen wird von vielen deutschen Onlinehändlern, dass die Mehrheit der Schweizer Bürger zwar Hochdeutsch verstehen, aber es doch eine beträchtliche französischsprachige und eine kleinere italienischsprachige Minderheit in der Schweiz gibt. Wenn diese nicht deutschsprachige Minderheit in der Schweiz als Kunden angesprochen werden soll, wäre es dringend zu empfehlen, die Internetpräsenz zusätzlich auch in französischer und italienischer Sprache zu gestalten.

Der aktuelle Beitrag der IT-Recht Kanzlei über das Fernabsatzrecht in der Schweiz richtet sich an den deutschen Onlinehändler, der Waren oder Dienstleistungen auch in der Schweiz vertreiben will. Er ist daher aus Sicht des deutschen Onlinehändlers geschrieben und erhebt nicht den Anspruch, einen vollständigen Überblick über das Schweizer E-Commerce Recht zu geben.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © Felix Pergande - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Umfangreiche Aktualisierung: Datenschutzerklärungen für die Schweiz ab sofort fit für das neue Schweizer Datenschutzgesetz
(25.08.2023, 14:26 Uhr)
Umfangreiche Aktualisierung: Datenschutzerklärungen für die Schweiz ab sofort fit für das neue Schweizer Datenschutzgesetz
So nah und doch so fern: Neue Anforderungen an die Preisangaben beim Handel in die Schweiz
(27.07.2018, 12:13 Uhr)
So nah und doch so fern: Neue Anforderungen an die Preisangaben beim Handel in die Schweiz
Datenschutzerklärung für innerschweizerischen Online-Handel in französischer Sprachfassung
(11.06.2018, 17:13 Uhr)
Datenschutzerklärung für innerschweizerischen Online-Handel in französischer Sprachfassung
IT-Recht Kanzlei bietet Datenschutzerklärung für innerschweizerischen Online-Handel an
(17.05.2018, 17:43 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bietet Datenschutzerklärung für innerschweizerischen Online-Handel an
Schweiz: AGB für den schweizer Onlinehandel
(20.01.2015, 09:25 Uhr)
Schweiz: AGB für den schweizer Onlinehandel
Des textes juridiques nouveaux pour le commerce en ligne en Suisse
(18.11.2014, 14:51 Uhr)
Des textes juridiques nouveaux pour le commerce en ligne en Suisse
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei