Wozu dienen die QR-Codes auf den neuen Energie-Labels?
Für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte stehen die neuen Effizienzetiketten in den Startlöchern. Ab dem 01.03.2021 müssen sie verwendet werden. Für Verwirrung und Spekulationen sorgen unter Händlern derzeit die auf den neuen Labels vorhandenen QR-Codes. Sind sie verpflichtend? Welche Informationen müssen sie enthalten und wer muss die Funktionalität sicherstellen? Antworten gibt dieser Beitrag.
I. Was bedeutet der neue QR-Code auf Effizienzlabels
Die novellierten Effizienzetiketten für energieverbrauchsrelevante Produkte werden neben der Skala des einschlägigen Effizienzspektrums, der konkreten Effizienzklasse, Informationen zum Lieferanten und technischen Produktinformationen einen QR-Code („Quick-Response-Code“) enthalten:
Dieser QR-Code muss künftig mit einem Link auf den Verzeichniseintrag des jeweiligen Produktes in der europäischen Produktdatenbank EPREL verknüpft sein.
Verbrauchern soll so die Möglichkeit gegeben werden, durch Auslesen des QR-Codes weitere produktspezifische Informationen direkt über die EPREL-Datenbank abrufen zu können.
Die EPREL-Datenbank ist ab dem 01.03.2021 für Verbraucher zugänglich.
II. Ist der QR-Code verpflichtend auf dem Label darzustellen?
Ja. Der QR-Code ist auf jedem physischen und elektronischen Effizienzlabels verpflichtend am rechten oberen Rand darzustellen. Er darf nicht weggelassen werden.
Der QR-Code muss dabei Dimensionen von 14mm Länge und 14mm Höhe aufweisen und ist in zu 100% schwarzer Farbe darzustellen.
III. Wer ist für die Abbildung und Funktionsfähigkeit des QR-Codes verantwortlich?
Verantwortlich dafür, dass der QR-Code auf den neuen Labels erscheint und mit dem Link auf die Produktmodellinformationen auf der EPREL-Datenbank ausgestattet ist, sind allein die Lieferanten (EU-Hersteller oder Importeure).
Diese Lieferanten trifft für energieverbrauchsrelevante Produkte, die seit dem 01.01.2019 erstmals in der EU in Verkehr gebracht worden, die Pflicht, die Produkte in der EPREL-Datenbank zu registrieren und die Produktmodellinformationen dort einzuspeisen.
Auf diese Eintragungen müssen sie auf den Effizienzlabels, zu deren Bereitstellung sie verpflichtet sind, nun per Formatierung der QR-Codes Bezug nehmen und diese entsprechend verknüpfen.
Händler als bloße Vertreiber kommen mit dem QR-Code und den Hinterlegungspflichten dahingegen nicht in Berührung.
Sie müssen die Ihnen bereitgestellten Effizienzetiketten nur übernehmen und zur Erfüllung Ihrer (Online-)Kennzeichnungspflichten in Angeboten darstellen.
IV. Fazit
Der QR-Code auf den neuen Effizienzlabels muss mit dem Verzeichniseintrag für das jeweilige Produkt in der EPREL-Datenbank verknüpft werden und ist ein Pflichtinhalt, der nicht weggelassen werden darf.
Für die Darstellung des Codes und die korrekte Verknüpfung mit der EPREL-Datenbank sind allein die Lieferanten (EU-Hersteller und Importeure), nicht aber der Handel verantwortlich.
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