Rechtstexte für den Online-Vertrieb von Waren nach Norwegen

Die IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort die notwendigen Rechtstexte (AGB, Datenschutz und Widerrufsbelehrung) für deutsche Online-Händler an, die Waren nach Norwegen vertreiben wollen. Beim Online-Vertrieb von Waren an Verbraucher innerhalb der EU gilt in der Regel das Recht des Wohnsitzstaates des Verbrauchers. Das gilt auch für das Königreich Norwegen.
Norwegisches Online-Verbraucherkaufrecht
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wenn ein Händler mit Wohnsitz in Deutschland Waren an norwegische Verbraucher verkauft, unterliegt der Kaufvertrag in der Regel norwegischem Recht. Zusätzlich sind spezielle norwegische Vorschriften für den Online-Handel zu beachten wie die Standard Sales Conditions for Consumer Purchases of Goods over the Internet, Consumer Purchases Act, Cancellation Act und der E-Commerce Act , die zwingendes norwegisches Verbraucherkaufrecht schaffen.
Norwegen hat mit diesen Vorschriften weitgehend die EU-Richtlinien zum Online-Verbraucherkaufrecht übernommen. Norwegisches Online-Verbraucherkaufrecht ist daher ähnlich wie deutsches Verbraucherkaufrecht ausgestaltet, das an den einschlägigen EU-Richtlinien ausgerichtet ist. Wie nach deutschem Recht empfiehlt es sich für den Online-Händler, bei Verträgen mit norwegischen Kunden eigene AGB vorzugeben. Solche AGB für den Online-Handel können grundsätzlich ähnlich wie AGB nach deutschem Recht ausgestaltet werden.
Im Unterschied zum EU-Recht gelten für das norwegische Online-Verbraucherkaufrecht einige Besonderheiten. So ist nach norwegischem Cancellation Act der Begriff Verbraucher und Unternehmer etwas anders ausgestaltet:
So ist nach norwegischem Recht Verbraucher eine natürliche Person, die nicht in erster Linie als Teil eines gewerblichen Unternehmens handelt. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die in erster Linie als Teil eines gewerblichen Unternehmens handelt.
Diese norwegischen Begrifflichkeiten führen aber in der Praxis zu keinen Unterschied gegenüber deutschem Recht.
Schon praxisrelevanter ist die Verpflichtung des Verkäufers, bei einem Online-Vertragsabschluss dem Kunden eine elektronische Bestätigung der Angebotsannahme zu übermitteln. Der Eigentumsvorbehalt spielt nach norwegischem Recht keine Rolle. Norwegisches Gewährleistungsrecht folgt den EU-Regeln zum Gewährleistungsrecht. Der Kunde muss innerhalb von 2 Jahren nach Entdeckung eines Mangels dem Verkäufer die Existenz eines solchen Mangels schriftlich anzeigen.
Wichtig für den deutschen Online-Händler sind die Regeln zur außergerichtlichen Streitbeilegung, die er zwingend beachten muss Wenn ein Kunde mit der Leistung des Verkäufers nicht einverstanden ist, dann muss er dem Verkäufer seine Beschwerde direkt anzeigen. Die Vertragsparteien sind grundsätzlich gehalten, Streitigkeiten untereinander zu regeln. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, kann der Kunde den Consumer Council of Norway als Vermittler anrufen. Dieser Council kann unter der Telefonnummer +47 23 400 5000 oder über E-Mail (www.forbrukerradet.no) kontaktiert werden. Erst bei erfolgloser Vermittlung des Consumer Council zwischen den streitenden Parteien kann das zuständige norwegische Distriktgericht angerufen werden.
2. Norwegisches Widerrufsrecht
Norwegen hat hier die EU-Regeln zum Widerrufsrecht übernommen
3. Norwegisches Datenschutzrecht
Im Unterschied zur Schweiz hat Norwegen die Regeln der Datenschutzgrundverordnung übernommen.
Norwegische Rechtstexte (AGB, Datenschutz und Widerrufsbelehrung
Sie betreiben einen norwegischen Online-Shop und vertreiben Waren nach Norwegen? Gerne stellt Ihnen die IT-Recht Kanzlei die hierfür notwendigen norwegischen Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) zur Verfügung.
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