Neue Zahlungsbedingungen bei eBay – Was ändert sich für die Händler?
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"Neue Zahlungsbedingungen bei eBay – verschoben!"
eBay hat zum 28.02.2012 seine Zahlungsbedingungen für eBay-Verkäufer geändert. Die neuen Zahlungsbedingungen sehen für Verkaufsgeschäfte über eBay einige fundamentale Änderungen im Vergleich zur bisherigen Bezahlungspraxis bei eBay vor. In diesem Beitrag sollen die wichtigsten Änderungen für eBay-Händler in Kürze dargestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Wie läuft das neue Zahlungsverfahren bei eBay?
- Welche Zahlungsmöglichkeiten sehen die neuen Zahlungsbedingungen von eBay vor?
- In welchen Fällen erfolgt die Zahlungsabwicklung ausnahmsweise nicht über eBay?
- Welche Pflichten werden dem Verkäufer von eBay auferlegt?
- Wie erfolgt die Auszahlung von eBay an den Verkäufer?
- Für wen und ab wann gelten die neuen Zahlungsbedingungen von eBay?
- Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Verkäufer aus den Änderungen?
- Kann man sich als Verkäufer den neuen Zahlungsbedingungen von eBay widersetzen?
Wie läuft das neue Zahlungsverfahren bei eBay?
Die wohl wichtigste Änderung: Die Zahlungsabwicklung läuft für die meisten bei eBay vorgesehenen Zahlungsarten nicht mehr direkt zwischen Käufer und Verkäufer sondern über eBay. Hierzu kauft eBay dem Verkäufer die Kaufpreisforderung ab, lässt sich diese zusätzlich vom Verkäufer abtreten und wickelt die Zahlung dann selbst mit dem Käufer ab. Wird die Forderung vom Käufer beglichen, so leitet eBay den entsprechenden Betrag an den Verkäufer weiter. Wichtig in diesem Zusammenhang: Vertragspartner des Verkäufers ist hierbei die eBay Services S.à r.l. mit Sitz in Luxembourg und nicht die eBay Europe S.à r.l., die für eBay-Mitglieder aus der EU der Betreiber der Verkaufsplattform ist.
Welche Zahlungsmöglichkeiten sehen die neuen Zahlungsbedingungen von eBay vor?
Laut eBay stehen dem Käufer bei eBay künftig standardmäßig folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Banküberweisung
- Zahlung über den Zahlungsdienstleister PayPal
- Zahlung per Kreditkarte
- Lastschrift
- Zahlung über den Zahlungsdienstleister Skrill (ehemals Moneybookers)
Zusätzlich kann der Verkäufer noch Nachnahme und Barzahlung bei Abholung anbieten.
In welchen Fällen erfolgt die Zahlungsabwicklung ausnahmsweise nicht über eBay?
Nicht in allen der oben genannten Fälle erfolgt die Zahlungsabwicklung über eBay. So sehen die neuen Zahlungsbedingungen von eBay einige Ausnahmen vor, in denen die Kaufpreisforderung von Vornherein nicht von eBay gekauft und an eBay abgetreten wird oder in denen der Forderungskauf und die Abtretung unter einer auflösenden Bedingung stehen, mit deren Eintritt die Forderung wieder an den Verkäufer zurückfällt.
I. Ausschluss von Forderungskauf- und Abtretung
Für folgende Forderungen wird ein Forderungskauf und eine Abtretung von eBay ausgeschlossen:
1. Forderungen aus Verkäufen von unzulässigen Artikeln gemäß § 7 Abs. 1 der eBay-AGB
2. Forderungen aus Verkäufen von Artikeln aus den nachfolgend aufgeführten Kategorien bei eBay:
Automobile, Motorräder, Nutzfahrzeuge, Pkw-Anhänger, Wohnwagen & Wohnmobile, Fahrzeuge mit Leasingvertrag, Landtechnik & Traktoren, Baumaschinen & -fahrzeuge, Dienstleistungen, Gabelstapler, Hebebühnen, Motorkräne, Dienstleistungsbetriebe, Einzelhandelsbetriebe, Großhandelsbetriebe, Industriebetriebe, Schausteller- & Fahrgeschäfte, Förderbänder & Rollbahnen, Wagen- & Getriebeheber, Industriemaschinen, Tankstellen- & Waschtechnik, Geräte & Werkzeuge, Maschinen & Anlagen, Immobilien, Edelmetalle, Übernachtungen, Ferienwohnungen & -häuser, Kurzreisen, Pauschalreisen, Nutzfahrzeuge, Jetski, Motorboote, Segelboote, Sonstige Boote
3. Forderungen, die der Verkäufer bereits vor Abschluss des Vertrages mit eBay an einen Dritten, z.B. aufgrund der Lieferbedingungen von Lieferanten (verlängerter Eigentumsvorbehalt, auch als Kontokorrentvorbehalt), abgetreten hat
4. Forderungen, die einem nach Abschluss des Vertrages mit eBay wirksam zustande gekommenen branchenüblichen verlängerten Eigentumsvorbehalt eines Lieferanten unterliegen
Konsequenz: In diesen Fällen bleibt der Verkäufer Forderungsinhaber und der Käufer muss direkt an den Verkäufer zahlen.
