Neue Grenzwerte für Chemikalien in Tätowier-Tinten und Make-up
Ab heute gelten für gefährliche Stoffe, die in Gemischen für Tätowier-Tinten und Permanent Make-up enthalten sind, neue Grenzwerte. Damit treten die EU-Rechtsvorschriften, die im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung 2020 beschlossen wurden, in Kraft. Die Beschränkung gilt für krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe sowie für Chemikalien, die bereits in Kosmetika verboten sind.
Betroffen sind außerdem hautsensibilisierende Stoffe, haut- und augenreizende Stoffe, Metallverunreinigungen, aromatische Amine und einige Pigmente. Die Chemikalien sind bereits in ihrer Verwendung als Kosmetika und in Tätowierfarben in sieben Mitgliedstaaten verboten: in Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Schweden und Slowenien. Die neuen Vorschriften gelten nun für alle EU-Staaten.
Für die Stoffe, die ab heute verboten sind, soll es auf dem Markt sichere Alternativen geben. Die grünen und blauen Pigmente werden erst ab dem 4. Januar 2023 verboten sein. Damit sollen die Unternehmen mehr Zeit erhalten, um sichere Alternativen für diese beiden Pigmente zu finden.
Weitere Informationen hierzu s. hier.
Quelle: PM der EU
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