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Vorkasse in den Niederlanden: Wann 100 % Vorauszahlung unzulässig ist

Vorkasse in den Niederlanden: Wann 100 % Vorauszahlung unzulässig ist

Der Warenvertrieb an niederländische Verbraucher unterliegt besonderen Vorgaben zur Vorkasse. Diese gelten auch im Onlinehandel und schränken die Möglichkeit ein, den Kaufpreis vollständig vor Lieferung zu verlangen.

Grundsatz nach niederländischem Recht

Nach Art. 7:26 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) ist der Kaufpreis grundsätzlich erst bei Lieferung der Ware zu zahlen.

Wird dem Verbraucher ausschließlich Vorkasse angeboten, darf er nur verpflichtet werden, höchstens 50 % des Kaufpreises vorab zu leisten. Diese Regel dient dem Verbraucherschutz und greift immer dann, wenn dem Käufer keine echte Alternative zur Vorauszahlung zur Verfügung steht.

Niederländische Gerichte haben entsprechende AGB-Klauseln, die bei ausschließlicher Vorkasse eine Zahlung von 100 % vor Lieferung verlangen, wiederholt als unangemessen benachteiligend und unwirksam eingestuft.

Folge: Der Händler kann verpflichtet sein, die Restzahlung erst nach Auslieferung der Ware zu verlangen.

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Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Kreditkarte

Auch Zahlungen über PayPal oder Kreditkarte gelten rechtlich als Vorauszahlung, da der Verbraucher den Kaufpreis vollständig vor Lieferung entrichtet.

Maßgeblich ist, ob der Verbraucher im Bestellprozess tatsächlich zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen kann:

  • Ist ausschließlich eine Vorauszahlung vorgesehen, darf der Händler weiterhin nur bis zu 50 % des Kaufpreises vorab verlangen.
  • Eröffnet der Händler dagegen auch eine Zahlung nach Lieferung (z. B. Kauf auf Rechnung) und wählt der Verbraucher freiwillig PayPal oder Kreditkarte, ist eine vollständige Vorauszahlung rechtlich zulässig.

In diesem Fall darf der Händler den gesamten Kaufpreis vor Lieferung einziehen. Eine bloße AGB-Klausel genügt hierfür jedoch nicht; maßgeblich ist die tatsächliche Ausgestaltung des Bestell- und Checkout-Prozesses.

Warum deutsches Recht nicht ausreicht

Im grenzüberschreitenden B2C-Handel können sich niederländische Verbraucher auf die für sie günstigeren zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ihres nationalen Rechts berufen. Diese finden auch dann Anwendung, wenn der Händler seinen Sitz in Deutschland hat oder deutsches Recht in den AGB vereinbart wurde.

Niederländische Gerichte wenden die entsprechenden Schutzvorschriften daher auch gegenüber deutschen Onlinehändlern an.

Fazit

Im niederländischen Verbrauchergeschäft ist eine ausschließliche Vorkasse in Höhe von 100 % regelmäßig unzulässig. Wird dem Verbraucher lediglich Vorkasse angeboten, darf der Händler höchstens 50 % des Kaufpreises vor Lieferung verlangen.

Eine vollständige Vorauszahlung ist hingegen zulässig, wenn sich der Verbraucher freiwillig für eine entsprechende Zahlungsart entscheidet und ihm zugleich eine Zahlung nach Lieferung offensteht.

Deutsche Onlinehändler sollten ihre Zahlungsarten, AGB und die Ausgestaltung des Checkout-Prozesses für den niederländischen Markt daher sorgfältig überprüfen.

Wir haben die Besonderheit des niederländischen Rechts in unseren niederländischen Rechtstexten selbstverständlich berücksichtigt.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: Daniel Waldl / shutterstock.com

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