Neues Muster: Informationsseite für Versand und Zahlung unter Berücksichtigung der Geoblocking-Verordnung

Die Geoblocking-Verordnung verbietet die Anwendung unterschiedlicher Verkaufsbedingungen (vor allem Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen) für Kunden aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden (= Diskriminierungsverbot). Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Vorgaben haben Online-Händler ihre Zahlungs- und Versandinformationen an die Geoblocking-Verordnung anzupassen. Die IT-Recht Kanzlei hat ein Muster für eine Informationsseite für die Versand- und Zahlungsinformationen für ihre Mandanten erstellt, damit die neue Anforderungen schnell und unkompliziert umgesetzt werden können!
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Die Verordnung über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking ist ein wichtiger Schritt, um in der EU den Onlinehandel zum Nutzen der Kunden voranzutreiben. Kunden sollen beim grenzüberschreitenden Einkauf von Waren und Dienstleistung in der EU nicht mehr diskriminiert werden. Die Geoblocking-Verordnung stellt primär eine Verpflichtung für Händler auf, an jedweden Kunden im gesamten europäischen Wirtschaftsraum zu den gleichen Bedingungen zu verkaufen wie an nationale Kunden.
Weitere Informationen zum Thema Geoblocking-Verordnung können Sie in unserem umfassenden Beitrag „FAQ: Was müssen Online-Händler beim künftigen Verbot des ungerechtfertigten Geoblocking beachten?“ nachlesen!
Problem
Vor diesem Hintergrund stellt sich das Problem, dass Online-Händler die bestehenden Informationen zu Versand und Zahlung auf ihren entsprechenden Informationsseiten an die Vorgaben der Geoblocking-Verordnung anpassen müssen. Hierbei ist insbesondere das Diskriminierungsverbot zu beachten.
Wesentliche Vorschriften in diesem Zusammenhang sind insbesondere Art. 4 (Zugang zu Waren oder Dienstleistungen) und Art. 5 (Nichtdiskriminierung aus Gründen, die im Zusammenhang mit der Zahlung stehen) der Geoblocking-Verordnung.
Im Falle von zukünftigen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Geoblocking-Verordnung drohen betroffenen Online-Händlern empfindliche wettbewerbsrechltiche Abmahnungen.
Lösung der IT-Recht Kanzlei
Wir haben für unsere Mandanten ein Muster erstellt, damit eine Informationsseite zu Zahlung und Versand für den eigenen Online-Shop schnell, sicher und unkompliziert erstellt werden kann!
Hinweis: Mandanten der IT-Recht Kanzlei haben im Mandantenportal jederzeit Zugriff auf das neue Muster für die Informationsseite zu Versand, Zahlungsmöglichkeiten und Berechnung der Lieferzeit.
Das Muster besitzt eine einführende Handlungsanleitung mit Hinweisen, welche Informationen generell auf einer Informationsseite zu Zahlung und Versand vorhanden sein müssen. Darüber hinaus auch Tipps für die richtige Platzierung der Informationen auf der Internetseite.
Sie können nachstehend schon erkennen, wie umfassend das Muster durch die IT-Recht Kanzlei ausgearbeitet wurde:


Die Musterformulierungen für eine Informationsseite zu Versand, Zahlungsmöglichkeiten und Berechnung der Lieferzeit enthält zwei Muster mit Erläuterungen, Bearbeitungshinweisen und weiterführenden Hintergrundinformationen.
Das Muster 1 (Versandinformationen) beschäftigt sich mit
- der Versandkostenangabe im In- und Ausland (pauschal, preisgestaffelt und gewichtsabhängiger Versand),
- dem Grundsatz des Diskriminierungsverbots
- der Frage nach der Wählbarkeit des Liefergebiets bzw. Lieferpflicht und
- der Frage nach der unterschiedlichen Höhe von Versandkosten im In- und Ausland
Das Muster2 (Zahlungsinformationen) beschäftigt sich mit
- den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten im In- und Ausland
- den Besonderheiten beim Nachnahmeversand
- den Besonderheiten beim Rechnungsversand
- dem Grundsatz des Diskriminierungsverbots bei Zahlungsarten und
- dem sog. "Surcharging-" Verbot (Entgeltverbot für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel)
Das Muster3 (Lieferzeitberechnung) gibt Hinweise für die Gestaltung rechtskonformer Lieferzeitangaben und zusätzlich aufklärenden Hinweisen für die leichte Berechnung dieser Lieferzeitangaben.
Hinweis: Wenn Sie ebenfalls von den Vorteilen der Muster und Handlungsanleitungen der IT-Recht Kanzlei profitieren möchten, können Sie sich auf unserer Informationsseite über die einzelnen Schutzpakete informieren!
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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1 Kommentar
Soll ich dann trotzdem dem Muster Formular ausfüllen?