EasyScan – neuer Scanner der IT-Recht Kanzlei legt fulminanten Start hin
Legal Tech und künstliche Intelligenz sind derzeit in aller Munde. Die IT-Recht Kanzlei hat exklusiv für ihre Mandanten einen innovativen Scandienst geschaffen - und dieser kommt sehr gut an. Nicht einmal einen Monat nach dem Start von EasyScan lassen schon über 5.000 Mandanten ihre Präsenzen regelmäßig von EasyScan überprüfen – für maximale Rechtssicherheit.
Inhaltsverzeichnis
Was ist neu?
Mit EasyScan hat die IT-Recht Kanzlei kürzlich für ihre Mandanten einen vollautomatisierten, intuitiven Webseitenscanner zur datenschutzrechtlichen Analyse der Webseite und darauf fußender automatisierter Erstellung einer rechtskonformen Datenschutzerklärung ausgerollt. Es handelt sich dabei um eine vollständige Eigenentwicklung der IT-Recht Kanzlei.
EasyScan durchsucht die Webseite bzw. den Onlineshop des Mandanten nach datenschutzrechtlich relevanten Diensten und Tools – mit nur wenigen Klicks.
Danach listet EasyScan nicht nur die gefundenen Dienste und Tools auf, sondern nimmt für Sie auch jeweils eine Risikobewertung vor. Dies bedeutet, EasyScan erläutert Ihnen, ob bzw. wie der/ das jeweils gefundene Dienst/ Tool in datenschutzkonformer Weise eingebunden werden kann.
Das ist aber noch lange nicht alles: EasyScan konfiguriert anhand der beim Scan gewonnenen Erkenntnisse die Datenschutzerklärung für Webseiten / Onlineshops bereits weitgehend vor. Dies verspricht eine deutliche Arbeitserleichterung und Zeitersparnis für Sie bei gleichzeitigem Gewinn an Rechtssicherheit.
Einmal eingerichtet, kann EasyScan zudem auf Wunsch automatisiert Folgescans der Webseite / des Shops vornehmen. Dies geschieht einmal wöchentlich. EasyScan prüft dabei automatisch für Sie, ob auf Ihrer Webseite Dienste / Tools neu hinzugekommen oder weggefallen sind. Sollten dabei neue / entfallene Dienste / Tools gefunden werden, werden Sie per Email informiert und erhalten einen neuen Konfigurationsvorschlag für Ihre Datenschutzerklärung.
Und das ganz ohne Aufpreis!
Worum geht es uns dabei?
Die IT-Recht Kanzlei setzt sich bereits seit dem Jahr 2004 für die dauerhafte Rechtssicherheit von Online-Händlern, insbesondere zur Vermeidung von Abmahnungen, ein und hat sich über die Jahre zur Marktführerin im Bereich der dauerhaften rechtlichen Betreuung von Online-Händlern unter den Kanzleien entwickelt.
Derzeit vertrauen mehr als 60.000 Unternehmen in Sachen Rechtssicherheit ihres Internetauftritts auf die Expertise der spezialisierten Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei im Rahmen einer dauerhaften Betreuung mit dem Update-Service der Rechtstexte.
Die abmahnsicheren Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei (wie Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung) schützen ein Vielfaches davon an Internetpräsenzen und lassen die Betreiber damit sorgenfrei im Internet auftreten.
Von Beginn an setzt die IT-Recht Kanzlei dabei konsequent auf innovative technische Unterstützung bei Erbringung ihrer anwaltlichen Leistungen.
So wurden etwa Dienste wie ein Mandanten-Portal zur Verwaltung der Rechtstexte, Datenschnittstellen zur automatisierten Übertragung und Aktualisierung von Rechtstexten ebenso wie ein Hosting-Service zu Einbindung der Texte per Link geschaffen, eine App „AppMahnradar“ zur Warnung vor aktuellen Abmahnungen entwickelt und zahlreiche technische Funktionen wie etwa zur Vertragsverwaltung im „self service“ für Up- und Downgrades, zur Nutzung von Trustelementen wie Logos und Prüfzeichen sowie zur Nutzung eines kostenfreien Bewertungssystems etabliert.
In den seither vergangenen knapp 20 Jahren hat die technische Entwicklung so gewaltige Schritte gemacht, dass Legal-Tech-Lösungen inzwischen, insbesondere im Bereich des besonders dynamischen Quartetts von Datenschutz-, Ecommerce-, IT- und Wettbewerbsrecht, nicht mehr hinwegzudenken sind.
