Aufgepasst: Beim Verkauf von nickelhaltigem Schmuck
Nickel ist in vielen Schmuckgegenständen wie Ringen, Ketten oder Piercings enthalten und dient vor allem der Härtung und Korrosionshemmung. Leider reagieren viele Menschen jedoch allergisch auf Nickel, weshalb für nickelhaltige Bedarfsgegenstände ein (durch die EU initiiertes) Verkaufsverbot besteht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Nickelhaltige Bedarfsgegenstände, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen
- 2. Bedarfsgegenstände wie unter Nr. 1, jedoch mit einer nickelfreien Beschichtung
- 3. Stäbe jedweder Form, die in durchstochene Ohren oder andere durchstochene Körperpartien eingeführt werden
- Vertriebsverbot!
Was unter einem Bedarfsgegenstand zu verstehen ist, wird grundsätzlich durch § 2 Abs. 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) festgelegt. Konkretisiert wird diese Definition durch die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV). Nach § 6 Nr. 4 BedGgstV dürfen bestimmte Bedarfsgegenstände gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie gewisse Stoff-Höchstmengen freisetzen.
Für nickelhaltige Gegenstände wird dies in Anlage 5a zum BedGgstV näher bestimmt. Danach sind folgende Grenzwerte zwingend zu beachten:
1. Nickelhaltige Bedarfsgegenstände, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen
Beispiele: Ringe, Ketten, etc. mit einem Nickelanteil
Es dürfen maximal 0,5 my Nickel pro cm² je Woche freigesetzt werden. Maßgeblich sind dabei diejenigen Teile des jeweiligen Gegenstandes, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen.
2. Bedarfsgegenstände wie unter Nr. 1, jedoch mit einer nickelfreien Beschichtung
Beispiele: Ringen, Ketten, etc. mit Nickelanteil, aber äußerlich beschichtet (beispielsweise mit einem Lack)
Wie unter Nr. 1, aber Einhaltung der Höchstmenge für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren bei normaler Verwendung.
3. Stäbe jedweder Form, die in durchstochene Ohren oder andere durchstochene Körperpartien eingeführt werden
Beispiele: Piercings
Es dürfen nur weniger als 0,2 myg Nickel pro cm² je Woche freigesetzt werden. Maßgeblich sind dabei die Gegenstände jedweder Form, die in durchstochene Ohren oder andere durchstochene Körperpartien eingeführt werden.
Vertriebsverbot!
Werden die unter 1. bis 3. genannten Grenzwerte überschritten, darf der jeweilige Gegenstand nicht in Verkehr gebracht werden.
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6 Kommentare
mich würde diesbezüglich interessieren ob der Verkauf von (eventuell) nickelbelastetem Schmuck nun generell verboten ist?
Damit meine ich, dass es ja auch durchaus Leute gibt, die eben nicht allergisch reagieren & die der enthaltene Nickel somit nicht stört.
Begeht man nun also einen Fehler wenn man den Artikel nicht als nickelfrei deklariert (damit meine ich gar keine Angabe im Sinne von Nickel enthalten / Nickelfrei macht) und verkauft OBWOHL er eventuell nickelhaltig ist? Denn das kann man ja ohne (teuren!) Labortest selber nicht feststellen, wenn man auch nur anderswo Rohlinge einkauft?
Darf also jeder Kunde selbst entscheiden ob er ein eventuell nicht nickelfreies Produkt kaufen möchte oder darf man PARTOUT nichts verkaufen, was eventuell die Gütestandards überschreitet?
Verwirrend.. danke vorab!
Liebst, Anne
Lg
Uta
Was ist mit Nickel in Schlüsselanhängern.
Sind Schlüsselanhänger mit Nickel verboten? Es gibt massenweise Schlüsselringe vernickelt zu kaufen.
Würde mich über eine Antwort seh freuen.
Gruß Markus
ich war bisher immer der Meinung (wurde mir mal so gesagt), daß man in Deutschland keinen Schmuck bzw. Material für Schmuck verkaufen darf, der nickelhaltig ist. Alles muß für Allergiker geeignet sein, wurde mir gesagt.
Nun habe ich natürlich keinen Hinweis mehr in meinem Onlineshop, daß die erstellten Schmuckstücke nickelfrei bzw. für Allergiker geeignet sind ...
Was stimmt denn nun?
Wäre wichtig für mich, dies zu klären ...
Gruß
Silke Winter
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG)
wurde schon vor Jahren aufgehoben und durch das
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
ersetzt.