Neuer Service der IT-Recht Kanzlei: Datenschutzklauseln für Microsoft Teams und Zoom!

Neuer Service der IT-Recht Kanzlei: Datenschutzklauseln für Microsoft Teams und Zoom!
21.08.2020 | Lesezeit: 3 min

Spätestens durch die Corona-Pandemie haben sich digitale Videokonferenzen endgültig am Markt durchgesetzt und sind zur Normalität geworden. Viele Online-Händler nutzen nun die beliebten Tools wie Zoom oder Microsoft Teams, um mit Dritten wie Geschäftspartnern oder Kunden zu kommunizieren. Doch auch hier lauern datenschutzrechtliche Fallstricke. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten nun Datenschutzklauseln für Microsoft Teams und Zoom zur Verfügung, damit diese Dienste im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Erfordernissen verwendet werden können.

Microsoft Teams und Zoom: Nicht mehr wegzudenken

Die Videokonferenz-Softwares Microsoft Teams sowie Zoom dürften mittlerweile die bekanntesten und meistbenutzten Tools in diesem Segment darstellen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sowohl mit Microsoft Teams als auch mit Zoom ist es möglich, ortsunabhängig Online-Meetings mit mehreren Teilnehmern virtuell durchzuführen. Neben der Grundfunktion - der Videotelefonie - eröffnen die Tools auch weitere Anwendungsmöglichkeiten. So lassen sich beispielsweise Bildschirminhalte für Teilnehmer des Videocalls freigeben oder auch Dateien teilen.

Klar ist jedoch auch, dass bei der Nutzung von Teams und Zoom personenbezogene Daten verarbeitet werden und die Nutzung somit den datenschutzrechtlichen Vorgaben genügen muss. Hier kommt der neue Service der IT-Recht Kanzlei ins Spiel:

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Datenschutzklauseln für Microsoft Teams & Zoom von der IT-Recht Kanzlei

Händler, die Videokonferenz-Tools zur Kommunikation mit Dritten (Geschäftspartner, Mitarbeiter, Kunden) verwenden, müssen dazu in ihrer Datenschutzerklärung entsprechend der Vorgaben einige Angaben machen. So muss die Datenschutzerklärung beispielsweise auflisten, welches Tool genutzt wird, zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden oder ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem jeweiligen Anbieter geschlossen wurde.

Die IT-Recht Kanzlei stellt nun (ihren Mandanten?) speziell auf die Verwendung von Microsoft Teams und Zoom zugeschnittene Datenschutzklauseln für zur Verfügung. Damit sichern Händler die Verwendung von Microsoft Teams oder Zoom unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten mit nur wenigen Klicks ab.

Zoom vs. Datenschutz: Da war doch was?!

In der Vergangenheit wurde rege über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des mittlerweile enorm beliebten Videokonferenz-Tools Zoom diskutiert. Mit dem explosiven Anstieg der Nutzerzahl wuchsen in den letzten Monaten auch datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich des rechtssicheren Einsatzes von Zoom. Angesichts der doch zahlreichen Kritikpunkte, die IT-Sicherheitsexperten bemängelten, besserte der Betreiber nach. So wurde neben einer verbesserten Verschlüsselung (AES 256 Bit GCM) auch eine Wahlmöglichkeit bzgl. des Server-Standorts (u.a. USA, Kanada, Europa, Japan) eingeführt.

Des Weiteren wurde das viel kritisierte Aufmerksamkeitstracking standardmäßig deaktiviert. Hier bekam der Veranstalter eines Zoom-Meetings in der Vergangenheit eine Meldung, wenn Teilnehmer bspw. durch Minimieren der Anwendung dem Zoom-Meeting nicht ihre volle Aufmerksamkeit widmeten. Schließlich wurde auch das sog. Facebook Software Development Kit deaktiviert. Die iOS-Version von Zoom schickte in der Vergangenheit Daten an Facebook - selbst wenn sich Nutzer nicht über Facebook bei Zoom registriert hatten.

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