Da Abmahnungen nach wie vor eine lästige und vor allem teure Herausforderung für Webseitenbetreiber und Online-Händler darstellen und sich insbesondere im Bereich des Datenschutzrechts ein neues „Haifischbecken“ für die Beteiligten aufgetan hat, war es an der Zeit, die bestehende anwaltliche Expertise in noch größerem Umfang durch technische Innovation zu unterstützen.
Unter anderem die massive Abmahnwelle aufgrund der Nutzung von „Google Fonts“ im Jahre 2022 (mit mehreren hunderttausend Abmahnschreiben alleine in Deutschland und Österreich) bot Anlass dafür, mit spezialisierter Expertise und großem technologischen Aufwand einen neuen Dienst für die Mandanten zu erschaffen:
Einen Dienst, der es ermöglicht, Internetpräsenzen auf dort eingesetzte, datenschutzrechtlich relevante Tools und Dienste zu scannen, davon ausgehende Risiken zu bewerten, Lösungen aufzuzeigen sowie die Betreiber vor kritischen Diensten zu warnen.
Ferner sollte der Dienst zugleich dazu beitragen, die verwendeten Datenschutzerklärungen einfach und rechtssicher auf die jeweilige Internetpräsenz zuzuschneiden.
Im April 2023 ging daher EasyScan, der innovative Webseiten-Scanner der IT-Recht Kanzlei, live.
Was kann EasyScan?
Folgende Funktionen stehen derzeit mit EasyScan bei Nutzung der deutschen, englischen und französischen Datenschutzerklärung(en) für Webseiten und Onlineshops allen Mandanten zur Verfügung:
• Durchführung eines initialen Scans Ihrer Webseite bzw. Ihres Onlineshops, auf welcher / welchem Sie die Datenschutzerklärung(en) einsetzen wollen
• Auflistung und datenschutzrechtliche Bewertung der dabei gefundenen datenschutzrelevanten Dienste / Tools
• Klare Benennung von Risiken durch Einstufung der Dienste / Tools in drei Risikoklassen (Ampelsystem)
• Unterbreitung eines Konfigurationsvorschlags für die Datenschutzerklärung, die auf der von EasyScan überprüften Präsenz (Webseite bzw. Onlineshop) zum Einsatz kommen soll unter Berücksichtigung der Scan-Ergebnisse
• Direkte Übernahme des Konfigurationsvorschlags oder manuelle Anpassung möglich
• Einrichtung regelmäßiger, wöchentlicher Webseiten-Scans möglich
• Dadurch dauerhafte Überwachung der Webseite hinsichtlich neu hinzugekommener bzw. entfernter datenschutzrelevanter Dienste und Tools
• Entsprechend dazu angepasste Konfigurationsvorschläge für die Datenschutzerklärung
Welche besonderen Vorteile habe ich durch EasyScan?
EasyScan schlägt für Sie die Brücke von der spezialisierten, anwaltlichen Expertise der IT-Recht Kanzlei hin zu den technischen Spezifika Ihrer Webseite.
Die Datenschutzerklärungen der IT-Recht Kanzlei decken mehrere hundert datenschutzrechtlich relevante Dienste bzw. Tools ab.
Hier nimmt Ihnen EasyScan hinsichtlich der Konfiguration der Datenschutzerklärung nun in weiten Teilen den Aufwand ab, zu prüfen, welche dieser Dienste / Tools tatsächlich auf Ihrer Webseite zum Einsatz kommen. EasyScan schlägt Ihnen nach dem „Durchleuchten“ Ihrer Webseite konkret vor, wie die Datenschutzerklärung, die Ihnen die IT-Recht Kanzlei zur Verfügung stellt, zu konfigurieren ist. Sie können diesen Konfigurationsvorschlag einfach bestätigen oder aber natürlich selbst noch Änderungen vornehmen.
Daneben nimmt EasyScan für Sie eine Risikoeinstufung der erkannten Dienste / Tools vor. So erkennen Sie auf einen Blick, wenn Sie einen gar nicht datenschutzkonform nutzbaren Dienst auf Ihrer Webseite im Einsatz haben. Auf diese Weise lassen sich die immer häufiger werdenden datenschutzrechtlichen Abmahnungen vermeiden.
Nach dem erstmaligen Scan können Sie - auf Wunsch – eine automatisierte, regelmäßige Überwachung Ihrer Webseite durch EasyScan einrichten. Damit werden Sie informiert, wenn auf Ihrer Webseite neue Dienste / Tools implementiert werden (etwa durch Baukastenanbieter oder Webdesigner) oder entfallen. Angepasst an die neue „technische Lage“ schlägt EasyScan dann ein neues Setting für die Datenschutzerklärung vor.
