Neue Vergaberichtlinien im EU Amtsblatt veröffentlicht!
Die neuen EU Vergaberichtlinien sind am 28.03.2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Kommission hat damit gleich alle drei relevanten Vergaberichtlinien veröffentlicht.
Es handelt sich um die
- Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe
- Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG und die
- Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG
Diese Richtlinien treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, also am 17.04.2014. An diesem Tag beginnt die zweijährige Umsetzungsfrist zu laufen. Bis zum 16.04.2016 müssen die Richtlinien dann in deutsches Recht umgesetzt werden.
Nur im Bereich der Verteidigung ändert sich erst einmal nichts.
Die IT-Recht Kanzlei wird die neuen Richtlinien im Einzelnen vorstellen und über den Gang der Gesetzgebung informieren. Schon jetzt gibt es erste Gerüchte, dass es wohl statt der VOL/A im Waren- und Dienstleistungsbereich eine Erweiterung der VgV geben soll, im Baubereich aber alles beim Alten bleibt.
Endgültige Entscheidungen hierzu gibt es aber nicht.
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2 Kommentare
ich beziehe mich hiermit auf meinen Kommentar vom 04.04.2016, den ich neuerlich beigefügt habe. Mich würde Ihre Rechtsauffassung in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge an Angestellte, Beamte und Sozialleistungsempfänger interessieren, deren Volumina über den einschlägigen Schwellwerten nach Landes-, Bundes- und EU-Recht liegen.
"Besten Dank für Ihre aufschlussreichen Informationen im Bereich des öffentlichen Vergaberechts. Mich würde Ihre Auffassung in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge von juristischen Übersetzungs- und Dolmetschleistungen interessieren. Nach meiner Rechtsauffassung unterliegt dieselbe nicht nur geltendem EU-Recht als vorrangigem Recht, sondern auch den einschlägigen Gesetzesbestimmungen des deutschen Bundes und der einzelnen Bundesländer. Ich bin immer wieder verwundert., wie wenig sich die Vergabestellen bundesdeutscher Behörden hier am einschlägigen Vergaberecht orientieren.
Bei der Vergabe von Übersetzungs- und Dolmetschaufträgen - z.T. mit einem Auftragswert im 5 - 6-stelligen Bereich - wird häufig nicht einmal der Status der Auftragnehmer unter Involvierung der internen Vergabestellen überprüft.
So kommt es nicht selten zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Empfänger von Sozialleistungen, Angestellte, Beamte, Rentner oder Pensionäre (die sich z.T. schlicht falsch gegenüber den vergebenden Behörden erklären) bei paralleler Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen/Freiberufler.
In der Konsequenz führt dies zusätzlich zu Wettbewerbsverzerrungen. Besten Dank für Ihr diesbezügliches Statement."
besten Dank für Ihre aufschlussreichen Informationen im Bereich des öffentlichen Vergaberechts. Mich würde Ihre Auffassung in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge von juristischen Übersetzungs- und Dolmetschleistungen interessieren. Nach meiner Rechtsauffassung unterliegt dieselbe nicht nur geltendem EU-Recht als vorrangigem Recht, sondern auch den einschlägigen Gesetzesbestimmungen des deutschen Bundes und der einzelnen Bundesländer. Ich bin immer wieder verwundert., wie wenig sich die Vergabestellen bundesdeutscher Behörden hier am einschlägigen Vergaberecht orientieren.
Bei der Vergabe von Übersetzungs- und Dolmetschaufträgen - z.T. mit einem Auftragswert im 5 - 6-stelligen Bereich - wird häufig nicht einmal der Status der Auftragnehmer unter Involvierung der internen Vergabestellen überprüft.
So kommt es nicht selten zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Empfänger von Sozialleistungen, Angestellte, Beamte, Rentner oder Pensionäre (die sich z.T. schlicht falsch gegenüber den vergebenden Behörden erklären) bei paralleler Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen/Freiberufler.
In der Konsequenz führt dies zusätzlich zu Wettbewerbsverzerrungen. Besten Dank für Ihr diesbezügliches Statement.