Briefwerbung gegenüber Verbrauchern? Datenschutzerklärung nicht vergessen!

Briefwerbung gegenüber Verbrauchern? Datenschutzerklärung nicht vergessen!
24.04.2024 | Lesezeit: 3 min

Briefwerbung gegenüber Verbrauchern - was ist zu beachten? Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier: "Briefwerbung gegenüber Verbrauchern - was ist zu beachten?"

Briefwerbung erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit, da sich Briefe und Prospekte im Gegensatz zu Mails nicht einfach „wegklicken“ lassen. Neben wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen muss bei der Briefwerbung das Datenschutzrecht beachtet werden. Wir stellen unseren Mandanten ein Muster für eine rechtskonforme Datenschutzbelehrung bereit.

Allgemeines zum Muster

Das nachstehende Muster dient der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Verarbeitung von Namens- und Adressdaten bei der Briefwerbung:

Nach geltendem Datenschutzrecht ist der einwilligungslose postalische Versand von Werbung nur dann gerechtfertigt, wenn der Verbraucher im gleichen Zuge

  • über Art und Umfang der Datenverarbeitung,
  • über die Person des Betroffenen und seine Rechte informiert wird.

Gleichzeitig dient eine solche Datenschutzbelehrung der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO.

Rechtssichere Nutzung des Muster

Es ist zulässig die Erklärung auf einer Internetseite zu platzieren und auf dem Werbematerial lediglich den Link abzudrucken, etwa mit folgender Formulierung:

Unsere Datenschutzhinweise für den Versand von postalischer Werbung finden Sie hier: xyz.de

Alternativ kann die Datenschutzbelehrung jeder Werbesendung natürlich auch in gedruckter Form beigelegt werden.

Zum Muster

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