EasyScan erspart Ihnen folglich nicht nur Zeit und Aufwand. EasyScan verhindert zudem Fehler bei der Konfiguration, erkennt Veränderungen an der Webseite, die eine Anpassung der Datenschutzerklärung bedingen und schafft – nicht zuletzt durch die laufende Überwachung – Gewissheit für Sie, datenschutzrechtlich alles richtig zu machen.
Waffe gegen Abmahnungen: EasyScan in Kombination mit Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei
In Kombination mit den für eine Vielzahl von Shopsystemen und Webseiten-CMS zur Verfügung stehenden Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei wird EasyScan zur effizienten Waffe gegen mögliche Abmahnungen:
EasyScan sorgt in der ersten Stufe dafür, dass Sie eine korrekt konfigurierte und konkret auf Ihre Webseite und die dortigen, technischen Begebenheiten abgestimmte Datenschutzerklärung erhalten.
In der zweiten Stufe können Sie mit der Einrichtung der Datenschnittstelle dafür sorgen, dass der Rechtstexte an der korrekten Stelle auf Ihrer Webseite platziert wird und notwendige, rechtliche Updates der Rechtstexte stets automatisiert, ohne Ihr aktives Zutun, auf die Webseite übertragen werden. So bleiben Sie dauerhaft und vor allem komfortabel rechtssicher.
In der dritten Stufe überwacht EasyScan – wenn Sie das denn wünschen – Ihre Webseite in technischer Hinsicht und schlägt „Alarm“, sollte sich hierbei etwas für die Datenschutzerklärung Relevantes verändern.
So können Sie sehr effektiv Abmahnungen vermeiden und haben die Gewissheit, dass Ihre Webseite in datenschutzrechtlicher Hinsicht in „trockenen Tüchern“ ist.
Wie profitiere ich von EasyScan?
Das ist als Mandant ganz einfach:
Sie sind bereits Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei und beziehen die Datenschutzerklärung(en) für Online-Shops bzw. Homepages in deutscher und/ oder englischer Sprache?
Dann können Sie EasyScan ab sofort nutzen, indem Sie in Ihrem Mandanten-Portal einloggen und eines der vorgenannten Dokumente aufrufen.
Beim jeweiligen Dokument kann dann der Website-Scanner EasyScan aktiviert werden. Sie geben dort einfach den URL Ihrer Webseite ein, drücken auf „Jetzt scannen“ und los geht es.
Es ist also keine gesonderte Anmeldung bzw. Buchung bei / von EasyScan nötig.
Eine detaillierte Anleitung zur Nutzung von EasyScan finden Sie gerne hier.
Wie geht es weiter?
Die IT-Recht Kanzlei freut sich sehr über den äußerst gelungenen Start von und das positive Mandanten-Feedback zu EasyScan! Dass enormer Bedarf für einen solch innovativen Service besteht, bestätigen die über 5.000 Einrichtungen von EasyScan für die laufende Überprüfung der Mandantenwebseiten.
EasyScan wird von der IT-Recht Kanzlei zudem laufend weiterentwickelt werden.
Zum einen werden zeitnah weitere Dokumente / Sprachvarianten unterstützt werden.
Ferner ist eine Erweiterung der Scanfunktionalität für die folgenden Verkaufsplattformen in Entwicklung:
• Amazon.de
• eBay.de
• etsy
• Kasuwa
Wir halten Sie informiert, was die Entwicklung und den Leistungsumfang von EasyScan betrifft.
Wie werde ich Mandant der IT-Recht Kanzlei?
Sie möchten Mandant der IT-Recht Kanzlei werden, um von den innovativen Mandanten-Vorteilen wie etwa EasyScan profitieren zu können? Sie sind sich unsicher, ob Ihr Shop bzw. Ihre Webseite datenschutzkonform eingerichtet ist bzw. fühlen sich unsicher in Bezug auf die Konfiguration bzw. Einrichtung Ihrer Datenschutzerklärung?
Beauftragen Sie dazu einfach eines der Schutzpakete zur Absicherung Ihres Internetauftritts.
Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen zurück.
Zugriff auf die Rechtstexte und die weiteren Leistungen wie etwa EasyScan erhalten Sie werktags zwischen 8 und 18 Uhr in aller Regel binnen weniger Stunden nach Ihrer Bestellung, andernfalls spätestens am folgenden Werktag.
Sie haben noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Sie.
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