II. Forderungskauf- und Abtretung unter auflösender Bedingung
In folgenden Fällen erfolgt der Forderungskauf und die Abtretung unter einer auflösenden Bedingung:
1. Der Käufer zahlt nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Zustandekommen des Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer im Sinne von §§ 10, 11 der eBay-AGB den gesamten Kaufpreis an eBay, wobei das Datum des Zahlungseingangs bei eBay maßgeblich ist.
2. Der Käufer wählt im Rahmen der eBay-Kaufabwicklung die Zahlungsmethode „Barzahlung bei Abholung“ oder „Nachnahme“ oder „Andere - Zahlung direkt an den Verkäufer“ (soweit verfügbar).
Konsequenz: Bei Eintritt der vorgenannten Bedingungen wird der Verkäufer wieder Inhaber der Forderung und kann diese selbst gegenüber dem Käufer geltend machen.
Welche Pflichten werden dem Verkäufer von eBay auferlegt?
Zur Umsetzung der vorgenannten Änderungen bürdet eBay dem Verkäufer in den Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer u. a. folgende Obliegenheiten auf:
1. Der Verkäufer verpflichtet sich, sämtliche Verkäufe nur gegen Vorkasse mit sofortiger Fälligkeit des Kaufpreises durchzuführen.
2. Der Verkäufer verpflichtet sich ferner, eBay unverzüglich alle Umstände anzuzeigen, die einer Abtretung entgegenstehen (z. B. Abtretungsverbot).
3. Solange eBay Inhaberin einer vom Verkäufer an eBay verkauften und abgetretenen Forderung ist, ist es dem Verkäufer untersagt, den Käufer über die eBay-Website oder auf sonstigem Wege dazu aufzufordern, den Gesamtpreis vollständig oder teilweise nicht an eBay, sondern an den Verkäufer oder einen sonstigen Dritten zu bezahlen. Erfolgt gleichwohl eine Zahlung direkt an den Verkäufer, so ist dieser verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber eBay anzuzeigen.
4. Sobald eBay den Verkäufer über den vollständigen Eingang der Zahlung des Käufers informiert hat, ist der Verkäufer verpflichtet, den Artikel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der von ihm angegebenen Bearbeitungszeit an die von eBay genannte Lieferadresse des Käufers zu versenden und den Versand des Artikels über die entsprechende Funktionalität in Mein eBay anzuzeigen. Sofern der Verkäufer den Artikel bereits vor der Information über den vollständigen Zahlungseingang versendet, trägt er nach Maßgabe von § 3 Abs. 3 der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer das Risiko, dass der Käufer den Kaufpreis nicht oder nicht fristgerecht zahlt und den Artikel gleichwohl bereits erhalten hat.
5. Verkäufer sind verpflichtet, auf Anforderung von eBay den Versand eines Artikels mittels eines qualifizierten Versandbelegs oder einer Sendungsverfolgungsnummer des Versanddienstleisters nachzuweisen. Ein qualifizierter Versandbeleg muss gemäß § 4 Abs. 2 der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer folgende Angaben enthalten:
- Name des Versanddienstleisters
- das Einlieferungsdatum
- Name und Adresse des Absenders
- Name und Adresse des Empfängers (welche mit der von eBay genannten Lieferadresse des Käufers übereinstimmen müssen)
- Sendungsverfolgungsnummer (optional)
Wie erfolgt die Auszahlung von eBay an den Verkäufer?
