Einfach erklärt: Die konkreten Pflichten nach dem Verpackungsgesetz für Online-Händler
Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier: "Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)"
Das neue Verpackungsgesetz tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Wir erklären in aller Kürze, was Online-Händler nun zu tun haben. Die Systembeteiligungspflicht gemäß Verpackungsgesetz betrifft alle Händler, die gewerblich Verpackungen in Verkehr bringen, die in Deutschland typischerweise beim privaten Endverbraucher oder sonstigen Endkunden wie Handwerksbetrieben, Kantinen, Verwaltungen, Bildungseinrichtungen, Restaurants etc. anfallen.
Schritt 1: Registrierungspflicht
Online-Händler müssen sich bis zum 01.01.2019 bei der Zentralen Stelle registrieren. Die Registrierung kann hier vorgenommen werden.
Kosten fallen für die Registrierung keine an.
Rechtliche Hintergrundinformationen siehe hier
Schritt 2: Lizenzierungspflicht
Online-Händler müssen ihre Verpackungen nach der erfolgten Registrierung kostenpflichtig bei einem sog. dualen System (z.B. Activate, Landbell etc...) anmelden
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Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"
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- Es gibt keinen Mindestbestellwert.
- Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.
Rechtliche Hintergrundinformationen siehe hier
Schritt 3: Datenmeldepflicht
Online-Händler haben die an das duale System übermittelten Angaben unverzüglich auch der Zentralen Stelle Verpackungsregister mitzuteilen. Die Mitteilung muss dabei mindestens folgende Angaben enthalten
- Registrierungsnummer
- Materialart und Masse der Verpackungen
- Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung (7.c.) vorgenommen wurde
- Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde
Rechtliche Hintergrundinformationen siehe hier
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5 Kommentare
Inwieweit betrifft mich diese Neuregelung als Österreicherin? Gibt es dazu schon Genaueres? Danke und LG