Musterformular: Nutzungsvereinbarung für Bild und Text

Musterformular: Nutzungsvereinbarung für Bild und Text
7 min
Beitrag vom: 25.07.2024

Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Bild oder Text sollte klar vertraglich geregelt sein, um Missverständnisse zwischen dem Rechteinhaber und dem Nutzer zu vermeiden. Wir stellen ein Vertragsmuster bereit, das von Rechteinhabern und Nutzern gleichermaßen für die Regelung von Bild-, Text- oder sonstigem Material zu Werbezwecken im Internet verwendet werden kann.

Muster: Nutzungsvereinbarung für Bild und Text

Bilder und Texte sind für die Bewerbung von Produkten im Online-Handel nicht mehr wegzudenken. Bei Bildern handelt es sich stets, bei Texten je nach Ausgestaltung um urheberrechtlich geschützte Werke, die grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechteinhabers genutzt werden dürfen. Eine klare vertragliche Regelung zur Nutzung dieser geschützten Werke ist zur Vermeidung von Abmahnungen dringend anzuraten.

Die nachfolgende Muster-Nutzungsvereinbarung soll dabei unterstützen, die Nutzung des Bild-/Textmaterials ausdrücklich und eindeutig zu regeln. Das Muster ist als Vorlage weitestgehend neutral, also sowohl im Sinne des Rechteinhabers als auch des Nutzers formuliert.

Natürlich kann ein solches Muster nicht sämtliche Bestimmungen beinhalten, die im Einzelfall nötig oder sinnvoll wären, aber es deckt wesentliche Punkte zum Thema Nutzungsrechte in diesem Bereich ab.

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Abschließende Hinweise

Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um eine standardisierte Mustervereinbarung handelt und darin keine individuellen Regelungen berücksichtigt wurden, die ggf. im Einzelfall für den Verwender notwendig oder vorteilhaft sind. Daher ist grds. anzuraten, ein derartiges Muster ggf. nochmals anzupassen oder wenigstens überprüfen zu lassen vor Verwendung im Verkehr.

Für eine individuelle (dann jedoch kostenpflichtige) Anpassung des Musters oder eine Beratung wenden Sie sich gerne an uns: info@it-recht-kanzlei.de.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Ihar Halavach / shutterstock.com

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