Gemäß § 5 Abs. 1 der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer wird eBay dem Verkäufer den Bruttowert (d.h. Gesamtpreis ohne Abzüge) einer jeden verkauften und abgetretenen Forderung über die vom Verkäufer gewählte Auszahlungsmethode (Auszahlung auf ein PayPal-Konto oder Auszahlung auf ein deutsches bzw. österreichisches Bankkonto) auszahlen, sobald der Käufer die Forderung vollständig und fristgerecht beglichen hat und die weiteren Auszahlungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 2 vorliegen. Darin regelt eBay Folgendes:
„Voraussetzung für die Auszahlung ist der Versand bzw. die Übergabe des Artikels durch den Verkäufer und der Ablauf einer etwaigen Auszahlungsfrist. Die Länge der Auszahlungsfrist bestimmt sich nach dem Kontotyp des Verkäufers (privat oder gewerblich) und hängt bei gewerblichen Verkäufern darüber hinaus vom Service-Status des Verkäufers und der Verkaufshistorie (z.B. Dauer der Mitgliedschaft, Umfang der Verkaufstätigkeit) ab. Einzelheiten zur Auszahlung und zur Länge der Auszahlungsfrist finden sich im Grundsatz zu Auszahlungen. Um die Auszahlungsfrist in Gang zu setzen, muss der Verkäufer den Artikel über die entsprechende Funktionalität in Mein eBay als versendet markieren oder dort eine Sendungsverfolgungsnummer angeben. Dies gilt entsprechend im Falle einer Selbstabholung des Artikels durch den Käufer. Für den Fall, dass der Verkäufer den Artikel nicht als versendet markiert bzw. keine Sendungsverfolgungsnummer angibt, beträgt die Auszahlungsfrist maximal 28 Tage ab Eingang der Zahlung des Käufers bei eBay Services. Der Verkäufer kann seinen Service-Status sowie den Status seiner Auszahlungen jederzeit in Mein eBay einsehen.“
eBay behält sich jedoch das Recht vor, einen oder mehrere Auszahlungsbeträge vorübergehend zurückzuhalten, wenn
1. der Käufer für den betroffen Artikel einen eBay-Käuferschutzfall wegen eines nicht erhaltenen oder erheblich von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikels eröffnet,
2. eine Rückbuchung der Zahlung durch den Zahlungsdienstleister des Käufers (z.B. PayPal) erfolgt, oder
3. aufgrund von konkreten Anhaltspunkten zu besorgen ist, dass einer der zuvor unter (a) und (b) genannten Fälle in Kürze eintreten wird.
Darüber hinaus behält eBay sich das Recht vor, einen oder mehrere Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Verkäufers vorübergehend zurückzuhalten, wenn der Verkäufer nach Maßgabe von § 4 der eBay-AGB in der Nutzung der eBay-Website eingeschränkt oder vorübergehend oder endgültig gesperrt wurde oder sonst konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Käufern nicht erfüllen wird und der Einbehalt des Betrags oder der Beträge zum Schutz der Käufer, anderer eBay-Mitglieder oder sonstiger Dritter erforderlich ist.
Für wen und ab wann gelten die neuen Zahlungsbedingungen von eBay?
Die neuen Bedingungen gelten nach den Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer für alle eBay-Mitglieder, die sich ab dem 28. Februar 2012 erstmalig auf der eBay-Website als Verkäufer registrieren mit dem Zeitpunkt der Anmeldung. Für alle bestehenden eBay-Mitglieder, die sich bereits vor dem 28. Februar 2012 als Verkäufer auf der eBay-Website registriert haben und diesen eBay-Verkäuferbedingungen danach zustimmen, gelten diese ab dem Zeitpunkt, der ihnen per E-Mail von eBay mitgeteilt wird.
Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Verkäufer aus den Änderungen?
Der vielleicht einzige Vorteil der geänderten Zahlungsbedingungen für den Verkäufer liegt darin, dass dieser sich in vielen Fällen künftig nicht mehr selbst um die Zahlungsabwicklung mit dem Käufer kümmern muss, sondern dass dies von eBay übernommen wird. Hierdurch wird der Druck auf den Käufer größer sein, den von ihm geschuldeten Kaufpreis zu bezahlen, da eBay säumigen Käufern Konsequenzen androhen kann.
In der Gesamtschau überwiegen allerdings eindeutig die Nachteile für den Verkäufer. Denn dieser wird sein Geld künftig in vielen Fällen nicht mehr direkt vom Käufer erhalten und muss sich diesbezüglich mit eBay auseinandersetzen. Neben der zeitlichen Verzögerung, die der Verkäufer dabei schon nach den von eBay selbst aufgestellten Regeln zwangsläufig in Kauf nehmen muss und für die eine Verzinsung von eBay explizit ausgeschlossen wird, hat eBay sich in den Zahlungsbedingungen diverse Möglichkeiten vorbehalten, dem Verkäufer sein Geld nicht oder nicht vollständig auszubezahlen. Zudem werden dem Verkäufer zahlreiche Obliegenheiten aufgebürdet, bei deren Nichtbeachtung die Auszahlung von eBay zurückgehalten werden kann. Schließlich stellt sich auch die Frage, ob eBay bei der Zahl seiner Mitglieder überhaupt im Stande sein wird, einzelne Streitfälle zwischen Käufern und Verkäufern zeitnah zu prüfen und abzuwickeln.
Kann man sich als Verkäufer den neuen Zahlungsbedingungen von eBay widersetzen?
Für eBay-Mitglieder, die sich ab dem 28. Februar 2012 erstmalig auf der eBay-Website als Verkäufer registriert haben stellt sich die Frage nicht, da für sie die neuen Bedingungen bereits gelten. eBay-Mitglieder, die sich bereits vor dem 28. Februar 2012 als Verkäufer auf der eBay-Website registriert haben können den neuen Zahlungsbedingungen von eBay widersprechen. In diesem Fall gelten die bisherigen Zahlungsbedingungen, die zwischen eBay und dem Verkäufer vereinbart waren bis auf Weiteres fort. Allerdings kann eBay den Vertrag mit dem Verkäufer kündigen und diesen damit von der Nutzung der Verkaufsplattform ausschließen, falls dieser den neuen Zahlungsbedingungen widerspricht. Faktisch ist der Verkäufer bei eBay daher dazu gezwungen, die neuen Bedingungen zu akzeptieren, wenn er auch weiterhin auf dieser Plattform anbieten möchte.
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591 Kommentare
Ich habe einen gewerblichen Shop bei Hood.de angemeldet und schon nach wenigen Tagen feststellen müssen, dass nicht ein einziger Artikel hochgeladen wurde, geschweige denn Verkäufe oder nennenswerter Traffic generiert wurden. Es war schlichtweg nicht möglich, das System vernünftig zu nutzen.
Nach kürzester Zeit habe ich meinen Shop gekündigt, da der Service und die Benutzerfreundlichkeit absolut untragbar waren. Dennoch erhielt ich eine Rechnung über 700 Euro, obwohl ich keinerlei Leistungen von Hood in Anspruch genommen habe. Weder wurde ein Artikel hochgeladen, noch konnte ich irgendeinen Nutzen aus dieser Plattform ziehen.
Es ist unfassbar, dass Hood.de versucht, solche Beträge für nicht erbrachte Leistungen einzutreiben. Dies ist für mich die größte Abzocke, mit der ich jemals konfrontiert wurde. Ich habe den Shop sofort gekündigt und werde diesen Betrag unter keinen Umständen bezahlen.
Für alle, die mit dem Gedanken spielen, einen Shop bei Hood.de zu eröffnen: Lasst es sein! Es ist reine Zeit- und Geldverschwendung.
Wie würdet ihr euch in solch einem Fall verhalten?
150.-- fordert Catawiki für Zollgebühren zusatzlich !(Im VersteigerungsAngebot so versteckt ,dass keiner es findet)
37.-- Lieferkosten
487.-- Euro forde Catawiki Betrag insgsamt mit Zollgebühren ( Damit Produkt viel zu gteuer !!)
Produkt kommt in Leipzig an; Jetzt fordert DHL-Zoll nochmals 122 Euro sonst keine Auslieferung !
Catawiki reagiert nicht bei 4 Emails an Kundenservice bleiben unbeantwortet.
