Abmahnung der Nova Nutria Int. AG: Gesundheitsbezogene Werbung bei Lebensmitteln
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Nova Nutria Int. AG vor. Es geht hierbei um gesundheitsbezogene Werbung bei Lebensmitteln.
Inhaltsverzeichnis
Die Fakten!
1. Grund der Abmahnung:
Die abgemahnte Händlerin hat folgende Angabe im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lebensmitteln veröffentlicht:
Fast alle im Alter auftretenden Krankheiten werden von freien Radikalen mit verursacht - vom herzinfarkt bis zur Alzheimerkrankheit. Selbst Alterflecken und Hautfalten sind ihr Werk. Wird die Erbsubstanz (unsere Gene) durch die aggressiven Moleküle verändert, kann sogar Krebs entstehen.
Damit habe die Händlern angeblich gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB versoßen.
2. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
3. Gegenstandswert: 30.000 Euro
4. Sofort-Hilfe für Betroffene: Kontakt
Anmerkung zur Abmahnung der Nova Nutria Int. AG
Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen der Nova Nutria Int. AG in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
Weiterführende Links
- Informationen zum Thema "[Verkauf von Lebensmitteln](index.php?id=%2FviewFolder&fid=92) "
- Informationen zum Thema "Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel"
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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4 Kommentare
Wir vergessen niemals - ein Leben lang.
So weit so gut, bis jetzt nichts ungewöhnliches. Am vergangenen Donnerstag (19.11.) kam jedoch ein Schreiben der Kanzlei Schulenberg, wo unter extrem kurzer Fristsetzung eine Abschlusserklärung gefordert wird mit der Androhung einer Klage und möglichen weiteren Kosten. Anderseits - und das ist es, was stutzig macht - sollen die Honorarforderungen der Kanzlei um 2/3 gekürzt werden.
Sonderbar, gerade dieser Verein verzichtet freiwillig auf Kohle. Leute, ich glaube, diesem Laden geht momentan der Arsch ganz gewaltig auf Grundeis.
So weit so gut, bis jetzt nichts ungewöhnliches. Am vergangenen Donnerstag (19.11.) kam jedoch ein Schreiben der Kanzlei Schulenberg, wo unter extrem kurzer Fristsetzung eine Abschlusserklärung gefordert wird mit der Androhung einer Klage und möglichen weiteren Kosten. Anderseits - und das ist es, was stutzig macht - sollen die Honorarforderungen der Kanzlei um 2/3 gekürzt werden.
Sonderbar, gerade dieser Verein verzichtet freiwillig auf Kohle. Leute, ich glaube, diesem Laden geht momentan der Arsch ganz gewaltig auf Grundeis.
Da zur Zeit über indentische Abmahnungen dieser Firma im Web berichtet wird, handelt es sich offentsichtlich eine Abmahnwelle im Juli mit völlig gleichen Angaben (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB), gleiche Preise und Gebühren, gleiche Unterlassungserklärung.
In diesem Fall war der Grund: zitierte Beschreibungen mit Quellenangaben über Vorzüge von bestimmten Pflanzen in der Phytotherapie im Content kombiniert mit einer zufällig erscheinenden zum Thema passenden Produktwerbung von google-adsense!!!