FAQ: Musik für Reels vs. Urheberrecht

FAQ: Musik für Reels vs. Urheberrecht
28.03.2023 | Lesezeit: 6 min

Derzeit herrscht vor allem bei Influencern die Angst vor urheberrechtlichen Abmahnungen - und zwar wegen der Nutzung von Musiktiteln für Reels auf Instagram. Fakt ist: Fremde Musiktitel genießen urheberrechtlichen Schutz und dürfen ohne entsprechende Lizenzen auch nicht in eigenen Videos verwendet werden. Instagram stellt seinen Nutzern zwar eine lizenzierte Musikbibliothek zur Verfügung, aber....Was genau bei der Nutzung von Musik auf dieser Plattform zu beachten ist, erklären wir in diesen FAQ.

1. Ist Musik urheberrechtlich geschützt?

Musikstücke genießen grundsätzlich Urheberrechtsschutz. Das Recht, Musikstücke öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen oder zu verbreiten, ist dem jeweiligen Urheber vorbehalten. Bei der Verwendung eines Musikstückes zur Untermalung eines eigens kreierten Musikvideos liegt der Tatbestand der Vervielfältigung vor, dessen Rechtmäßigkeit regelmäßig von der Zustimmung des Urhebers abhängt.
In Europa werden die Rechte von Urhebern an Musikstücken durch sog. Verwertungsgesellschaften verwaltet, die für die Urheber Nutzungsrechte und Lizenzgebühren aushandeln und die Rechtsdurchsetzung wahrnehmen.

Die Hintergründe dieser Beziehung zwischen Verwertungsgesellschaften und Facebook bzw. Instagram erfahren Sie in diesem Beitrag.

2. Reels: Was ist das überhaupt?

Reels sind eine Funktion auf der Social-Media-Plattform Instagram, die es den Benutzern ermöglicht, kurze Videos zu erstellen und zu teilen. Die Videos können mittlerweile bis zu 90 Sekunden lang sein und können mit Musik, Texten und Filtern bearbeitet werden. Reels sind eine Art von "kurzen Videos", die auf Instagram immer beliebter werden und ähnlich wie TikTok funktionieren. Instagram-Nutzer können Reels erstellen und in ihrem Feed teilen, und sie können auch in der Entdeckungsseite von Instagram erscheinen, um von einer größeren Gruppe von Nutzern entdeckt zu werden.

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3. Was hat Musik mit diesen Kurzvideos zu tun?

Die Reels werden für gewöhnlich vom Nutzer mit passender Musik unterlegt. Dazu lädt der Nutzer Musik auf Instagram selbst hoch.

4. Brauche ich Rechte an der Musik?

Ja - wie bei allen urheberrechtlich geschützten Werken darf auch bei Musik nur diejenige verwendet werden, bei der die Genehmigung durch den Rechteinhaber vorliegt. Instagram selbst weist dazu in seinen Nutzungsbedingungen ausdrücklich darauf hin, dass der Nutzer selbst für die Musikrechte und deren Wahrung verantwortlich ist

5. Gibt es Ausnahmen für kurze Musikschnipsel?

Jein - zwar hat die EU-Urheberrechtsreform zu einer Bagatellgrenze von 15 Sekunden bei Musikstücken geführt. Bedeutet: In diesem Rahmen könnten Musikstücke auch ohne Genehmigung des Rechteinhabers genutzt werden. Aber: Dies bezieht sich nur auf die Nutzung zu nicht kommerzielle Zwecken - und nicht die Nutzung von Geschäftskonten wie diejenigen der Influencer aus.

6. Stellt Instagram den Nutzern denn Musikbibliotheken zur Verfügung?

Ja - aber hier muss zwischen Privat-Accounts und Business-Accounts unterschieden werden:

Private Instagram-Accounts können auf die umfangreiche Instagram-Musikbibliothek zugreifen.

Business Accounts dagegen können diese Instagram-Musikbibliothek nicht nutzen.

In den einschlägigen Facebook-Musikrichtlinien heißt es seit Oktober 2022 hierzu:

"Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt."

Inhaber von Business Accounts sind vielmehr auf Angebote wie „Facebook’s Sound Collection“ angewiesen. Die ist ein Angebot der Meta Platforms Inc., das auch für Instagram nutzbar ist. Dort heißt es:

"Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Konten, die nicht auf unsere lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, steht die Sound Collection von Facebook zur Verfügung.
In der Sound Collection können Nutzer aus über 9.000 lizenzfreien Songs und Sounds auswählen, die sie unbesorgt in Reels und Instagram Stories sowie zu kommerziellen Zwecken (z. B. in Anzeigen) verwenden können."

Bedeutet: Es ist eben nicht so, dass die Musik in der Bibliothek bei Instagram bedenkenlos von allen Usern genutzt werden kann. Denn nur weil Instagram die Musik bereitstellt, heißt das nicht, dass die Rechteinhaber auch der Nutzung zugestimmt haben.