Finger weg,reine Geldvernichtungsmaschine, kein Ansprechpartner, kein Service. Automaten klauen das Geld
bei/für catawikis 'seriösen' ruf spiele
meine erfahrung: kauf von über 30 artikel
27 gut abgelaufen
sollte ein ausreichend guter schnitt sein
seriös und geschützt, sollte jedoch anders laufen
denn die drei anderen artikel....
tja...
da weiß ich im grunde nichts darüber/dazu
es gibt kei e antwort
weder vom anbieter noch von catawiki
telefonnummer funktioniert nicht
Emails werden ignoriert
reklamation hat ein freundlicher verkäufer in die wege geleitet
catawiki bestätigt aber geld kommt nicht zurück
so erfreut ich anfangs war
so sehr erinnert es schon ans temu-niveau
bloß ist das eine billiger humbug
das andere aber rühmt sich als eine
auktionsplattform
am ende wirken sie beide allerdings eher
korrupten banditos vereine
sehr schade
und um einige hunderter gebracht
onlinewelt ein einziges lehrgeld
und der kunde ist immer selbst schuld
fazit: nicht zu empfehlen
back to the einkaufshaus mit tatsächlichem ansprechpartner
Seiten senden.
Beide behaupten, es wäre "legal".
Ich kann bisher nur Positives berichten.
Natürlich sind meine zwei, bisher, dort verkauften Artikel nicht ausreichend, um eine generelle Aussage über Catawiki machen zu können, aber diesen Anspruch haben Erfahrungsberichte ja nicht. Ich kann nichts negatives berichten, bei meinen Versteigerungen lief alles bestens. Auch die Gebühr von 5% an Gewinn ist meines Erachtens nach nicht hoch. Auch das Geld wurde sehr schnell überwiesen. Ich habe mehrfach Berichte gelesen, in denen von fehlenden Zahlungen gesprochen wurde. Bei mir erfolgte die Zahlung in kürzester Zeit. Ich habe nun einige neue Auktionen gestartet. Sollte dabei etwas schief laufen, werde ich es berichten.
kann man auch wieder aussteigen.
Verkäufer verlangt 30--Euro Versandkosten.Habe ich nicht gesehen
und möchte stornieren.Bitte antworten
MfG
Grundmann
Ob das gerecht ist, muss jeder Händler selbst wissen. Wer hat, der hat! Ich mache nur das mit, was ich mir leisten kann. Deshalb kann ich online meine Waren eben nicht mehr nur mit 100% Aufschlag anbieten, sondern eben von-bis 400% oder noch mehr, so dass bei mir noch was bleibt. Und wenn nicht, dann eben nicht. :-)
Wir müssen das nicht unterstützen! Jeder sollte als Händler oder Privatverkäufer rechnen können. Wenn es sich nicht lohnt, lässt man es. Wenn es ich lohnt und rechnet, macht man mit. Dann kann mir es egal sein, ob auf den Versand noch Provisionsen anfallen oder nicht.
Allerdings weiß ich schon jetzt. Es rechnet sich für keinen Normalverkäufer unter 70.000 - 200.000 Artikel.
Wer nicht rechnen kann, muss eben insolvent gehen.
So ist das nun mal.
Verbraucherschutz gibt es eh nicht. Logisch, sonst können wir ja nicht über das Ohr gehauen werden.
Perfektes Deutsch - Standort Kleinstadt in Deutschland - Lieferung Ebay-Plus in 3 Tagen.
Dann kam nach 1 Woche die Ware - aus China. Verkäufer ist ein anderer als der bei den rechtlichen Angaben zum verkäufer im Angebot steht. Rechnung nur nach 6-maliger Aufforderung und dann kommt die Rechnung OHNE Umsatzsteuerausweis und mit einem ganz anderen Firmennamen als der bei Ebay zu sehen ist. Kein Kommentar von Ebay !
Dort scheint man zu tollerieren das die Chinesend en Deutschen Staat betrügen und die Umsatzsteuer gar nicht abführen.
Die DE..... Steuernummer lautet auf eine ganz andere Firma.
Die Ware war o.k. Aber ohne Rechnung für uns als Unternehmen nicht akzeptabel.
Wir haben Ebay eingeschaltet - aber ausser 2 Standard-Schreiben dass sie dafür nicht zuständig sind und hinhaltetaktik kam nichts.... Der Chinese mit 155000 Verkäufen in 2022 verkauft munter weiter ohne Steuerausweis.....
in anderen Plattformen kann man auch kaufen! Verkaufen lohnt sich überhaupt nicht! nur ab zocke bei Ebay.
Auch voller China mühl!
Ebay verdient doch an den eingestellten Artikel ,die Versandgebühren haben doch mit den Artikel überhaupt nichts zu tun,ich meine hier wird der Käufer und Verkäufer getäuscht und abgezockt,da es erst sagen wir mal 1 Jahr so geht ist noch Zeit das zu melden.
Egal , mann kann auch ohne Ebay an die Händler kommen und daher direkt das Geschäft machen .
In meinen Augen sollte sich das Kardellamt damit beschäftigen .
Vorgang:
Ich habe als Privatperson am 26.07.2022 mehrere Inserate auf Ebay eingestellt.
Da ich Optionen wählte, die Gebühren kosten sollten, habe ich
mehrfach gegoogelt (siehe Anhang) in welchem Fall die Gebühren
anfallen.
Mehrfach wird über Google angezeigt, dass die Gebühren
(in meinem Fall Option: “Mindestpreis nicht erreicht”)
erst fällig werden, wenn ein Verkauf zustande gekommen ist.
Ein paar Tage später fand ich eine Abbuchung über 600€ auf meinem
Konto wieder und kontaktierte den Support, dass da etwas nicht stimmen könne.
Am 2.08.2022 versicherte die Dame vom Support mir am Telefon, dass sie das Missverständnis
erkenne und sich darum kümmern werde es rückgängig zu machen,
ich solle aber alle Inserate löschen, was ich umgehend tat.
Es waren weder Gebote noch Verkäufe passiert.
Am 3.08.2022 bekam ich eine Email vom Kundenservice,
dass mein Anliegen nicht rückgängig gemacht werde und ich die
Gebühren bezahlen müsse.
Ich legte Widerspruch ein und lege ihn hiermit wiederholt ein:
1. auf Grund m. E. Vortäuschung falscher Tatsachen / Benutzerunfreundlich ohne Warnung.
Wer würde eine Option wählen, die bei Nichtverkauf eine horrende Summe an Gebühr kostet?
Beispiel: ich will eine Rolex für 5000€ verkaufen, stelle zur Sicherheit
mit Mindestpreis ein, weil ich Angst habe, dass die Uhr sonst für € versteigert wird,
verkaufe die Uhr aber nicht und habe für das Inserat dann 150€ Gebühren bezahlt?
Das ist doch vollkommen absurd.
Benutzer in solche Kostenfallen zu locken, sollte strafbar sein.
Man hatte mir die Lösung des Problems versprochen und sich kundenfreundlich
genannt, wenn es um offensichtliche Missverständnisse ging.
Ebay ist inzwischen ein überladenes Plateau für das man einen Bachelor machen
müsste, um es zu durchblicken, von Benutzerfreundlichkeit kann da keine Rede mehr sein.
2. habe ich 29.07.2022, am 1.,2. und 3. August mich mehrfach mit
dem Support auseinandergesetzt, nachdem ich, wie aufgetragen,
am 2.08. alle Inserate gelöscht hatte.
Somit befand sich der Vorgang innerhalb der üblichen
14-tägigen Widerrufsrecht von Verträgen. Ich habe widerrufen,
gelöscht und widersprochen.
Dabei bleibe ich.
Nach weiterer Recherche finde ich zahlreiche Artikel,
die diese Problematik beleuchten:
https://www.it-recht-kanzlei.de/viewComment.php?nid=5494
https://www.finanztip.de/blog/neue-ebay-gebuehren-veraergern-verkaeufer/
Wenn Sie dies nicht akzeptieren, behalte ich mir vor
mich öffentlich gegen diese offensichtliche Bauernfängerei
zu wehren.
Jany Tempel
Nach Abzug der Gebühren sind mir 8,99 geblieben . Das bedeutet das ich nicht mal 0.01 Cent gewinn hatte sondern noch draufgelegt habe. An DHL Paketgebühren zahlen und eBay erhebt auch noch Gebühren auf Versandkosten. Das ist Betrug und Diebstahl . Ich verstehe nicht wie man das durchgehen lassen kann. Der Laden gehört vom Netz entfernt und die Verantwortlichen betrüger angeklagt. Wenn man beim verkaufen noch draufzahlen tut , stimmt etwas nicht. Dann Verpackung und zur Post. Also habe ich den Artikel quasi verschenkt und noch Verlust!
Somit wird bei ebay der Verkäufer immer benachteiligt, selbst wenn man es als privat Person verkauft und die haltlosen Behauptungen des Käufers entkräften kann. Das widerspricht dem Deustchen Gesetz und sollte vom Gesetzgeber in Zukunft unterbunden werden. 1-2 erfolgreiche Klagen würde villeicht auch aureichen.
Und quasi ein big Player in dem jeweiligen Thema sind.
