Aufgepasst: Beim Verkauf von nickelhaltigem Schmuck

Aufgepasst: Beim Verkauf von nickelhaltigem Schmuck
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von Fabian Karg
05.01.2012 | Lesezeit: 2 min

Nickel ist in vielen Schmuckgegenständen wie Ringen, Ketten oder Piercings enthalten und dient vor allem der Härtung und Korrosionshemmung. Leider reagieren viele Menschen jedoch allergisch auf Nickel, weshalb für nickelhaltige Bedarfsgegenstände ein (durch die EU initiiertes) Verkaufsverbot besteht.

Was unter einem Bedarfsgegenstand zu verstehen ist, wird grundsätzlich durch § 2 Abs. 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) festgelegt. Konkretisiert wird diese Definition durch die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV). Nach § 6 Nr. 4 BedGgstV dürfen bestimmte Bedarfsgegenstände gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie gewisse Stoff-Höchstmengen freisetzen.

Für nickelhaltige Gegenstände wird dies in Anlage 5a zum BedGgstV  näher bestimmt. Danach sind folgende Grenzwerte zwingend zu beachten:

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1. Nickelhaltige Bedarfsgegenstände, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen

Beispiele: Ringe, Ketten, etc. mit einem Nickelanteil

Es dürfen maximal 0,5 my Nickel pro cm² je Woche freigesetzt werden. Maßgeblich sind dabei diejenigen Teile des jeweiligen Gegenstandes, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen.

2. Bedarfsgegenstände wie unter Nr. 1, jedoch mit einer nickelfreien Beschichtung

Beispiele: Ringen, Ketten, etc. mit Nickelanteil, aber äußerlich beschichtet (beispielsweise mit einem Lack)

Wie unter Nr. 1, aber Einhaltung der Höchstmenge für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren bei normaler Verwendung.

3. Stäbe jedweder Form, die in durchstochene Ohren oder andere durchstochene Körperpartien eingeführt werden

Beispiele: Piercings

Es dürfen nur weniger als 0,2 myg Nickel pro cm² je Woche freigesetzt werden. Maßgeblich sind dabei die  Gegenstände jedweder Form, die in durchstochene Ohren oder andere durchstochene Körperpartien eingeführt werden.

Vertriebsverbot!

Werden die unter 1. bis 3. genannten Grenzwerte überschritten, darf der jeweilige Gegenstand nicht in Verkehr gebracht werden.

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6 Kommentare

A
Anne 20.04.2016, 16:22 Uhr
Grundsätzlich Verkauf verboten?
Hallo,
mich würde diesbezüglich interessieren ob der Verkauf von (eventuell) nickelbelastetem Schmuck nun generell verboten ist?
Damit meine ich, dass es ja auch durchaus Leute gibt, die eben nicht allergisch reagieren & die der enthaltene Nickel somit nicht stört.
Begeht man nun also einen Fehler wenn man den Artikel nicht als nickelfrei deklariert (damit meine ich gar keine Angabe im Sinne von Nickel enthalten / Nickelfrei macht) und verkauft OBWOHL er eventuell nickelhaltig ist? Denn das kann man ja ohne (teuren!) Labortest selber nicht feststellen, wenn man auch nur anderswo Rohlinge einkauft?

Darf also jeder Kunde selbst entscheiden ob er ein eventuell nicht nickelfreies Produkt kaufen möchte oder darf man PARTOUT nichts verkaufen, was eventuell die Gütestandards überschreitet?

Verwirrend.. danke vorab!

Liebst, Anne
u
uta lauterbach 09.12.2012, 10:06 Uhr
nickelallergie
Solange ich denken kann, habe ich ne nickelallergie. Da ich aber schmuck liebe und diverse armbänder, ohrringe( auch tunnels) und ketten trage, kann ich sagen das ich silber, edelstahl und titan vertrage. Kein jucken, kein ausschlag usw. In silber und edelstahlstahl ist auch nickel enthalten, aber der anteil ist so gering, das ich es sehr gut vertrage. Modeschmuck vertrage ich gar nicht. Fängt nach kürzester zeit an zu jucken und an meinen armen bekomme ich ausschlag.
Lg
Uta
M
Markus 16.10.2012, 17:53 Uhr
Schlüsselanhänger
Hallo!

Was ist mit Nickel in Schlüsselanhängern.

Sind Schlüsselanhänger mit Nickel verboten? Es gibt massenweise Schlüsselringe vernickelt zu kaufen.

Würde mich über eine Antwort seh freuen.

Gruß Markus
I
IT-Recht Kanzlei 05.01.2012, 20:26 Uhr
Bonus vir semper tiro
Wirklich peinlich, danke Ihnen für den Hinweis. :(
S
Silke Winter 05.01.2012, 20:18 Uhr
Schmuck nicht generell nickelfrei?
Hallo,

ich war bisher immer der Meinung (wurde mir mal so gesagt), daß man in Deutschland keinen Schmuck bzw. Material für Schmuck verkaufen darf, der nickelhaltig ist. Alles muß für Allergiker geeignet sein, wurde mir gesagt.

Nun habe ich natürlich keinen Hinweis mehr in meinem Onlineshop, daß die erstellten Schmuckstücke nickelfrei bzw. für Allergiker geeignet sind ...

Was stimmt denn nun?

Wäre wichtig für mich, dies zu klären ...

Gruß

Silke Winter
F
Ferdinand Kleinheisterkamp 05.01.2012, 19:54 Uhr
delirant isti iurista
Wie peinlich, das

Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG)

wurde schon vor Jahren aufgehoben und durch das

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)

ersetzt.

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