Das heißt für Unternehmen bzw. Betreiber von gewerblichen Konten (Business Accounts), dass diese bei den Rechteinhaber eine Lizenz erwerben müssen. Dabei kommt es auf die Größe der Unternehmen nicht an, auch etwa kleinere Handwerksbetriebe oder Selbstständige dürfen nicht auf die von Instagram bereitgestellte Musik zurückgreifen. Und: Das dürfte auch für Influencer gelten - nach Rechtsprechung des BGH handelt ein Influencer, der Waren und/oder Dienstleistungen anbietet und über seinen Auftritt in den sozialen Medien bewirbt, mit seinen Beiträgen gewerblich. Mehr zum Thema Influencer-Marketing finden Sie in diesen FAQ:

Bedeutet also: Auch und gerade für Influencer eist es dringend anzuraten immer die Nutzungsrechte der verwendeten Musiktitel einzuholen.

7. Gibt es Musik, die man bedenkenlos nutzen kann?

Das ist v.a. für gewerbliche Nutzer gar nicht so einfach. Wer mit einem Business-Account Musik auf Instagram verwenden möchte, muss die erforderlichen Musikrechte /-lizenz haben.

Eine Möglichkeit hierzu ist die Nutzung lizenzierter Musikbibliotheken.

Exemplarische kann hier etwa erwähnt werden:

8. Was droht, wenn ich unlizenzierte Musik nutze?

Wenn man für Reels nicht lizenzierte Musikstücke verwendet, kann man gegen das Urheberrecht verstoßen. Das bedeutet, dass Nutzer möglicherweise mit rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen rechnen müssen - und das ist gerade derzeit kein Einzelfall. Immer wieder wird uns berichtet, dass hier aktiv abgemahnt wird. Dann drohen neben der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen auch Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche. Wegen der teilweise recht hohen Gegenstandswerte im Urheberrecht kommen hier recht schnell hohe Summen zustande - im Regelfall sind das alleine für die Anwaltskosten schon meist 1.000 EUR im gewerblichem Umfeld.

Und: Instagram hat wie gesehen auch Richtlinien, die das Posten von Inhalten, die gegen das Urheberrecht verstoßen, verbieten. Wenn ein Benutzer gegen diese Richtlinien verstößt, kann dies zur Sperrung oder Löschung des Kontos führen. Es ist daher wichtig, nur lizenzierte Musik für Reels zu verwenden oder die Genehmigung des Urhebers einzuholen, bevor man urheberrechtlich geschützte Musik in seinen Inhalten verwendet.

Weiterführende rechtliche Hintergrundinformationen zu dieser Thematik finden Sie auch in diesem Beitrag.

Tipp: Abgesehen von diesen urheberrechtlichen Fallen sind Social-Media-Präsenzen gar nicht mal so leicht rechtssicher zu gestalten. Wie man einen rechtssicheren Social-Media-Auftritt hinbekommen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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5 Kommentare

H
Heidi Dollinger 15.05.2023, 17:31 Uhr
Verstoß gegen das Urheberrecht?
Frage: ich habe einen ganz normalen privaten Instagram Account. Keine gewerbliche Nutzung. Wenn ich z.B. eine Show mitfilme und Teile davon veröffentliche, verstoße ich auch gegen das Urheberrecht? Normalerweise warnt mich Instagram. Aber oft auch nicht.
K
Kevin M. 12.04.2023, 11:10 Uhr
iTunes gekaufte Musik in Reels erlaubt?
Ich frage mich, wie es mit Musik aussieht, welche ich bei iTunes käuflich erworben habe.
Dürfte ich diese in Reels/Videos für Social Medi, bspw. Instagram, verwenden?
H
Hanna 06.04.2023, 08:51 Uhr
Instagram - Vorlage
Hallo,

wie genau gestaltet sich die Rechtslage, wenn ich die von Instagram bereitgestellten Audio-Vorlagen verwende?

LG
M
Manuela Frosch 04.04.2023, 20:07 Uhr
Verjährung
Ich habe gelesen, dass nach einer bestimmten Anzahl von Jahren, die der "Hersteller" oder Lizenzinhaber oder wie man das in diesem Fale nennt-verstorben ist, die Musik genutzt werden darf. Ich glaube mich an 70? Jahre erinnern zu können. Demnach könnte man ja auf Musik aus z.B. den frühen 20er Jahren zurückgreifen, da ist so mancher Interpret schon dementsprechend lange nicht mehr lebend. Können Sie dazu etwas rechtliches sagen? Danke!
M
Markus Weise 30.03.2023, 15:56 Uhr
Gilt auch für andere Beitragsarten? Durchgesetzt wird es trotzdem nicht...
Das gilt dann ja sicher auch für Fotobeiträge und Stories, die man mit Musik aus der Bibliothek unterlegen kann, oder?

Aber aktuell hab ich das Gefühl, dass das zurzeit keinen wirklich interessiert, da so viele reichweitenstarke Influencer diese Musik in ihren Postings verwenden...ich habe bisher auch nicht wirklich von Gerichtsverfahren gehört, in denen sowas angeklagt wurde.

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