Bsp diamant...ein bigplayer fälscht da nix die machen ihr cash auch so....
Niemals einfachso bieten
Die von diesem kriminellen Drecksladen einbehaltenen Verkaufsgebühren sind reiner strafbarer Wucher.
Dieser scheiß Laden bereichert sich durch faktisches Nichtstun an der Arbeitsleistung derer, welche die "Dienstleistungen" diesen kriminellen Konzerns in Anspruch nehmen, um privat ein paar Dinge zu verkaufen.
Hier fehlen eindeutig strafrechtliche Ermittlungen und der sofortige Erlass und eine Vollstreckung von Haftbefehlen wegen gewerbsmäßig angelegtem Wucher in Millionenhöhe gegen die Geschäftsleitung!
und wann kommt die Einführung , dass das Gehalt auf ein Konto einer Bank nur überwiesen wird die der Arbeitgeber bestimmt
oder
die Rente der eigenen Bank der Rentenversicherung ?
... oder oder oder
Vielleicht seid Ihr anderer Meinung, aber bedenkt mal, dass der Wareneinkauf auch laufen muss , oder gibt euer Großhändler eine Zahlungsfrist. Nein wir zahlen immer Vorort bei Einkauf in Bar
liebe Grüße
Torsten
Ich sollte doch bitte schön Leute bestellen, die den Schrank in meine Wohnung bringen.
Daraufhin habe selbst eine Spedition gesucht und wollte natürlich die Kosten für die Lieferung
zurückhaben. Catawiki aber drohte mir, dass ich dies nicht dürfte. Ich sollte mir gefälligst Leute suchen, die den Schrank in meine Wohnung bringen, und die erneute Zustellung durch die Spedition der Verkäufers noch einmal bezahlen, ansonsten, würde ich das ganze Los verlieren.
Daraufhin habe ich tatsächlich nun 2 Möbelpacker gefunden und einen Termin für die erneute
Anlieferung mit der Spedition vereinbart. Die Spedition ist zu dem vereinbarten Termin nicht gekommen und hat den Termin auch nicht abgesagt.
Daraufhin habe ich eine bitterbösen Mail an den Kundenservice von Catawiki geschrieben. Aber
keine Reaktion. Nun versuche ich mein Geld durch die Bank zurück zu holen.
Den Kundenservice von Catawiki können Sie vergessen. Sie haben ja die Provision vom Verkäufer und von Käufer bereits kassiert. Für Problemlösung bei der Abwicklung haben sie überhaupt kein Interesse.
Erstattung von eBay an mich 8,40 €,
d. h. ich lege sogar 9 Cent bei den Versandkosten drauf und bekomme für die Schreibmaschine nichts. Komische Strategie, da verdient nur eBay zu Lasten der Verkäufer. Wer unterbindet denn so etwas?
Mich findet man auch demnächst bei Hood wieder.
Nur ein Beispiel.
Habe für 24€ etwas verkauft mit 17€ Versandkosten Gebühren von Ebay 4,86€ kein Wunder das auch bei den Preiseinstellungen
diese Kosten irgendwie reinkommen. Nachteile hat nur der Käufer auch wenn ich die Versandkosten übernehme muss ich diese beim Preis mitberechnen was für Ebay kein Nachteil ist. Der Gewinner ist immer Ebay
ACHTUNG: Bei Erwerb meiner Artikel nutzen Sie bitte ausschließlich die von mir mitgeteilten Bankdaten. Sollten Sie z.B. an eBay überweisen, dürfen Sie die Artikel auch gerne dort einfordern!!
Ich war seit 2004 gelegentlich auf Ebay auch als privater Verkäufer tätig, aber so eine Unverschämtheit ist mir neu!
Deshalb hoffe ich das der Boykott weitergeht.
Dies schließt ein auch nichts mehr bei Gierbay zu kaufen.
Gerne bei Ibäh den gewünschten Artikel aussuchen aber dann den Verkäufer direkt konaktieren.
Die Impresdum Funktion machts möglich.
Erfahrungsgemäß freut sich der Verkäufer über die gesparten Ibäh Gebühren.
Manche Ebay Händler legen Artikeln schon ein Schreiben bei, man mögee doch in Zukunft direkt bestellen.
Vielleicht wird das bald Standard
Bei mir gibt es nur noch gegen Vorauskasse, ansonsten ist Gierbay für mich gestorben.