Achtung: AGB für eBay ab mtl. 9,90 € - monatlich kündbar

Achtung: AGB für eBay ab mtl. 9,90 € - monatlich kündbar
12.03.2014 | Lesezeit: 6 min

eBay hat wieder einmal seine Nutzungsbedingungen geändert. Am 12. März 2014 tritt eine neue Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der „Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten“ (Datenschutzerklärung) in Kraft. Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf die AGB der einzelnen eBay-Händler, da eBay u. a. die Regelungen zum Vertragsschluss umformuliert hat. Die IT-Recht Kanzlei bietet die neuen eBay-AGB für nur 9,90 Euro / Monat an.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

eBay spricht heute auf Grund der wachsenden Bedeutung von mobilen Applikationen nicht mehr von der Nutzung von eBay-Webseiten sondern von der Nutzung von eBay-Diensten (Webseiten plus lokale und mobile Applikationen). Der frühere Ausdruck „Mitglied“ ist entfallen und durch den Begriff „Nutzer“ ersetzt worden. Die neuen AGB gelten wie bisher nur für die deutschsprachigen eBay-Webseiten ebay.de, ebay.at und ebay.ch. Schon bisher galten für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites detaillierte AGB, die nicht nur allgemeine Nutzungsbestimmungen der eBay-Websites sondern darüber hinaus auch das Zustandekommen von Verträgen des eBay-Händlers mit Kunden, vorvertragliche Pflichtangaben, Fälligkeit des Kaufpreises und Bestimmungen zum Preisauszeichnungsrecht regeln.

Den Vertragsschluss hat eBay nun in einem neuen § 6 geregelt. Dieser lautet in seiner neuen Fassung wie folgt:

„§6 Angebotsformate und Vertragsschluss
1. eBay stellt den Nutzern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um mittels der eBay-Dienste Verträge anzubahnen bzw. abzuschließen. Verkäufer haben die Möglichkeit ihre Artikel über die eBay-Dienste auch international anzubieten. Hierzu kann der Verkäufer einen Artikel direkt auf einer anderen eBay-Website einstellen. Ferner gibt es die Möglichkeit, für eingestellte Artikel internationalen Versand anzubieten.
2. Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er einen Start- bzw. Festpreis und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Legt der Verkäufer beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.
3. Der Verkäufer kann Angebote im Auktionsformat zusätzlich mit einer Sofort-Kaufen-Funktion versehen. Diese kann von einem Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. eBay behält sich vor, diese Funktion in der Zukunft zu ändern. Weitere Informationen zur Sofort-Kaufen-Option.
4. Bei Festpreisartikeln nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen“ anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisartikeln, bei denen der Verkäufer die Option „sofortige Bezahlung“ ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen“ anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb (sofern verfügbar) legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
5. Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Weitere Informationen zum Bieten.
6. Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.
7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
8. In bestimmten Kategorien kann der Verkäufer sein Angebot mit einer Preisvorschlag-Funktion versehen. Die Preisvorschlag-Funktion ermöglicht es Käufern und Verkäufern, den Preis für einen Artikel auszuhandeln. Weitere Informationen zur Preisvorschlag-Funktion.
9. Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.
10. Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten.
11. Wird ein Artikel vor Ablauf der Angebotsdauer von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.“

Eine ausführliche Gegenüberstellung seiner alten und neuen AGB stellt eBay unter http://pages.ebay.de/policies/aenderung-agb.html zur Verfügung.

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Konsequenzen für eBay-Händler

Online-Händler sind nach Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB verpflichtet, Verbraucher im Fernabsatz darüber zu informieren, wie der Vertrag zustande kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass das Zustandekommen des Vertrages zwar in den Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers geregelt ist, dem Verbraucher aber nicht bei jedem Vertragsschluss über die Plattform erneut vom Plattformbetreiber zur Kenntnis gebracht wird. Daher muss der Händler den Verbraucher vor jedem Vertragsschluss über die Plattform eBay erneut darüber informieren, wie bei eBay der Vertrag zustande kommt. Hierbei muss sich der Händler aber zugleich an die Vorgaben von eBay halten, um nicht gegen die Nutzungsbedingungen von eBay zu verstoßen.

Empfehlung der IT-Recht Kanzlei

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, das Zustandekommen des Vertrages bei eBay direkt in den eigenen Verkaufs-Bedingungen für eBay zu regeln und sich dabei wiederum an den Nutzungsbedingungen von eBay zu orientieren.

Die IT-Recht Kanzlei stellt im Rahmen ihrer Beratungsleistungen ab sofort für 9,90 Euro / Monat auch AGB für den Verkauf von Waren über eBay zur Verfügung, bei denen die Änderungen der Nutzungsbedingungen von eBay bereits berücksichtigt wurden. Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.

Tipp eBay AGB: Unser Update-Service

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die Waren über eBay vertreiben, bereits ab 9,90 Euro monatlich professionelle

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  • Widerrufsbelehrungen und
  • Datenschutzerklärungen

im Paket für folgende eBay-Plattformen an:

IT-Recht Kanzlei steht für Qualität

Die IT-Recht Kanzlei ist seit 2004 in den Bereichen des E-Commerce sowie des Wettbewerbsrechts tätig und Marktführer unter den Kanzleien im Bereich dauerhafter Händlerbetreuung.

Die Fachanwälte der IT-Recht Kanzlei stellen durch eine dauerhafte Qualitätssicherung die Aktualität und Rechtssicherheit der hier angebotenen Rechtstexte sicher.

Über 30.000 Präsenzen nutzen derzeit unsere Rechtstexte - dies bürgt für die Qualität der Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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