OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit einer nicht vom Lieferanten oder Hersteller unverbindlichen Preisempfehlung ist irreführend

OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit einer nicht vom Lieferanten oder Hersteller unverbindlichen Preisempfehlung ist irreführend
author
von Anna-Lena Baur
31.05.2016 | Lesezeit: 2 min

Um Kunden den eigenen Preis schmackhaft zu machen, bietet es sich an diesen mit der höheren unverbindlichen Preisempfehlung des Lieferanten oder des Herstellers zu vergleichen. Vorsicht ist allerdings dann geboten, wenn der vermeidlich fremde Preis vorher selbst von dem werbenden Händler festgelegt wurde. Dies stellt nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. eine irreführende Werbung gem. § 5 UWG dar (Urteil v. 03.03.2016, 6 U 94/14).

Banner Starter Paket

Die Werbung der Beklagten

Die Beklagte hatte auf Ihrer Internetseite mit einem besonders günstigen Produktpreis dadurch geworben, dass sie ihren tatsächlich für das Produkt verlangten Preis einem durchgestrichenen, mit der Bezeichnung „UVP“ (unverbindliche Preisempfehlung) versehenen Preis gegenüberstellte. Der als unverbindliche Preisempfehlung gekennzeichnete Preis war tatsächlich weder vom Lieferanten, noch vom Hersteller des Produkts empfohlen worden, sondern war von der werbenden Beklagten selbst willkürlich festgelegt worden.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht ging davon aus, dass es sich bei der in Frage stehenden Werbung um irreführende Werbung gem. § 5 UWG handelt. Aus einer Preisgegenüberstellung in der beschriebenen Art entstünde beim angesprochenen Konsumentenkreis der fälschliche Eindruck, dass der höhere Preis von einem Dritten, nämlich dem Hersteller oder dem Lieferanten des werbenden Händlers als Richtpreis empfohlen worden sei. Der Differenz zwischen einem von einem Dritten empfohlenen und dem vom Händler tatsächlich verlangten Preis kommt für die Einschätzung der Preiswürdigkeit durch den Konsumenten ein hoher Stellenwert zu. Die Werbung mit dieser Differenz ist deshalb jedenfalls dann irreführend, wenn der genannte empfohlene Preis vom werbenden Händler selbst festgesetzt wurde – so das OLG Frankfurt.

Werbung mit Mondpreisen ist ebenfalls irreführend

Nach Ansicht des OLG-Frankfurt a.M. läge eine irreführende Werbung gem. § 5 UWG auch dann vor, wenn der als unverbindliche Preisempfehlung dargestellte Preis zwar von einem Dritten festgelegt worden wäre, dieser Preis aber nicht einem für das Produkt realistischen Marktpreis entspräche (sog. Mondpreis).

Fazit

Die Werbung mit der Preisdifferenz zwischen dem eigenen und einem fremden Preis für das selbe Produkt ist wettbewerbsrechtlich nur dann zulässig, wenn der höhere Preis tatsächlich von einem Dritten festgelegt wurde und wenn dieser Preis einem realistischen Marktpreis entspricht (also keinen sog. Mondpreis darstellt).

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
© tomtitom - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

OLG Köln zur irreführenden Werbung mit einer nicht ernsthaft verlangten UVP
(10.10.2022, 10:42 Uhr)
OLG Köln zur irreführenden Werbung mit einer nicht ernsthaft verlangten UVP
Irreführend: Wenn der Hersteller mit einem Rabatt auf die eigene UVP wirbt
(11.08.2022, 08:50 Uhr)
Irreführend: Wenn der Hersteller mit einem Rabatt auf die eigene UVP wirbt
OLG Köln: Mit nicht mehr existierender UVP des Herstellers zu werben, stellt irreführende Werbung dar
(09.10.2015, 10:19 Uhr)
OLG Köln: Mit nicht mehr existierender UVP des Herstellers zu werben, stellt irreführende Werbung dar
"Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers": Darf damit geworben werden?
(24.09.2015, 17:57 Uhr)
"Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers": Darf damit geworben werden?
Zulässigkeit der Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP)
(04.03.2015, 21:30 Uhr)
Zulässigkeit der Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP)
Darf ein Hersteller mit seiner eigenen UVP werben?
(04.12.2013, 13:11 Uhr)
Darf ein Hersteller mit seiner eigenen UVP werben?
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei