Muster: Nacherfüllung ist unmöglich - Ersatzlieferung anbieten
Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Gewährleistung: Was tun, wenn dem Händler die Nacherfüllung unmöglich ist + Muster" veröffentlicht.
Ist ein bestellter Artikel mangelhaft, haben Verbraucher grundsätzlich einen Anspruch auf Nacherfüllung – wahlweise Reparatur oder Neulieferung. Doch was tun, wenn beides nicht möglich ist? Für solche Fälle bieten wir unseren Mandanten ein Muster, das ein rechtssicheres und kundenorientiertes Vorgehen ermöglicht.
Inhaltsverzeichnis
Konkreter Fall
Der Händler kann bei Mangelhaftigkeit eines Produktes kein neues beschaffen. Auch eine Reparatur ist ausgeschlossen - etwa weil andere Exemplare oder Ersatzteile für ein Produkt am Markt nicht mehr verfügbar sind.
Rechtliche Lösung
In diesem Fall sollte der Händler dem Käufer
- vorrangig – soweit möglich – ein gleichwertiges Produkt als Ersatz und
- nachrangig die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgewähr der defekten Kaufsache
anbieten.
Praktisches Muster
Deutsche Sprache
Exklusiv-Inhalt für Mandanten
Noch kein Mandant?
-
WissensvorsprungZugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
-
Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
-
Monatlich kündbarSchutzpakete mit flexibler Laufzeit
Englische Sprache
Exklusiv-Inhalt für Mandanten
Noch kein Mandant?
-
WissensvorsprungZugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
-
Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
-
Monatlich kündbarSchutzpakete mit flexibler Laufzeit
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Cagkan Sayin
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare