![Vergaberecht: Neue VgV lässt auf sich warten](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/2043/image.jpg)
Am vergangenen Freitag, den 26.03.2010, hat die Bundesregierung auf der Bundesratssitzung den VgV-Entwurf behandelt. Dieser wurde aber nicht einfach durch gewunken. Vielmehr brachten der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrats insgesamt 16 Änderungsvorschläge ein.
Hiervon wurden auf der Bundesratssitzung 12 Änderungsvorschläge angenommen, vgl. Beschluss des Bundesrates – BR-Drucksache 40/10 (Beschluss) – vom 26. März.
Besonders kritisch ist der Wirtschaftsausschuss, der auch hinsichtlich der Verdingungs-/Vergabeverordnungen noch folgenden Nachbesserungsbedarf sieht:
„Der Bundesrat stellt fest, dass die bisher betriebene Modernisierung des EU-Vergaberechts im deutschen Recht unzureichend ist. Er bedauert, dass die mit dem Vergabemodernisierungsgesetz aufgenommene Vereinfachung und Harmonisierung der Vergabevorschriften in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - VOB/A, Ausgabe 2009 - und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL/A, Ausgabe 2009 - sowie der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen - VOF, Ausgabe 2009 - in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2004/18/EG nicht bestmöglich durchgeführt, optimiert und auf notwendige Vorgaben beschränkt wurde. Die im Beschluss des Bundesrates zur Dritten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (vgl. BR-Drucksache 476/06 (Beschluss) vom 22. September 2006) aufgestellten Erwartungen in Bezug auf Harmonisierung, Erforderlichkeit und Anwenderfreundlichkeit wurden mit den vorgenannten Vergabeordnungen nicht erreicht. Daher sieht der Bundesrat bei den von den Vergabeausschüssen - früher: Verdingungsausschüssen - erarbeiteten Regelwerken noch Nachbesserungsbedarf."
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