Novellierung der PKW-EnVKV - Entwurf wurde gestern an Länder und Verbände versandt

Novellierung der PKW-EnVKV - Entwurf wurde gestern an Länder und Verbände versandt

Achtung: Aktuellere Informationen finden Sie hier: "Verkauf von PKW"

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat nach Abschluss der Ressortabstimmung gestern seinen Entwurf zur Änderung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) an die Bundesländer und die Verbände versandt. Die Anhörungen der Bundesländer und Verbände sind für Ende August/Anfang September geplant.

Die Novellierung der Pkw-EnVKV sieht vor, dass im Verkaufsraum anzubringende Hinweisschilder und Aushänge künftig neben der Angabe des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen auch Angaben zum Stromverbrauch jedes zum Verkauf stehenden Neuwagens enthalten. Das Hinweisschild wird erstmals eine farbige Energieeffizienzskala enthalten, die dem Verbraucher in übersichtlicher und optisch gut wahrnehmbarer Form differenzierte Angaben zur Energieeffizienz liefert.

Die Energieeffizienzklasse wird dabei auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse ermittelt. Auf diese Weise werden die Verbrauchsunterschiede zwischen hochmotorisierten Fahrzeugen einer- und kleineren Fahrzeugen andererseits deutlicher sichtbar gemacht.

Verbesserungspotentiale können so in allen Fahrzeugklassen dargestellt und Anreize zur energetischen Optimierung auf alle Fahrzeugsegmente erstreckt werden. Eine Differenzierung der Klasseneinteilung ermöglicht dem Verbraucher zudem, Fahrzeuge aus dem spezifischen Spektrum zu vergleichen, das ihn interessiert.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © Thaut Images - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

LG Lübeck: Autowerbung auf Facebook
(02.08.2023, 18:22 Uhr)
LG Lübeck: Autowerbung auf Facebook
OLG Frankfurt: Zuvor noch nicht verkaufter PKW gilt als „neu“ im Sinne von § 3 PKW-EnVKV
(05.12.2019, 09:13 Uhr)
OLG Frankfurt: Zuvor noch nicht verkaufter PKW gilt als „neu“ im Sinne von § 3 PKW-EnVKV
BGH: PKW-Werbung auf YouTube erfordert Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen
(11.12.2018, 09:09 Uhr)
BGH: PKW-Werbung auf YouTube erfordert Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen
Wer teilt ist verpflichtet: Geteilter Autotest auf Facebook mit PKW-EnVKV-Pflichtangaben
(02.11.2018, 13:21 Uhr)
Wer teilt ist verpflichtet: Geteilter Autotest auf Facebook mit PKW-EnVKV-Pflichtangaben
Facebook-Post eines Autohauses kann "Werbematerial" iSd. der Pkw-EnVKV sein
(21.08.2017, 08:17 Uhr)
Facebook-Post eines Autohauses kann "Werbematerial" iSd. der Pkw-EnVKV sein
Händler müssen Gesamtpreis für zu verkaufende Kraftfahrzeuge angeben
(15.01.2016, 15:16 Uhr)
Händler müssen Gesamtpreis für zu verkaufende Kraftfahrzeuge angeben
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei