Muster: Freiwillig Widerrufsrecht einräumen - aber ohne Versandkostenerstattung

Muster: Freiwillig Widerrufsrecht einräumen - aber ohne Versandkostenerstattung
Stand: 20.07.2021 2 min 1

Der Verbraucher muss seinen Widerruf grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ab der Lieferung erklären. Bei verspätetem Widerruf kann der Online-Händler den Widerruf ablehnen - oder aus Kulanz akzeptieren und Bedingungen stellen, wie etwa die Nicht-Erstattung der Versandkosten. Hierfür bieten wir ein passendes Muster an.

I. Versäumnis der Widerrufsfrist ermöglicht Kulanzangebote des Händlers

Versäumt ein Verbraucher die für ihn geltende Widerrufserklärungsfrist (gesetzlich bei Warenlieferungen nach §§ 355 BGB i.V.m. § 356 Abs. 2 Nr. 1 a BGB 14 Tage nach Warenerhalt), kann er sein gesetzliches Widerrufsrecht nicht mehr wirksam ausüben. Auf Widerrufserklärungen nach Ablauf dieser Frist müssen sich Händler insofern nicht einlassen.

Anstatt Verbrauchern in Fällen verspäteter Widerrufserklärungen die „kalte Schulter“ zu zeigen, kann es aus Kundenbindungsgründen gegebenenfalls aber angezeigt sein, ihnen aus Kulanz die Rückabwicklung des Vertrages anzubieten.

Weil sich ein solches Kulanzangebot wegen des Fristversäumnisses außerhalb des gesetzlichen Widerrufsregimes bewegt, darf der Händler die Rücknahme der Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises von weiteren Bedingungen abhängig machen, die für das gesetzliche Widerrufsrecht eigentlich unzulässig wären.

Vielen Händlern ein Dorn im Auge ist insofern die beim gesetzliche Widerrufsrecht verpflichtende Rückerstattung der Versandkosten zuzüglich zum Kaufpreis ( § 357 Abs. 2 BGB ).

Bietet der Händler einem Verbraucher, der den Widerruf verspätet erklärt, die Rückabwicklung freiwillig an, kann er hierbei die gezahlten Versandkosten vom Rückerstattungsumfang zulässig ausschließen.

Banner Premium Paket

II. Muster der IT-Recht Kanzlei

Für diese Konstellation (verspätete Widerrufserklärung + kulanzweise angebotene Rückabwicklung unter Ausschluss der Versandkostenrückerstattung) bieten wir ein hilfreiches Formulierungsmuster an.

Das Muster ist hier für unsere Mandanten abrufbar.

Zahlreiche weitere Muster zum Widerrufsrecht:

Wir bieten viele Musterschreiben für diverse andere Problemfälle im Zusammenhang mit dem Verbraucherwiderrufsrecht hier an.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: PeopleImages.com - Yuri A

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

A
A. Smith 20.07.2021, 12:54 Uhr
Ihre Mustertexte in einfacher Sprache
Hallo Phil Salewski, alle Ihre Mustertexte sind, wie immer, für die verschiedensten Fallkonstellationen aus Händlersicht sehr hilfreich. Jedoch haben wir festgestellt, dass die durchaus rechtlich korrekten Formulierungen dieser Mustertexte vermehrt auf Unverständnis und Verärgerung bei den Kunden führt. Wäre es daher sinnvoll, dass Sie Ihre Mustertexte auch in einfacher Sprache anbieten könnten? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße A. Smith

Beiträge zum Thema

Ist der Kaufpreis bei Widerruf erst nach Erhalt der Retoure zu erstatten?
(18.10.2024, 11:00 Uhr)
Ist der Kaufpreis bei Widerruf erst nach Erhalt der Retoure zu erstatten?
Widerrufsrecht ausgeschlossen beim Onlineverkauf von Pflanzen?
(08.05.2024, 07:56 Uhr)
Widerrufsrecht ausgeschlossen beim Onlineverkauf von Pflanzen?
Darf ein Widerruf wegen unklarer Identität des Erklärenden zurückgewiesen werden?
(13.03.2024, 08:19 Uhr)
Darf ein Widerruf wegen unklarer Identität des Erklärenden zurückgewiesen werden?
Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
(13.06.2023, 11:40 Uhr)
Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
Besteht bei Verträgen über digitale Produkte ein Widerrufsrecht?
(31.05.2023, 12:41 Uhr)
Besteht bei Verträgen über digitale Produkte ein Widerrufsrecht?
BGH: Privilegierung nur bei unveränderter Übernahme der Muster-Widerrufsbelehrung
(19.04.2023, 16:40 Uhr)
BGH: Privilegierung nur bei unveränderter Übernahme der Muster-Widerrufsbelehrung
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei