Prost: EU-Kommission genehmigt „Oktoberfestbier“ als neue geschützte geografische Angabe

Prost: EU-Kommission genehmigt „Oktoberfestbier“ als neue geschützte geografische Angabe
Stand: 28.10.2022 2 min

Die EU-Kommission hat „Oktoberfestbier“ als eine neue geschützte geografische Angabe (g.g.A.) Deutschlands genehmigt. Das Siegel steht für die enge Verbindung eines Produktes mit dem Herkunftsgebiet: dort muss mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – durchlaufen werden.

Der Bierherstellungsprozess, der im Stadtgebiet der Stadt München stattfindet, beginnt mit dem Mahlen des Malzes und der Mazeration und endet mit einer Lagerzeit von etwa vier bis elf Wochen. Dabei reichert sich junges Bier natürlich mit Kohlensäure an und reift bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es seinen endgültigen Geschmack erlangt hat. Eine Besonderheit des Bieres ist die Nutzung von Wasser aus tiefen Quellen der Stadt München, das in den Tertiärschichten (bis zu ca. 250 m Tiefe) entsteht. Das Ansehen und die Besonderheit des „Oktoberfestbiers“ sind auf ein traditionelles Produktionsverfahren zurückzuführen, das im Laufe der Jahrhunderte erarbeitet wurde, und auf den außergewöhnlichen Ruf des Oktoberfests in München.

Banner Unlimited Paket

Innovationen im Brauprozess

Das weltweite Ansehen des Oktoberfestbiers beruht u. a. darauf, dass in München sehr früh Innovationen in den Brauprozess eingeführt wurden, die die Qualität des Bieres entscheidend beeinflusst haben. Die Tatsache, dass das „Oktoberfestbier“ speziell für das Oktoberfest gebraut wird, hat erheblich zum herausragenden Ansehen dieses Biers beigetragen. Die neue Bezeichnung wird in die Liste der 1598 bereits geschützten Lebensmittelerzeugnisse aufgenommen.

Schutz-Siegel gilt auch schon für andere bayerische Spezialitäten

Auf leeren Magen muss das Oktoberfestbier dabei übrigens nicht getrunken werden: Auch bayerische Spezialitäten wie Bayerische Breze und Obazda, Nürnberger Rostbratwurst oder Allgäuer Bergkäse sind schon durch die EU geschützt. Die Liste aller geschützten geografischen Angaben ist in der eAmbrosia-Datenbank zu finden.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: M. Abuaasy / shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

EuGH: Ist doch Essig - Balsamico kann überall herkommen
(04.12.2019, 12:24 Uhr)
EuGH: Ist doch Essig - Balsamico kann überall herkommen
Marke „Orvieto“ für Möbel nicht herkunftshinweisend – ein Überblick zum Thema
(25.02.2013, 10:34 Uhr)
Marke „Orvieto“ für Möbel nicht herkunftshinweisend – ein Überblick zum Thema
Schneiden,packen,Schinken: Zur Herkunftsangabe des "Schwarzwälder Schinken"
(17.10.2011, 15:23 Uhr)
Schneiden,packen,Schinken: Zur Herkunftsangabe des "Schwarzwälder Schinken"
EuGH muss über die geographische Angabe "Bayerisches Bier" entscheiden
(15.02.2008, 17:43 Uhr)
EuGH muss über die geographische Angabe "Bayerisches Bier" entscheiden
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei