Neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel: in der EU geplant

Neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel: in der EU geplant

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich kürzlich in Brüssel auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. Dies ist der entscheidende Schritt, der den Weg frei macht für die abschließenden Beratungen des Europäischen Parlaments.

Zukünftig soll der Nährstoffgehalt bei allen Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben werden, es ist eine Mindestschriftgröße einzuhalten und bei der Verwendung von Lebensmittel-Imitaten soll ein entsprechender Hinweis angebracht werden. Wichtige Allergene müssen künftig auch bei nicht verpackter Ware deklariert werden.

Die neuen Kennzeichnungsvorschriften der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung im Überblick

Nährwertkennzeichnung

Es wird vorgeschrieben, den Energiegehalt und die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in tabellarischer Form auf der Lebensmittelverpackung aufzulisten. Die verpflichtende Nährwertkennzeichnung darf durch zusätzliche Kennzeichnungselemente wie das "1plus4-Modell“ des Bundesernährungsministeriums ergänzt werden.

Mindestschriftgröße

Für verpflichtende Kennzeichnungselemente wird eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimeter (bezogen auf den Buchstaben "x") festgelegt.

Lebensmittel-Imitate

Auf die Verwendung von Lebensmittelimitaten wie Käse- oder Schinkenersatz muss zukünftig in der Nähe der Verkehrsbezeichnung ausdrücklich hingewiesen werden.

Allergen-Kennzeichnung

Die wichtigsten Allergene müssen zukünftig auch bei nicht verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Beispiele hierfür sind Eier, Fisch, Erdnüsse und glutenhaltige Erzeugnisse.

Koffein-Kennzeichnung

Koffeinhaltige Lebensmittel und Getränke wie zum Beispiel Energy-Drinks werden EU-weit mit einem gesonderten Warnhinweis für Schwangere und Kinder versehen. In Deutschland beispielsweise mit dem Aufdruck "Nicht zu empfehlen für Kinder oder Schwangere".

"Nano"-Kennzeichnung

Lebensmittel, die technologisch hergestellte Nano-Partikel enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

Herkunftskennzeichnung

Für Fleisch soll eine verpflichtende Angabe des Herkunftslandes eingeführt werden.

Banner Starter Paket

Hinweis

Der Entwurf der Lebensmittelinformations-Verordnung wird im weiteren Verfahren dem Europäischen Parlament zugeleitet, das den Regelungen noch zustimmen muss.

Quelle: PM dem BMELV

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Albachiaraa - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Bundesregierung will erweiterte Kennzeichnung von Getränkeverpackungen
(20.02.2013, 12:42 Uhr)
Bundesregierung will erweiterte Kennzeichnung von Getränkeverpackungen
Stilblüte oder Etikettenschwindel? Abbildungen auf Getränke-Etiketten gelten mitunter als Inhaltsangabe
(16.05.2012, 06:47 Uhr)
Stilblüte oder Etikettenschwindel? Abbildungen auf Getränke-Etiketten gelten mitunter als Inhaltsangabe
Lebensmittel mit Azofarbstoffen: Neuer Warnhinweis ab dem 20.07.2010
(21.05.2010, 07:11 Uhr)
Lebensmittel mit Azofarbstoffen: Neuer Warnhinweis ab dem 20.07.2010
Update in Sachen Kommissionsentwurf: Zur EU-Lebensmittelkennzeichnung
(29.01.2010, 08:27 Uhr)
Update in Sachen Kommissionsentwurf: Zur EU-Lebensmittelkennzeichnung
Lebensmittelkennzeichnung: Bei Herstellerangabe reicht bloße Angabe des Firmennamen nicht aus
(13.10.2009, 09:30 Uhr)
Lebensmittelkennzeichnung: Bei Herstellerangabe reicht bloße Angabe des Firmennamen nicht aus
Wettbewerbswidrig: Wenn die Lebensmittelkennzeichnung nicht deutlich lesbar erfolgt
(05.10.2009, 10:43 Uhr)
Wettbewerbswidrig: Wenn die Lebensmittelkennzeichnung nicht deutlich lesbar erfolgt
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei